Rechtsprechung
   BFH, 27.02.1969 - IV R 263/66   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 95, 148
  • NJW 1969, 1687
  • BStBl II 1969, 343



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Wird zitiert von ... (34)  

  • BFH, 04.07.2001 - VI B 301/98  

    Beiladung bei Übertragung des Kinderfreibetrags

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH hat eine Beiladung nach § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO --über den Wortlaut der Vorschrift hinaus-- auch dann zu erfolgen, wenn die Entscheidung notwendigerweise und unmittelbar Rechte Dritter gestaltet, bestätigt, verändert oder zum Erlöschen bringt (vgl. BFH-Urteil vom 27. Februar 1969 IV R 263/66, BFHE 95, 148, BStBl II 1969, 343; Beschluss vom 29. Januar 1980 VII B 34/79, BFHE 129, 536, BStBl II 1980, 303; Urteil in BFHE 171, 5, BStBl II 1993, 513).
  • BFH, 11.01.1994 - VII B 100/93  

    Voraussetzung der notwendigen Beiladung bei getrennt veranlagten Ehegatten

    Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) dann der Fall, wenn die Entscheidung notwendigerweise und unmittelbar Rechte Dritter gestaltet, bestätigt, verändert oder zum Erlöschen bringt, insbesondere also in Fällen, in denen das, was einen Prozeßbeteiligten begünstigt oder benachteiligt, notwendigerweise umgekehrt den Dritten benachteiligen oder begünstigen muß (BFH-Urteil vom 27. Februar 1969 IV R 263/66, BFHE 95, 148, BStBl II 1969, 343).

    Denn die Entscheidung über die angefochtenen, gegenüber dem Kläger ergangenen Abrechnungsbescheide greift nicht - wie nach § 60 Abs. 3 FGO vorausgesetzt wird (BFH in BFHE 95, 148, BStBl II 1969, 343; Dumke in Schwarz, Kommentar zur Finanzgerichtsordnung, § 60 Anm. 19) - unmittelbar gestaltend in die Rechtssphäre der geschiedenen Ehefrau des Klägers ein.

  • BFH, 11.07.1969 - VI R 230/67  
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