Rechtsprechung
   BFH, 11.09.1969 - IV 304/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,1008
BFH, 11.09.1969 - IV 304/65 (https://dejure.org/1969,1008)
BFH, Entscheidung vom 11.09.1969 - IV 304/65 (https://dejure.org/1969,1008)
BFH, Entscheidung vom 11. September 1969 - IV 304/65 (https://dejure.org/1969,1008)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,1008) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rückwirkende Gesetzeskraft - Zusammenveranlagung - Tätigkeit von gewisser Dauer - Verwirklichung der Erfindung - Auswertung der Erfindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 98, 141
  • DB 1970, 912
  • BStBl II 1970, 306
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • RFH, 01.07.1931 - VI A 876/29
    Auszug aus BFH, 11.09.1969 - IV 304/65
    Keine gelegentliche, sondern eine planmäßige Erfindertätigkeit im Sinne des § 35 Abs. 1 EStG 1925 (§ 18 Abs. 1 EStG heutiger Fassung) liege allerdings auch vor, wenn zwar der für eine Erfindung wesentliche Gedanke spontan geboren werde, es jedoch noch einer weiteren Tätigkeit bedürfe, um die Erfindung bis zur erfolgreichen Verwirklichung zu fördern (RFH-Urteil VI A 876/29 vom 1. Juli 1931, RFH 29, 119, RStBl 1931, 668).

    Bei geringfügiger Tätigkeit könne jedoch auch eine nicht bloß gelegentliche Tätigkeit angenommen werden, wenn sich aus den Umständen ergebe, daß der Erfinder beabsichtige, seine erfinderische Tätigkeit zu wiederholen, oder wenn der Beruf des Steuerpflichtigen darauf hindeute, daß es sich nicht nur um eine gelegentliche Tätigkeit handele (RFH-Urteile VI A 255/27 vom 7. Juli 1927, StuW 1927, Nr. 356; VI A 217/27 vom 7. Juli 1927; VI A 876/29 vom 1. Juli 1931VI A 876/29 vom 1. Juli 1931).

  • BFH, 05.12.1968 - IV R 110/68

    Rechtsgültigkeit der Verordnung über die einkommensteuerliche Behandlung der

    Auszug aus BFH, 11.09.1969 - IV 304/65
    Dieser aber ist ungültig (vgl. das Urteil des SenatsIV R 110/68 vom 5. Dezember 1968, BFH 94, 246, BStBl II 1969, 136).
  • BVerfG, 30.01.1968 - 2 BvL 15/65

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestimmtheit einer

    Auszug aus BFH, 11.09.1969 - IV 304/65
    Sie war zwar als nichtig anzusehen, weil sie nicht auf Grund einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigung erlassen war (Beschluß des BVerfG 2 BvL 15/65 vom 30. Januar 1968, BStBl II 1968, 296).
  • RFH, 30.06.1927 - VI A 290/27
    Auszug aus BFH, 11.09.1969 - IV 304/65
    Die Grundzüge seiner Rechtsprechung waren folgende: Handele es sich bei der Tätigkeit des Erfinders um ein planmäßiges, wenn auch nur vorübergehendes (§ 35 Abs. 2 EStG 1925 = § 18 Abs. 2 EStG heutiger Fassung) Tätigwerden, so lägen Einkünfte aus selbständiger Arbeit vor, während bei der sogenannten Zufallserfindung, die ohne wesentliche Ausarbeitung sofort verwertungsreif sei, also bei einer nur "gelegentlichen" Tätigkeit (§ 41 Abs. 1 Nr. 2 EStG 1925 = § 22 Nr. 3 EStG heutiger Fassung) sonstige Einkünfte anzunehmen seien (RFH-Urteile VI A 217/27 vom 7. Juli 1927, RStBl 1927, 200; VI A 290/27 vom 30. Juni 1927, RFH 21, 341; VI A 942/31 vom 16. Dezember 1931, StuW II 1932 Nr. 267).
  • BFH, 18.06.1998 - IV R 29/97

    Nachhaltigkeit einer Erfindertätigkeit

    Bedarf es nämlich nach einem spontan geborenen Gedanken einer weiteren Tätigkeit, um die Erfindung bis zur Verwertungsreife zu fördern, liegt eine planmäßige Erfindertätigkeit vor, die nicht mehr als "gelegentlich" anzusehen ist (RFH-Urteil vom 1. Juli 1931 VI A 876/29, RFHE 29, 119, BStBl 1931, 668; Senatsurteil vom 11. September 1969 IV 304/65, BFHE 98, 141, BStBl II 1970, 306).

    In der Rechtsprechung des RFH und des BFH gibt es keinen Fall, in dem das Vorliegen einer Zufallserfindung angenommen wurde (vgl. RFH-Urteile in StuW 1927 Nr. 404; in StuW 1932 Nr. 267; in BStBl 1933, 958; Senatsurteil in BFHE 98, 141, BStBl II 1970, 306).

  • BFH, 23.04.1971 - IV 99/65

    Freier Erfinder - Überlassung gegen Lizenzzahlung - Herstellung des erfundenen

    Gegen die Rückwirkung bestehen keine Bedenken; der von den Steuerpflichtigen erwähnte Erlaß des RdF vom 11. September 1944 war nicht mehr anwendbar (vgl. die Urteile des Senats IV 304/65 vom 11. September 1969, BFH 98, 141, BStBl II 1970, 306, und IV R 110/68 vom 5. Dezember 1968, BFH 94, 246, BStBl II 1969, 136, und des I. Senats des BFH I R 163/67 vom 20. November 1969, BFH 97, 369, BStBl II 1970, 187).

    Daß indessen einkommensteuerrechtlich bei dem damals entschiedenen Sachverhalt, soweit es sich -- wie hier -- um die Lizenzzahlungen handelte, tarifbegünstigte Einkünfte vorlagen, die aus einer Verwertung in einem fremden gewerblichen Betrieb stammten, auch insoweit der Steuerpflichtige die hergestellten Produkte dann wieder selbst vertrieb, bestätigte der Senat ausdrücklich in dem denselben Steuerpflichtigen und dieselben tatsächlichen Vorgänge betreffenden Einkommensteuer-Urteil IV 304/65.

    Daß kein Unterschied gemacht werden kann, wenn der zwischenzeitliche Vorgang der Herstellung in einer vom Steuerpflichtigen beherrschten Kapitalgesellschaft oder wie im Falle IV 304/65 in einem von ihm völlig unabhängigen Betrieb erfolgt ist, liegt auf der Hand, wenn man, wie oben ausgeführt, die juristische Eigenständigkeit der Kapitalgesellschaft bejaht.

  • BFH, 11.04.2003 - IV B 170/01

    Einkünfte aus Erfindertätigkeit

    Eine Abweichung des FG-Urteils von der Senatsentscheidung vom 11. September 1969 IV 304/65 (BFHE 98, 141, BStBl II 1970, 306) ist auch im Entferntesten nicht ersichtlich.
  • BFH, 24.04.1997 - IV R 18/95

    Gewährung der Vergünstigung - Übergangsregelung

    Deshalb erhielt die Verordnung rückwirkend ab ihrer Verkündung Gesetzeskraft (Senatsurteile vom 11.9.1969 IV 304/65, BFHE 98, 141, BStBl II 1970, 306, und vom 29.1.1970 IV R 196, 213-215/68, BFHE 98, 410, BStBl II 1970, 419).
  • BFH, 29.01.1970 - IV R 78/66

    Freie Erfinder - Einkommensteuerliche Behandlung - Einordnung der Einkünfte -

    Aus der Wortfassung, gewerbliche Einkünfte seien solche, die "im Rahmen eines Gewerbebetriebes anfallen", kann kein derartiger Schluß gezogen werden, daß durch § 2 ErfVO § 2 EStG abgeändert worden sei, kann schon deshalb nicht angenommen werden, weil für die Begünstigung zwar die Frage eine Rolle spielt, ob eine "Tätigkeit" vorliegt (vgl. hierzu das Urteil in der Parallelsache IV 304/65 vom 11. September 1969, BStBl II 1970, 306), es dagegen unerheblich ist, wie die Einkünfte aus selbständiger Arbeit von denjenigen aus gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieben abzugrenzen sind, für die die Vergünstigungen gleichermaßen gewährt werden.
  • BFH, 26.06.1970 - VI R 193/67

    Erfindervergütung - Alleinaktionär - Vorstandsvorsitzender einer AG -

    Kommt die Verordnung vom 6. Juni 1951 aus den vorstehenden Gründen hier nicht in Betracht, so bedarf es keiner Entscheidung darüber, ob auch sie als solche -- wie die Verordnung vom 30. Mai 1951 (vgl. den Beschluß des BVerfG 2 BvL 15/66 vom 30. Januar 1968, BStBl II 1968, 296) -- nichtig ist und ob ihr gegebenenfalls durch Art. 3 § 1 Abs. 1 des Steueränderungsgesetzes 1968 vom 20. Februar 1969 (BGBl I 1969, 141, BStBl I 1969, 116) rückwirkend Gesetzeskraft verliehen werden konnte (vgl. dazu das Urteil des BFH IV 304/65 vom 11. September 1969, BFH 98, 141, BStBl II 1970, 306).
  • BFH, 26.05.1971 - IV R 61/66

    Erfinder - Herstellung des Gegenstandes - Vertrieb des Gegenstandes -

    Auszugehen ist daher von der Vorschrift des § 4 Nr. 3 der Verordnung (Urteile des Senats IV 304/65 vom 11. September 1969, BFH 98, 141, BStBl II 1969, 306, und IV R 196, 213--215/68 vom 29. Januar 1970, BFH 98, 410, BStBl II 1970, 419).
  • BFH, 05.11.1970 - IV 210/65

    Verwertung einer Erfindung - Zeitpunkt des Beginns - Erzielte Einkünfte - Zahlung

    Rechtliche Bedenken bestehen insoweit nicht (vgl. die Urteile des Senats IV 304/65 vom 11. September 1969, BFH 98, 141, BStBl II 1970, 306, und IV R 196, 213-215/68 vom 29. Januar 1970, BFH 98, 410, BStBl II 1970, 419).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht