Rechtsprechung
BFH, 05.06.1970 - III R 82/67 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Patentierte Erfindung - Ermittlung des Teilwerts - Ertragswertüberlegungen - Verhältnisse des Feststellungszeitpunkts - Durchschnittlicher Jahresertrag - Zusatzpatent
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 99, 233
- BStBl II 1970, 594
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 04.03.1966 - III 58/62
Auszug aus BFH, 05.06.1970 - III R 82/67
Es ist auch zutreffend davon ausgegangen, daß eine Erfindung, wie der Senat mit Urteil III 58/62 vom 4. März 1966 (BFH 86, 72, BStBl III 1966, 348) entschieden hat, durch die Lizenzierung nicht zu einem Recht auf wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen im Sinn des § 67 Abs. 1 Nr. 4 BewG wird.Der Senat hat es deshalb schon in der Entscheidung III 58/62 vom 4. März 1966 (a. a. O.) für unbedenklich erachtet, wenn für die Bewertung von patentierten Erfindungen auf der Grundlage von Ertragswertüberlegungen von einer durchschnittlichen Laufzeit von acht Jahren ausgegangen wird.
- BFH, 17.07.1967 - GrS 1/66
Entscheidung des Großen Senats - Mitwirkung eines Richters - Erkennender Senat - …
Auszug aus BFH, 05.06.1970 - III R 82/67
Der Senat hat diese Frage jedoch im Hinblick darauf geprüft, daß Streitgegenstand nicht das einzelne Besteuerungsmerkmal, sondern die Rechtmäßigkeit der Feststellungsbescheide ist (vgl. Entscheidung des BFH Gr. S. 1/66 vom 17. Juli 1967, BFH 91, 393, BStBl II 1968, 344).
- BFH, 28.05.2019 - II R 4/16
Jahreswert von Nießbrauchsrechten
Diese Bewertung erfordert eine Schätzung (vgl. BFH-Urteil vom 05.06.1970 - III R 82/67, BFHE 99, 233, BStBl II 1970, 594, und BFH-Beschluss vom 06.05.2009 - II B 14/09, juris). - BFH, 06.05.2009 - II B 14/09
Zulassung der Revision in Schätzungsfällen wegen objektiver Willkür - Bewertung …
Diese Vorschrift erfordert eine Schätzung (vgl. zur Vorgängervorschrift --§ 17 Abs. 3 BewG a.F.-- BFH-Urteil vom 5. Juni 1970 III R 82/67, BFHE 99, 233, BStBl II 1970, 594, unter II. 3.). - BFH, 11.02.1972 - III R 129/70
Kaliförderzinsen - Kaufpreisforderung - Tilgung in Raten - Recht auf …
Die Ermittlung des zukünftigen Durchschnittsertrags auf der Grundlage des Durchschnittsertrags der dem Veranlagungszeitpunkt vorangegangenen drei Jahre ist nicht zu beanstanden und vom Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung schon gebilligt worden (vgl. BFH-Entscheidung III R 82/67 vom 5. Juni 1970, BFH 99, 233, BStBl II 1970, 594).
- FG Köln, 20.10.2022 - 6 K 1506/17
Höhe der Abschreibung für ein vermietetes Bürogebäude mit Wohnungen, …
Diese Bewertung erfordert eine Schätzung (BFH-Urteil vom 05.06.1970 III R 82/67,BStBl II 1970, 594, BFH-Beschluss vom 06.05.2009 II B 14/09, juris). - FG Köln, 11.03.1999 - 9 K 2277/98
Beginn und Lauf der Festsetzungsfrist bei der Schenkungssteuer; Ausführung einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 02.07.1971 - III R 72/70
Zurechnung eines Gesamthandvermögens - Beteiligter - Vermögensanteil - Auflösung …
Der Senat ist der Auffassung, daß für die Schätzung der zukünftigen Leistungen zweckmäßig vom Durchschnitt der Leistungen in den drei Jahren vor dem maßgebenden Feststellungszeitpunkt auszugehen ist, wenn nach den Verhältnissen des Feststellungszeitpunkts nicht zu erwarten ist, daß die Höhe der Leistungen sich anders gestalten wird (vgl. für die Bewertung von Patenten BFH-Entscheidung III R 82/67 vom 5. Juni 1970, BFH 99, 233 [237], BStBl II 1970, 594). - BFH, 03.03.1972 - III R 30/71
Bewertung von Kapitalforderungen bei der Vermögensbesteuerung
Dabei wäre zweckmäßig von der Durchschnittsverzinsung der vor dem Veranlagungszeitpunkt 1. Januar 1960 liegenden drei Jahre 1957 mit 1959 auszugehen gewesen (vgl. BFH-Entscheidung III R 82/67 vom 5. Juni 1970, BFH 99, 233, BStBl II 1970, 594). - BFH, 07.11.1975 - III R 134/73
Einheitswert eines landwirtschaftlichen Betriebes - Verstärkte Tierhaltung - …
Der Senat hat dies auch in anderen Fällen für vertretbar gehalten, z. B. bei der Berücksichtigung des Ertragswertes im Rahmen der Bewertung nicht notierter Anteile und Wertpapiere, bei denen er einen Zeitraum von drei Jahren vor dem Stichtag der Berechnung des durchschnittlichen Jahresertrags zugrunde legte (Entscheidung des BFH vom 21. März 1969 III R 121/68, BFHE 95, 506) und bei der Bewertung von patentierten Erfindungen (BFH-Entscheidung vom 5. Juni 1970 III R 82/67, BFHE 99, 233, BStBl II 1970, 594). - FG Köln, 11.03.1999 - 9 K 2280/98
Beginn und Lauf der Festsetzungsfrist bei der Schenkungssteuer; Ausführung einer …
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