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   BFH, 11.11.1969 - VII R 57/67   

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BFH, 11.11.1969 - VII R 57/67 (https://dejure.org/1969,435)
BFH, Entscheidung vom 11.11.1969 - VII R 57/67 (https://dejure.org/1969,435)
BFH, Entscheidung vom 11. November 1969 - VII R 57/67 (https://dejure.org/1969,435)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Einspruchs gegen die Versagung der Erlaubnis zur steuerbegünstigten Verwendung von Mineralöl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 97, 400
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 07.03.1967 - VII 335/63

    Auslegung des Begriffs Verheizen nach Mineralölsteuergesetz

    Auszug aus BFH, 11.11.1969 - VII R 57/67
    Er sieht in einem "Verheizen" die gewollte Ausnützung des Heizwertes eines Stoffes, d.h. das (ganze oder teilweise) Verbrennen eines Stoffes zur Erzeugung von Wärme, die (ganz oder teilweise) auf einen anderen Stoff übertragen wird, wobei die Wärmeerzeugung und die Übertragung der Wärme neben anderen Zwecken der Verwendung des Mineralöls nicht nur untergeordnete Bedeutung haben darf (vgl. auch Urteil des BFH VII 335/63 vom 7. März 1967, BFH 87, 587, Bundeszollblatt 1967 S. 733 - BZBl 1967, 733 -, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1967 S. 244 - HFR 1967, 244-).

    Das vorbezeichnete Urteil des erkennenden Senats VII 335/63 vom 7. März 1967 steht dieser Auffassung nicht entgegen.

  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus BFH, 11.11.1969 - VII R 57/67
    Da der Senat im Streitfall eindeutig ein Verheizen des Mineralöls als gegeben ansieht, bedurfte es für die Auslegung des Begriffs "Verheizen" keines Eingehens auf die Entstehungsgeschichte und den Zweck der Regelung in § 8 Abs. 2 und 3 MinöStG, zumal nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) die Entstehungsgeschichte und die Gesetzesmaterialien bei der Feststellung des objektivierten Willens des Gesetzgebers nur eingeschränkt berücksichtigt werden dürfen (vgl. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bd. 1 S. 299 - BVerfGE 1, 299 -, BVerfGE 11, 126, [130]).
  • BFH, 28.10.1966 - VII 285/64

    Bewilligung einer zollfreien Verwendung von Mineralölen bei Schwimmkränen

    Auszug aus BFH, 11.11.1969 - VII R 57/67
    Die Auffassung des Senats steht auch nicht mit seinem Urteil VII 285/64 vom 28. Oktober 1966 (BFH 87, 261, BStBl III 1967, 138) in Widerspruch.
  • BFH, 16.10.1962 - VII 29/61 U

    Einspruchs- und Berufungsverfahren gegen Bescheide der Zollstellen, mit denen

    Auszug aus BFH, 11.11.1969 - VII R 57/67
    Für das Bestehen eines Rechtsanspruchs auf die Erlaubnis bei Vorliegen der vorgesehenen Voraussetzungen spricht auch, daß der Begriff "schwerwiegende Bedenken gegen die steuerliche Zuverlässigkeit" ein unbestimmter Rechtsbegriff ist, dessen Auslegung und Anwendung von den Gerichten voll nachgeprüft werden kann (siehe dazu auch das BFH-Urteil VII 29/61 U vom 16. Oktober 1962, BFH 76, 71, BStBl III 1963, 26).
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BFH, 11.11.1969 - VII R 57/67
    Da der Senat im Streitfall eindeutig ein Verheizen des Mineralöls als gegeben ansieht, bedurfte es für die Auslegung des Begriffs "Verheizen" keines Eingehens auf die Entstehungsgeschichte und den Zweck der Regelung in § 8 Abs. 2 und 3 MinöStG, zumal nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) die Entstehungsgeschichte und die Gesetzesmaterialien bei der Feststellung des objektivierten Willens des Gesetzgebers nur eingeschränkt berücksichtigt werden dürfen (vgl. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bd. 1 S. 299 - BVerfGE 1, 299 -, BVerfGE 11, 126, [130]).
  • BFH, 30.09.1997 - VII R 114/96

    Verwendung von Mineralöl - Steuerfreiheit

    Der Streitfall sei auch nicht mit den Fällen vergleichbar, die den Entscheidungen des BFH vom 25. Oktober 1994 VII R 96/93 (BFHE 176, 165), vom 11. November 1969 VII R 57/67 (BFHE 97, 400) und vom 20. September 1994 VII R 57/93 (BFHE 176, 502) zugrunde lagen, denn das Rauchgas werde durch die Wärmeübertragung weder stofflich verändert noch vernichtet.

    In einer späteren Entscheidung hat der Senat auf die gewollte Ausnützung des Heizwertes eines Stoffes, d.h. das (ganze oder teilweise) Verbrennen eines Stoffes zur Erzeugung von Wärme, die (ganz oder teilweise) auf einen anderen Stoff übertragen wird, abgestellt und darauf hingewiesen, daß die Wärmeerzeugung und die Übertragung der Wärme neben anderen Zwecken der Verwendung des Mineralöls nicht nur untergeordnete Bedeutung haben darf (Senatsurteil in BFHE 97, 400, 404).

    b) In Anwendung dieser Grundsätze hat der Senat als typische Fälle des Verheizens angesehen: das Verbrennen von Schweröl zur Erhitzung von Wasser in einem Dampfkessel zu Wasserdampf mit dem Ziel der Verwertung der hierin gespeicherten Wärme im Betrieb (BFHE 97, 400), das Verbrennen von Erdgas in einem Drehrohrofen zur Erzeugung von Wasserdampf (einschließlich eines hohen Partialdrucks) als Voraussetzung für die Futterphosphatherstellung durch hydrothermische Entfluorisierung (Senatsbeschluß in BFH/NV 1997, 531) und die Verwendung von Mineralöl zu einer zweistufigen Erzeugung von Wärmeenergie durch Umwandlung von Mineralöl im sog. OCCR-Verfahren in ein nicht als Mineralöl anzusehendes Gas, das zur Beheizung von Zinköfen bestimmt ist (Senatsurteil in BFHE 87, 587), durch Verrühren von Schweröl mit Rußölpellets zu einem Gemisch, das selbst kein Mineralöl ist, aber zur Wärmegewinnung in einem betriebseigenen Kraftwerk verheizt wird (Senatsurteil vom 26. Oktober 1976 VII R 57/73, BFHE 120, 151, BStBl II 1977, 36) sowie durch Vermischung von Petrolkoks mit Steinkohle zur Verheizung der dadurch gewonnenen Steinkohlenmischkohle in Öfen von Zementwerken (Senatsurteil vom 2. August 1988 VII R 101/85, BFHE 154, 401).

  • BFH, 28.10.2008 - VII R 6/08

    Steuerentlastung für Energieerzeugnisse gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d

    Ein solch weites Verständnis des Anwendungsbereichs der Entlastungsvorschrift, das sich an der bisherigen --und vom EuGH beanstandeten-- Rechtsprechung des BFH zum Begriff des Verheizens (z.B. BFH-Entscheidungen vom 11. November 1969 VII R 57/67, BFHE 97, 400; vom 25. Oktober 1994 VII R 96/93, BFHE 176, 165, und vom 30. September 1997 VII R 114/96, BFHE 184, 170, m.w.N.) und den hierzu ergangenen Verwaltungsanweisungen (Erlass des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. Februar 1998 III A 1 V 0335-10/97) sowie Verwaltungsvorschrift Steuerbegünstigung (Vorschriftensammlung für die Bundesfinanzverwaltung V 03 50, nach der das Absengen von Textilfasern kein Verheizen darstellt) orientiert, widerspräche nach Auffassung des Senats den Vorgaben der EnergieStRL.
  • BGH, 03.10.1985 - III ZR 28/84

    Amtspflicht der Finanzbehörden bei Anordnung und Vollzug eines dinglichen

    Bei Vorliegen der sachlichen Voraussetzungen besteht auf Erteilung der Erlaubnis ein Rechtsanspruch (BFH, Urteil vom 11. November 1969 - VII R 57/67).
  • BFH, 20.09.1994 - VII R 57/93

    Finanzgerichtsordnung; Bindung an eine offensichtlich gesetzeswidrige Zulassung

    "Verheizen" bedeutet nach der vom erkennenden Senat entwickelten Rechtsprechung die gewollte Ausnützung des Heizwertes eines Stoffes, d.h. sein (ganzes oder teilweises) Verbrennen zur Erzeugung von Wärme, die (ganz oder teilweise) auf einen anderen Stoff übertragen wird, wobei die Wärmeerzeugung und die Übertragung der Wärme neben anderen Zwecken der Verwendung des Mineralöls nicht nur untergeordnete Bedeutung haben darf (Senatsurteil vom 11. November 1969 VII R 57/67, BFHE 97, 400, 404, unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 7. März 1967 VII 335/63, BFHE 87, 587).

    In Anwendung dieser Begriffsbestimmung hat der Senat als typischen Fall des Verheizens das Verbrennen von Schweröl zur Erhitzung von Wasser im Dampfkessel zu Wasserdampf mit dem Ziel der Verwertung der hierin gespeicherten Wärme im Betrieb angesehen (BFHE 97, 400).

  • BFH, 25.10.1994 - VII R 96/93
    "Verheizen" bedeutet nach der vom erkennenden Senat entwickelten Rechtsprechung die gewollte Ausnützung des Heizwertes eines Stoffes, d.h. sein (ganzes oder teilweises) Verbrennen zur Erzeugung von Wärme, die (ganz oder teilweise) auf einen anderen Stoff übertragen wird, wobei die Wärmeerzeugung und die Übertragung der Wärme neben anderen Zwecken der Verwendung des Mineralöls nicht nur untergeordnete Bedeutung haben darf (Senatsurteil vom 11. November 1969 VII R 57/67, BFHE 97.400, 404, unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 7. März 1967 VII 335/63, BFHE 87, 587).

    In Anwendung dieser Begriffsbestimmung hat der Senat als typischen Fall des Verheizens das Verbrennen von Schweröl zur Erhitzung von Wasser im Dampfkessel zu Wasserdampf mit dem Ziel der Verwertung der hierin gespeicherten Wärme im Betrieb angesehen (BFHE 97, 400).

  • BFH, 23.04.2009 - VIII R 6/08

    Geltung der verlängerten Festsetzungsfrist in Erstattungsfällen - Keine

    Ein solch weites Verständnis des Anwendungsbereichs der Entlastungsvorschrift, das sich an der bisherigen -und vom EuGH beanstandeten- Rechtsprechung des BFH zum Begriff des Verheizens (z.B. BFH-Entscheidungen vom 11. November 1969 VII R 57/67, BFHE 97, 400; vom 25. Oktober 1994 VII R 96/93, BFHE 176, 165, und vom 30. September 1997 VII R 114/96, BFHE 184, 170, m.w.N.) und den hierzu ergangenen Verwaltungsanweisungen (Erlass des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. Februar 1998 III A 1 V 0335-10/97) sowie Verwaltungsvorschrift Steuerbegünstigung (Vorschriftensammlung für die Bundesfinanzverwaltung V 03 50, nach der das Absengen von Textilfasern kein Verheizen darstellt) orientiert, widerspräche nach Auffassung des Senats den Vorgaben der EnergieStRL.
  • FG Hamburg, 30.09.1996 - IV 80/95

    Beschwerde gegen die Versagung einer beantragten Erlaubnis zur steuerfreien

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  • BFH, 16.06.2005 - VII B 138/04

    PZU: Beweiskraft

    Wie der Senat bereits entschieden hat, stellt die Erzeugung von Wasserdampf durch das Verbrennen von Schweröl zur Erhitzung eines mit Wasser befüllten Dampfkessels sowie durch das Verbrennen von Erdgas in einem mit einer Wasserzufuhr versehenen Drehrohrofen eine nicht steuerbegünstigte Verwendung des hierfür eingesetzten Mineralöls dar (Senatsentscheidungen vom 11. November 1969 VII R 57/67, BFHE 97, 400, und vom 21. Januar 1997 VII B 84/96, BFH/NV 1997, 531 die die vorgenannte Entscheidung auch für die Erdgassteuer bestätigt hat).
  • BFH, 21.11.2000 - VII R 13/99

    Prozesswärme - Ammoniaksynthesegaserzeugung - Rohrreaktor - Keine steuerfreie

    "Verheizen" bedeutet nach der vom erkennenden Senat entwickelten Rechtsprechung die gewollte Ausnützung des Heizwertes eines Stoffes, d.h. sein (ganzes oder teilweises) Verbrennen zur Erzeugung von Wärme, die (ganz oder teilweise) auf einen anderen Stoff übertragen wird, wobei die Wärmeerzeugung und die Übertragung der Wärme neben anderen Zwecken der Verwendung des Mineralöls nicht nur untergeordnete Bedeutung haben darf (Senatsurteil vom 11. November 1969 VII R 57/67, BFHE 97, 400, 404).
  • BFH, 18.03.1970 - I R 176/69

    Anfechtungsklage - Zulässigkeit - Rechtsbehelf - Unrichtige Behandlung -

    Mit dieser Beurteilung des falschen außergerichtlichen Vorverfahrens im Streitfall befindet sich der erkennende Senat im Ergebnis in Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) 6 RKa 24/66 vom 16. März 1967 (Sozialrecht, Reichsversicherungsordnung, §§ 368 f., Rechtsspruch 8) und dem VII. Senat des BFH (Urteil VII R 57/67 vom 11. November 1969, BFH 97, 400).
  • BFH, 30.07.2003 - VII R 34/01

    Mineralöl: steuerbegünstigtes Verheizen

  • FG Hamburg, 26.11.2008 - 4 K 388/07

    Mineralölsteuer: Steuerbefreiung für Erdgas bei Herstellung von Trockenstärke

  • FG Hessen, 11.03.1999 - 7 K 3517/98

    Mineralöl; Rollenoffsetdruckmaschine; Steuerbefreiung; Erdgas; Verheizen;

  • BFH, 26.10.1976 - VII R 57/73

    Ablehnung durch die Behörde - Gewährung einer Abgabenvergütung - Ablehnung des

  • FG Düsseldorf, 18.05.2001 - 4 K 9367/97

    Mineralölsteuer; Abgassimulatoren; Materialprüfung; Metallträgerkatalysator;

  • BFH, 21.01.1997 - VII B 84/96

    Begriff des Verheizens im Rahmen des § 8 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. b

  • FG Düsseldorf, 29.05.1998 - 4 K 6768/94

    Steuerfreie Verwendung von Mineralöl; Verbrennung von Produktionsrückständen;

  • FG Düsseldorf, 18.07.2001 - 4 K 8666/97

    Zulässigkeit der Einordnung einer Verwendung von Erdgas (Mineralöl) in einem

  • FG Hamburg, 20.02.2002 - IV 214/99

    Zur Frage der steuerfreien Verwendung von Erdgas bei der Entsorgung von

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