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BFH, 15.07.1968 - GrS 2/67 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Körperschaftsteuerfreier Sanierungsgewinn - Verlust - Veranlagungszeitraum - Verrechnung
- Wolters Kluwer
Verrechnung eines körperschaftsteuerfreien Sanierungsgewinns
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 93, 75
- DB 1968, 1786
- BStBl II 1968, 666
Wird zitiert von ... (20) Neu Zitiert selbst (16)
- BFH, 03.05.1967 - I 61/64
Möglichkeit der Verrechnung eines steuerfreien Sanierungsgewinns mit einem ohne …
Auszug aus BFH, 15.07.1968 - GrS 2/67
Der I. Senat des BFH hat durch den Beschluß I 61/64 vom 3. Mai 1967 (BFH 88, 427, BStBl III 1967, 421) den Großen Senat des BFH zur Entscheidung darüber angerufen, ob ein steuerfreier Sanierungsgewinn mit einem ohne ihn im selben Veranlagungszeitraum entstehenden Verlust oder mit einem abzugsfähigen Verlust aus einem früheren Veranlagungszeitraum zu verrechnen ist.Der BdF ist dem Verfahren I 61/64 gemäß § 122 Abs. 2 FGO beigetreten.
Es erscheint fraglich, ob der I. Senat mit dem Vorlagebeschluß I 61/64 dem Großen Senat auch die Rechtsfrage unterbreiten wollte, ob ein bei einem Einkommensteuerpflichtigen entstandener Sanierungsgewinn mit einem Verlustabzug oder einem laufenden Verlust zu verrechnen ist.
Ob ein Sanierungsgewinn eines Einkommensteuerpflichtigen überhaupt steuerfrei ist und ob er gegebenenfalls mit einem laufenden Verlust oder einem Verlustabzug zu verrechnen ist, ist im Rahmen des Körperschaftsteuer-Rechtsstreits I 61/64 ohne Belang.
c) Entgegen der Ansicht des I. Senats in dem Vorlagebeschluß I 61/64 kann aus dem BFH-Urteil IV 299/65 vom 29. Juli 1966 (BFH 86, 486, BStBl III 1966, 544) nichts für die hier zu entscheidende Streitfrage gewonnen werden.
- BFH, 10.12.1957 - I 24/57 U
Abzug von Sanierungsgewinnen bei Ermittlung des Einkommens - Berücksichtigung …
Auszug aus BFH, 15.07.1968 - GrS 2/67
Der BFH ist dieser Rechtsprechung gefolgt (vgl. Urteile I 46/50 U vom 16. Januar 1951, BFH 55, 166, BStBl III 1951, 63; I 24/57 U vom 10. Dezember 1957, BFH 66, 214, BStBl III 1958, 83; VI 35/61 U vom 4. August 1961, BFH 73, 685, BStBl III 1961, 516; VI 117/62 U vom 22. November 1963, BFH 78, 325, BStBl III 1964, 128).Dem kann nicht entgegengehalten werden, der sogenannte Ausgleichsgedanke (vgl. BFH-Urteil I 24/57 U, a. a. O.) verbiete es, von einem Verlust auszugehen, der durch einen Sanierungsgewinn beseitigt sei, so daß ihn der Schuldner also nicht mehr spüre.
b) Nach dem BFH-Urteil I 24/57 U, a. a. O., stehen Verlust und Sanierungsgewinn handelsrechtlich in enger Wechselbeziehung.
Darüber hinaus führte der BFH im Urteil I 24/57 U, a. a. O., selbst aus, dem Wortlaut des § 11 Nr. 4 KStG sei allerdings die Aufrechnung des Sanierungsgewinns mit Verlusten nicht zu entnehmen.
- BFH, 03.07.1963 - I 276/61 S
Außer-Ansatz-Bleiben von Gewinnanteilen auf Schachtelbeteiligungen als sachliche …
Auszug aus BFH, 15.07.1968 - GrS 2/67
Nach dem Urteil I 276/61 S vom 3. Juli 1963 (BFH 77, 394, BStBl III 1963, 464) mindern schachtelbegünstigte Einnahmen den abzugsfähigen Verlust der Obergesellschaft nicht.Das "Außer-Ansatz-Bleiben" von Gewinnanteilen auf Schachtelbeteiligungen ist nach dem Urteil I 276/61 S, a. a. O., eine sachliche Steuerbefreiung.
Die Motive und Vorstellungen der Gesetzgebenden Körperschaften sind nicht entscheidend, soweit sie nicht im Gesetz selbst ihren Ausdruck gefunden haben (Beschluß des BVerfG 2 BvL 11/59, 11/60 vom 17. Mai 1960, BVerfGE 11, 126 [130 f.] mit weiteren Nachweisen, BFH-Urteil I 276/61 S, a. a. O.).
- RFH, 21.10.1931 - VI A 968/31
Auszug aus BFH, 15.07.1968 - GrS 2/67
Der RFH hat in seine Entscheidung VI A 968/31 vom 21. Oktober 1931 (RFH 29, 315, RStBl 1932, 160), in der dem Sachverhalt nach nur über die Verrechnung eines Sanierungsgewinns mit einem Verlustabzug zu befinden war, auch die Frage mit einbezogen, ob ein Sanierungsgewinn mit einem Verlust desselben Veranlagungszeitraums zu verrechnen ist.Aus der Steuerfreiheit des Sanierungsgewinns dürfe nicht das steuerliche Weiterbestehen des Verlustes gefolgert werden (vgl. Urteile VI A 900/28 vom 15. Mai 1929, RStBl 1929, 427; VI A 968/31, a. a. O.; VI 474/39 vom 13. September 1939, Steuer und Wirtschaft 1939 Nr. 536 -- StuW 1939 Nr. 536 --; VI 633/39 vom 10. April 1940, RStBl 1940, 609).
- BFH, 19.08.1958 - I 123/58
Auszug aus BFH, 15.07.1968 - GrS 2/67
Ein solcher Zusammenhang könnte nur bejaht werden, wenn die Erträge (Sanierungsgewinne) und die Ausgaben (die zu den Verlusten führten) in der Wirtschaftsführung des Unternehmens nach Entstehung und Zweckbestimmung verknüpft wären, wenn also die Entstehung der Ausgaben ursächlich und unmittelbar auf Vorgänge zurückzuführen wäre, die die steuerfreien Erträge betreffen (RFH-Urteil I A 490/28 vom 27. Oktober 1928, RStBl 1929, 160; BFH-Urteil I 123/58 vom 19. August 1958, Steuerrechtsprechung in Karteiform -- StRK --, Körperschaftsteuergesetz, § 13, Rechtsspruch 9). - BFH, 28.07.1959 - I 41/58 S
Verrechenbarkeit steuerfreier Zinseinnahmen und nach dem Einkommensteuergesetz …
Auszug aus BFH, 15.07.1968 - GrS 2/67
Dagegen haben die folgenden Urteile eine Rechtsprechung im Sinne der vorliegenden Entscheidung bereits angebahnt: Nach dem Urteil I 41/58 S vom 28. Juli 1959 (BFH 69, 275, BStBl III 1959, 366) sind nach § 3a EStG steuerfreie Zinseinnahmen nicht mit einem abzugsfähigen Verlust zu verrechnen. - BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63
Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als …
Auszug aus BFH, 15.07.1968 - GrS 2/67
f) Der Große Senat des BFH hat zwar im Urteil Gr. S. 1/63 S vom 13. November 1963 (BFH 78, 315, BStBl III 1964, 124) die Stetigkeit der Rechtsprechung des obersten Steuergerichts als wesentliches Element der Rechtssicherheit betont. - BFH, 29.07.1966 - IV 299/65
Auszug aus BFH, 15.07.1968 - GrS 2/67
c) Entgegen der Ansicht des I. Senats in dem Vorlagebeschluß I 61/64 kann aus dem BFH-Urteil IV 299/65 vom 29. Juli 1966 (BFH 86, 486, BStBl III 1966, 544) nichts für die hier zu entscheidende Streitfrage gewonnen werden. - BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59
Nachkonstitutioneller Bestätigungswille
Auszug aus BFH, 15.07.1968 - GrS 2/67
Die Motive und Vorstellungen der Gesetzgebenden Körperschaften sind nicht entscheidend, soweit sie nicht im Gesetz selbst ihren Ausdruck gefunden haben (Beschluß des BVerfG 2 BvL 11/59, 11/60 vom 17. Mai 1960, BVerfGE 11, 126 [130 f.] mit weiteren Nachweisen, BFH-Urteil I 276/61 S, a. a. O.). - BFH, 17.07.1967 - GrS 3/66
Großer Senat - Zulässigkeit der Anrufung - Rechtsfrage - Grundsätzliche Bedeutung …
Auszug aus BFH, 15.07.1968 - GrS 2/67
Nach dem BFH-Beschluß Gr. S. 3/66 vom 17. Juli 1967 (BFH 91, 213, BStBl II 1968, 285) hat der Große Senat bei einer Anrufung nach § 11 Abs. 4 FGO die Möglichkeit zu prüfen, ob die ihm vorgelegte Rechtsfrage für die Entscheidung des erkennenden Senats erheblich ist und die Anrufung demgemäß die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt; denn er muß verhindern können, daß ihm durch den anrufenden Senat eine -- nach der FGO nicht zulässige -- Gutachtertätigkeit aufgezwungen wird. - BFH, 25.10.1963 - I 359/60 S
Schulderlass zum Zweck der Sanierung als Vermögensmehrung
- BFH, 22.11.1963 - VI 117/62 U
Verbrauch eines Verlustes durch einen Sanierungsgewinn - Entstehung eines …
- BFH, 16.01.1951 - I 46/50 U
Erhöhung der Körperschaftsteuer bei Schachteldividenden - Schachteldividende zur …
- BFH, 28.07.1961 - VI 25/61 U
Steuerliche Abzugsfähigkeit von gewerblichen Verlusten bei Ausgleich durch einen …
- BFH, 04.08.1961 - VI 35/61 U
Verbrauch eines laufenden Verlust durch Sanierungsgewinn
- BFH, 03.05.1967 - I 263/63
Verzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH auf seine …
- BFH, 28.11.2016 - GrS 1/15
Steuererlass aus Billigkeitsgründen nach dem sog. Sanierungserlass des BMF - …
Diese BFH-Rechtsprechung wurde für die Körperschaftsteuer mit Beschluss des Großen Senats vom 15. Juli 1968 GrS 2/67 (BFHE 93, 75, BStBl II 1968, 666) aufgegeben.Schon unter der Geltung sowohl des § 11 Nr. 4 KStG a.F. als auch des § 3 Nr. 66 EStG a.F. gab es nämlich bis zum Beschluss des Großen Senats in BFHE 93, 75, BStBl II 1968, 666 eine langjährige BFH-Rechtsprechung, der zufolge nur nach Verlustverrechnung verbleibende Sanierungsgewinne steuerlich begünstigt waren.
- BFH, 17.12.2007 - GrS 2/04
Großer Senat beseitigt Vererblichkeit des Verlustvortrags
Jedoch hat er --um eine "Versteinerung" der Rechtsprechung zu vermeiden-- stets hervorgehoben, dass der Gesichtspunkt der Kontinuität der Änderung einer selbst langjährigen ständigen Rechtsprechung aufgrund besserer Rechtserkenntnisse dann nicht entgegensteht, wenn für einen solchen Rechtsprechungswandel gewichtige sachliche Erwägungen sprechen (vgl. z.B. Entscheidungen des Großen Senats des BFH vom 13. November 1963 GrS 1/63 S, BFHE 78, 315, 319, unten f., BStBl III 1964, 124, 126, li.Sp.; vom 15. Juli 1968 GrS 2/67, BFHE 93, 75, BStBl II 1968, 666, unter III.2. - BFH, 05.07.1990 - GrS 2/89
1. Erbfall und Erbauseinandersetzung bilden für die Einkommensbesteuerung keine …
Dementsprechend hat der Große Senat des BFH mehrfach die Stetigkeit der Rechtsprechung des obersten Steuergerichts als wesentliches Element der Rechtssicherheit betont (u.a. Beschlüsse vom 15. Juli 1968 GrS 2/67, BFHE 93, 75, BStBl II 1968, 666 unter III. 2. f; vom 27. November 1989 GrS 1/88, BFHE 158, 563, BStBl II 1990, 160 unter C. III. 4).
- BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71
Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des …
Er hat jedoch auch betont, daß eine andere und bessere Rechtserkenntnis dann zur Änderung einer ständigen Rechtsprechung führen muß, wenn wichtige Gründe gegeben sind (vgl. BFH-Urteil vom 13. November 1963 GrS 1/63 S, BFHE 73, 315, BStBl III 1964, 124; BFH-Beschluß vom 15. Juli 1968 GrS 2/67, BFHE 93, 75, 81, BStBl II 1968, 666).Solche gewichtigen Gründe können in einem Wandel der tatsächlichen Verhältnisse oder einer ständigen Rechtsprechung zu sachlich zusammenhängenden Fragen (vgl. BFH-Beschluß GrS 2/67) oder in Gesetzesänderungen liegen.
- BFH, 27.11.1989 - GrS 1/88
Keine Anerkennung von Arbeits- oder Mietverhältnissen zwischen Ehegatten bei …
Der Große Senat des BFH hat mehrfach die Stetigkeit der Rechtsprechung des obersten Steuergerichts als wesentliches Element der Rechtssicherheit betont (u.a. Beschluß vom 15. Juli 1968 GrS 2/67, BFHE 93, 75, BStBl II 1968, 666 unter III. 2. f). - BFH, 05.05.1999 - XI R 1/97
Verlustabzug beim Erben
Die Änderung der Rechtsprechung des BFH zum Sanierungsgewinn (Urteil vom 27. September 1968 VI R 41/66, BFHE 94, 186, BStBl II 1969, 102 unter Bezugnahme auf den Beschluß des Großen Senats vom 15. Juli 1968 GrS 2/67, BFHE 93, 75, BStBl II 1968, 666), der nicht mehr zum Verbrauch eines vorher oder gleichzeitig angefallenen Verlustes führt, erlaubt ebenfalls keine Rückschlüsse darauf, ob der Abzug "ererbter" Verluste die wirtschaftliche Belastung des Erben durch sie voraussetzt. - BFH, 19.02.1998 - IV R 59/96
Übernahme eines negativen Kapitalkontos
Das FA stützt sich für seine Auffassung auf den Beschluß des Großen Senats vom 15. Juli 1968 GrS 2/67 (BFHE 93, 75, BStBl II 1968, 666). - BFH, 21.11.1980 - VI R 202/79
Auch bei einem privaten Telefonanschluß eines Arbeitnehmers können …
Ein solcher Wandel der Rechtsprechung ist entsprechend den Ausführungen des Großen Senats im Beschluß vom 15. Juli 1968 GrS 2/67 (BFHE 93, 75, BStBl II 1968, 666) um so mehr gerechtfertigt, als diese Änderung sich für die Steuerpflichtigen günstig auswirkt und die Arbeitnehmer hierdurch deshalb nicht in ihren (auf den bisherigen Urteilen des Senats beruhenden) wirtschaftlichen Überlegungen und Planungen beeinträchtigt werden. - BFH, 08.02.1995 - I R 17/94
Verlustsaldierung bei der Steuerermäßigung nach § 34 c Abs. 4 EStG
Ob innerhalb dieser ausländischen Einkünfte nach § 34 d Nr. 2 c EStG noch einmal die nach § 34 c Abs. 4 EStG begünstigten dergestalt auszugrenzen sind, daß die nicht begünstigten Einkünfte aus ausgeflaggten Schiffen vorrangig mit anderen nicht begünstigten Einkünften auszugleichen sind (so zu § 34 EStG BFH-Urteil vom 29. Juli 1966 IV 299/65, BFHE 86, 486, BStBl III 1966, 544;… Flick/Wassermeyer/Becker, a. a. O., § 34 c Rdnr. 197; vgl. auch Beschluß des Großen Senats des BFH vom 15. Juli 1968 GrS 2/67, BFHE 93, 75, BStBl II 1968, 666), kann im Streitfall offenbleiben. - BFH, 22.11.1983 - VIII R 14/81
Voraussetzung für die Steuerfreiheit eines Sanierungsgewinns
Die Steuerfreiheit gilt nicht nur für den Bereich der Körperschaftsteuer, sondern bereits im Streitjahr auch für den Bereich der Einkommensteuer (Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 30. Juni 1927 VI A 297/27, RFHE 21, 263, RStBl 1927, 197; BFH-Beschluß vom 15. Juli 1968 GrS 2/67, BFHE 93, 75, BStBl II 1968, 666; BFH-Urteil vom 27. September 1968 VI R 41/66, BFHE 94, 186, BStBl II 1969, 102). - BFH, 19.10.1970 - GrS 3/70
Gesamtaufwendungen eines Steuerpflichtigen - Lebensführung - Vermögensgegenstand …
- VG Magdeburg, 22.02.2018 - 2 A 321/15
Billigkeitserlass der auf einen Sanierungsgewinn entfallenden Gewerbesteuer
- BFH, 25.01.1972 - VIII R 235/71
Verlustabzug - Steuerfreier Sanierungsgewinn - Verlustausgleich - Rechtzeitige …
- BFH, 16.12.1975 - VIII R 147/71
§ 16 Abs. 4 EStG ist keine Tarifvorschrift, sondern enthält eine sachliche …
- BFH, 19.07.1972 - I R 109/70
- OVG Sachsen, 05.11.2018 - 5 A 99/16
Gewerbesteuer; persönliche und sachliche Unbilligkeit; Sanierungsgewinn; …
- BFH, 21.10.1981 - I R 149/77
Bei Körperschaften erhöhen die abziehbaren Spenden einen abziehbaren Verlust
- BFH, 08.02.1995 - I R 108/94
Verlustsaldierung bei der Steuerermäßigung nach § 34 c Abs. 4 EStG …
- BFH, 27.09.1968 - VI R 41/66
Sanierungsgewinn als einkommensteuerlicher Gewinn
- BFH, 31.05.1972 - I R 109/70
Nichtbundeseigenes Eisenbahnunternehmen - Beförderungsteuer - Freistellung von …