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   BFH, 10.03.1969 - GrS 4/68   

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BFH, 10.03.1969 - GrS 4/68 (https://dejure.org/1969,255)
BFH, Entscheidung vom 10.03.1969 - GrS 4/68 (https://dejure.org/1969,255)
BFH, Entscheidung vom 10. März 1969 - GrS 4/68 (https://dejure.org/1969,255)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Formelle Voraussetzungen bei der Absicht des Senats, in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Senats abzuweichen

  • Wolters Kluwer

    Besetzung des Gerichts - Anrufung des Großen Senats - Befugnis der OFD - Prozeßvollmacht - Einlegung von Rechtsmitteln - Rechtsmittelverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 95, 366
  • BStBl II 1969, 435
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 14.05.1968 - II R 31/67

    Oberfinanzdirektion - Einlegen der Revision - Zuständiges Finanzamt

    Auszug aus BFH, 10.03.1969 - GrS 4/68
    Er meint aber, daß dieser seiner Auffassung der Beschluß des II. Senats II R 31/67 vom 14. Mai 1968 (BFH 92, 426, BStBl II 1968, 586) entgegenstehe, wonach ein Urteil, das in einem das FA betreffenden Klageverfahren ergangen sei, nicht von der OFD angegriffen werden könne, die von dieser eingelegte Revision also unzulässig sei.

    Der Beschluß des II. Senats II R 31/67 betrifft zwar eine von der OFD eingelegte Revision, während es im vorliegenden Fall um eine von der OFD eingelegte Beschwerde geht.

    Wie bereits der II. Senat im Beschluß II R 31/67 dargelegt hat, ist es eine Besonderheit des finanzgerichtlichen Verfahrens, daß grundsätzlich nicht der Steuergläubiger (der Bund oder das Land), sondern die je in Betracht kommende Behörde als solche zu verklagen und diese also selbst als "parteifähig" anzusehen ist.

  • BFH, 25.04.1968 - V 120/64

    Rechtmäßigkeit der Annahme des Handelns der Stadt in Ausübung der öffentlichen

    Auszug aus BFH, 10.03.1969 - GrS 4/68
    Mit dem Beschluß III B 39/67 vom 25. Oktober 1968 (BFH 94, 110, BStBl II 1969, 94) hat der III. Senat des BFH den Großen Senat nach § 11 Abs. 3 FGO zur Entscheidung über folgende Fragen angerufen:.
  • BFH, 25.10.1968 - III B 39/67
    Auszug aus BFH, 10.03.1969 - GrS 4/68
    Mit dem Beschluß III B 39/67 vom 25. Oktober 1968 (BFH 94, 110, BStBl II 1969, 94) hat der III. Senat des BFH den Großen Senat nach § 11 Abs. 3 FGO zur Entscheidung über folgende Fragen angerufen:.
  • BFH, 06.05.2014 - GrS 2/13

    Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Dokuments bei Verstoß gegen zwingende

    Der von § 11 Abs. 3 FGO vorausgesetzte Begriff der "Entscheidung" umfasst grundsätzlich auch Beschlüsse (BFH-Beschlüsse vom 28. November 1977 GrS 4/77, BFHE 124, 130, BStBl II 1978, 229, unter C.I.1., und vom 10. März 1969 GrS 4/68, BFHE 95, 366, BStBl II 1969, 435, unter 1.).
  • BFH, 26.11.1979 - GrS 2/79

    Beschlußsache - Besetzung mit fünf Richtern - Anrufung des Großen Senats

    Der Große Senat hält daran fest, daß ein Senat auch in einer Beschlußsache, in welcher über eine Beschwerde zu entscheiden ist, den Großen Senat nur in der Besetzung mit fünf Richtern anrufen kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. März 1969 GrS 4/68, BFHE 95, 366, BStBl II 1969, 435; vom 28. November 1977 GrS 4/77, BFHE 124, 130, BStBl II 1978, 229).

    Er begründet dies im wesentlichen damit, daß durch das vom Großen Senat in seinen Entscheidungen vom 10. März 1969 GrS 4/68 (BFHE 95, 366, BStBl II 1969, 435) und vom 28. November 1977 GrS 4/77 (BFHE 124, 130, BStBl II 1978, 229) betonte Erfordernis einer Anrufung in der Besetzung von fünf Richtern auch in Beschlußsachen - statt der in § 10 Abs. 3 FGO vorgesehenen Besetzung von drei Richtern - der Grundsatz verletzt werde, daß niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden dürfe (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes - GG -).

    b) Eine Abweichung des VII. Senats von einer Entscheidung des BFH i. S. des § 11 Abs. 3 FGO ist auch nicht deshalb gegeben, weil der VII. Senat in seinem Anrufungsbeschluß die Frage, in welcher Besetzung der Große Senat anzurufen sei (Rechtsfrage 2.), nicht nur abweichend von den Beschlüssen des Großen Senats GrS 4/68 und GrS 4/77, sondern auch abweichend von dem Beschluß des IV. Senats des BFH vom 16. Juni 1977 IV B 59/76 (BFHE 122, 430, BStBl II 1977, 753) beurteilt.

    Der Große Senat hat in den Beschlüssen GrS 4/68 und GrS 4/77 entschieden, daß der Beschluß über die Anrufung des Großen Senats auch dann in der Besetzung von fünf Richtern zu fassen ist, wenn eine Beschlußsache den Gegenstand des Ausgangsverfahrens vor dem anrufenden Senat bildet.

    Im Hinblick auf die Gründe des vorliegenden Anrufungsbeschlusses, besonders wegen des Hinweises auf das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters, ist ergänzend zu den Entscheidungen GrS 4/68 und GrS 4/77 das Folgende auszuführen:.

    Zum einen ist diese Vorschrift insofern unvollständig, als auch Fälle denkbar sind, in denen ein Beschluß außerhalb der mündlichen Verhandlung in der Besetzung mit fünf statt mit drei Richtern zu fassen sein kann (vgl. Beschluß GrS 4/68).

  • BFH, 17.12.1998 - VII R 148/97

    Revisionsfrist - Gerichtliche Vertretung der Behörde - Mineralölsteuer -

    Behörden --wie das HZA-- haben im finanzgerichtlichen Verfahren die Möglichkeit, entweder einen Bevollmächtigten zu bestellen (BFH-Beschluß vom 10. März 1969 GrS 4/68, BFHE 95, 366, BStBl II 1969, 435) oder sich durch einen Amtsangehörigen vertreten zu lassen.

    Zur Rechtfertigung dieser Rechtsprechung kann sich der Senat nicht nur mittelbar auf den bereits genannten Beschluß des Großen Senats in BFHE 95, 366, BStBl II 1969, 435 berufen, wonach das Finanzamt die ihm übergeordnete OFD für das Rechtsmittelverfahren vor dem BFH bevollmächtigen kann, sondern unmittelbar auch auf den Wortlaut des Art. 1 Nr. 1 Satz 3 BFHEntlG, der die Vertretung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und von Behörden nicht auf die organisatorisch legitimierte Vertretung durch dem eigenen Amt angehörige Beamte oder Angestellte beschränkt.

  • BFH, 25.08.1997 - VI B 94/97

    Vertretung der Familienkasse in Kindergeldsachen

    Insofern unterscheide sich der Streitfall von dem Sachverhalt, der dem Beschluß des Großen Senats des BFH vom 10. März 1969 GrS 4/68 (BFHE 95, 366, BStBl II 1969, 435) zugrunde liege.

    Als Verfahrensbeteiligter (§ 57 Nr. 2 FGO) hat eine beklagte Behörde die Möglichkeit, entweder einen Bevollmächtigten zu bestellen (BFH-Beschluß in BFHE 95, 366, BStBl II 1969, 435) oder sich durch einen Amtsangehörigen vertreten zu lassen.

    Dementsprechend kann nach ständiger Rechtsprechung des BFH ein Finanzamt die übergeordnete Oberfinanzdirektion zum Prozeßbevollmächtigten bestellen (Beschlüsse in BFHE 95, 366, BStBl II 1969, 435; vom 18. Januar 1971 GrS 4/70, BFHE 101, 13, BStBl II 1971, 207; in BFHE 119, 390, BStBl II 1976, 709; a.A. Gräber/Koch, a.a.O., 4. Aufl., § 62 Anm. 7; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 62 FGO Tz. 3).

  • BFH, 28.11.1977 - GrS 4/77

    Zulassung einer Beschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Ernstlicher Zweifel -

    "Entscheidung" i. S. dieser Vorschrift kann auch ein Beschluß sein, wie andererseits die Abweichung in Form eines Beschlusses geschehen kann (vgl. BFH-Beschluß vom 10. März 1969 GrS 4/68, BFHE 95, 366, BStBl II 1969, 435).

    Dies entspricht der Entscheidung GrS 4/68.

    Die Entscheidung GrS 4/68 ist zusätzlich damit begründet worden, daß nach § 11 Abs. 5 FGO vor dem Großen Senat mündlich zu verhandeln sei und daß diese Ausgestaltung des Verfahrens eine Besonderheit des Anrufungsbeschlusses ausmache.

  • BFH, 16.12.1969 - II R 55/66

    Entscheidung des Großen Senats - Beklagtes FA - Übergeordnete OFD - Empfänger

    Nach dem Beschluß des Großen Senats des BFH Gr. S. 4/68 vom 10. März 1969 (BFH 95, 366, BStBl 1969 II S. 435) hat die OFD auf sie lautende Vollmachten des beklagten FA vorgelegt, die von dem Vorsteher des FA unterzeichnet sind.

    Nach dem Beschluß des Großen Senats des BFH Gr. S. 4/68 vom 10. März 1969 (BFH 95, 366, BStBl 1969 II S. 435) hat die OFD auf sie lautende Vollmachten des beklagten FA vorgelegt, die von dem Vorsteher des FA unterzeichnet sind.

    Durch Beschluß Gr. S. 4/68 hat der Große Senat des BFH im Gegensatz zu dem Beschluß des II. Senats dieses Gerichtshofes II R 31/67 entschieden, ein FA könne die ihm übergeordnete OFD für das Rechtsmittelverfahren vor dem BFH bevollmächtigen (Leitsatz 3, BFH 95, 366); § 62 Abs. 1 FGO lasse als Prozeßbevollmächtigte nicht nur "prozeßfähige Personen" zu (BFH 95, 372).

  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 N 1.84

    Erforderliche gleichbleibende Besetzung der Richterbank im

    Aus ähnlichen Erwägungen ist auch der Beschluß über die Vorlage eines Senats des Bundesverwaltungsgerichts an den Großen Senat beim Bundesverwaltungsgericht gemäß § 11 Abs. 3 und 4 VwGO ohne mündliche Verhandlung von der Richterbank zu fassen, die über das spätere Urteil zu befinden hat (Eyermann/Fröhler, VwGO, 8. Aufl., § 11 Rz. 3 a; Kopp, a.a.O., § 11 Rz. 8; vgl. auch BFHE 95, 366;.124, 130; 129, 246; BSGE 49, 175 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 11.05.2009 - VIII R 81/05

    Abgabe von übereinstimmenden Erledigungserklärungen im Revisionsverfahren vor

    Dies bedeutet jedoch nicht, dass der BFH im umgekehrten Fall in der Beschlussbesetzung durch Gewährung der Wiedereinsetzung die verbindliche Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtmittels herbeiführen kann (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. März 1969 GrS 4/68, BFHE 95, 366, BStBl II 1969, 435).
  • FG Düsseldorf, 23.05.1997 - 18 K 7246/96

    Zwischenurteil über die Vertretungsberechtigung des Beklagtenvertreters;

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  • BFH, 19.06.1979 - VII B 16/78

    Schutz des Beteiligten vor der Mitwirkung des Richters, gegen den er einen

    Er setzt sich damit in Widerspruch zu der Entscheidung des Großen Senats vom 10. März 1969 GrS 4/68 (BFHE 95, 366, BStBl II 1969, 435) und insbesondere zu dem Beschluß vom 28. November 1977 GrS 4/77 (BFHE 124, 130, BStBl II 1978, 229).

    Der Große Senat, der in seiner Entscheidung GrS 4/68 über eine Sache zu befinden hatte, über die endgültig durch Urteil zu entscheiden war, hat seine Auffassung, die Anrufung müsse immer durch fünf Richter erfolgen, in dem Beschluß GrS 4/77 auch auf Fälle erweitert, in denen die endgültige Entscheidung durch Beschluß ergehen muß, also nur von drei Richtern gefällt werden darf.

  • BFH, 22.11.2006 - IX R 53/04

    Entscheidung über Beiladung in der Vollbesetzung des Senats

  • BFH, 22.01.1991 - X R 107/90

    Auch juristische Personen können vor den FG als Prozeßbevollmächtigte auftreten

  • BFH, 14.07.1976 - I R 239/73

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verzicht eines Versicherungsvereins a. G. auf

  • BFH, 18.01.1971 - GrS 4/70

    Entscheidung des Großen Senats - Abweichung eines Senats - Zulässige Vorlage -

  • BFH, 16.06.1977 - IV B 59/76

    Zulassung einer Beschwerde - Beschwerde gegen ergangenen Beschluß -

  • BFH, 08.02.1991 - III R 190/86

    Verletzung des Rechts eines Finanzamtes auf Vertretung durch einen

  • BFH, 14.02.1978 - VII R 91/77

    Revision - Zulässigkeit - Mündliche Verhandlung - Richterbesetzung

  • BFH, 24.01.1978 - VII R 118/74

    Revision - Unzulässigkeit - Mündliche Verhandlung

  • BFH, 26.11.1970 - IV R 131/69

    Mündliche Verhandlung - Verzicht - Widerruflichkeit

  • BFH, 28.04.1993 - IV B 152/92

    Inanspruchnahme eines Beistandes durch eine Partei im Rahmen einer mündlichen

  • BFH, 18.01.1971 - GrS 5/70

    Besetzung des vorlegenden Senats - Anrufung des Großen Senats - Vorlage der

  • BFH, 07.08.1969 - V K 2/68

    Nichtigkeitsklage - Finanzgerichtliches Verfahren - Ordnungsgemäß vertretene

  • BFH, 05.08.1976 - VI B 48/76

    Bestellung der Oberfinanzdirektion zur Prozeßbevollmächtigten - Finanzamt -

  • BFH, 29.04.1970 - I R 105/68

    Unbillige Härte - Gesellschaftern von Personengesellschaften -

  • BFH, 19.03.1970 - IV 178/64

    Beschluß des Bundesfinanzhofs - Beabsichtigte Abweichung - Anrufung des großen

  • BFH, 13.11.1974 - I R 46/72

    Erstattung - Zuständigkeit - Kreditinstitut - Verfassungsmäßigkeit -

  • BFH, 12.09.1973 - II R 90/72

    Rechtsmittelverzicht - Wirksame Erklärung - Erwerb eines Grundstücks - Ersatzland

  • BFH, 12.12.1969 - VI R 66/68

    Ermächtigungsvorschrift - Beginn der Festlegungsfrist - Sparbeiträge -

  • BFH, 29.08.1969 - III B 39/67

    Erstattung der Kosten eines Bevollmächtigten im Vorverfahren nach der

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