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BFH, 06.11.1968 - I R 15/66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Begründung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes durch die wirtschaftliche Verwertung der geistigen Arbeit eines Ordensangehörigen durch den Orden - Berücksichtigung der Aufwendungen des Ordens für den Unterhalt des Ordensangehörigen als Betriebsausgaben
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 94, 138
- BStBl II 1969, 93
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 11.05.1962 - VI 55/61 U
Maßgeblichkeit einer von den Steuerpflichtigen bürgerlich-rechtlich ernsthaft …
Auszug aus BFH, 06.11.1968 - I R 15/66
Der Revisionsbeklagte (das Finanzamt) hat auch die für die Zeit nach dem 26. Juni 1961 angefallenen Honorareinnahmen der Steuerpflichtigen zugerechnet, da in dem Vertragsabschluß vom 27. Juni 1961 eine Steuerumgehung nach § 6 des Steueranpassungsgesetzes zu sehen sei und das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) VI 55/61 U vom 11. Mai 1962 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 75 S. 112 - BFH 75, 112 -, BStBl III 1962, 310) daher im Streitfall nicht zur Anwendung gelange. - BFH, 09.01.1964 - IV 93/62 U
Steuerrrechtliche Bewertung vonr Honorarzahlungen eines Verlages an einen Orden …
Auszug aus BFH, 06.11.1968 - I R 15/66
Das gelte sowohl hinsichtlich der von ihr selbst abgeschlossenen Verlagsverträge (BFH-Urteil IV 93/62 U vom 9. Januar 1964, BFH 78, 538, BStBl III 1964, 206) als auch - nach ihrer eigenen Einlassung - für den Verlagsvertrag vom 27. Juni 1961.
- BFH, 17.12.1997 - I R 58/97
Anstellung von Mitgliedern gegen Unterhaltsgewährung
Gegenteiliges läßt sich auch nicht aus der Entscheidung des erkennenden Senats vom 6. November 1968 I R 15/66 (BFHE 94, 138, BStBl II 1969, 93) ableiten. - BFH, 15.07.1987 - I R 280/81
Abzugsverbot - Erfüllung satzungsmäßiger Zwecke - Gewerbliche Tätigkeit - …
§ 12 Nr. 1 KStG a. F. will somit - ähnlich wie § 12 des Einkommensteuergesetzes (EStG) - lediglich verhindern, daß Ausgaben, die ihrer Art nach eine Verwendung des erzielten Einkommens bedeuten, bei der Ermittlung des Einkommens abgezogen werden (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Mai 1960 I 205/59 U, BFHE 71, 233, BStBl III 1960, 335, und vom 6. November 1968 I R 15/66, BFHE 94, 138, BStBl II 1969, 93).