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   BGBl. I 1990 S. 132   

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BGBl. I 1990 S. 132 (https://dejure.org/1990,20090)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil I Nr. 3, ausgegeben am 26.01.1990, Seite 132
  • Bekanntmachung der Neufassung der Baunutzungsverordnung
  • vom 23.01.1990

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Wird zitiert von ... (99)

  • BVerwG, 18.10.2017 - 4 C 5.16

    Kombination von Dauer- und Ferienwohnungen im Sondergebiet zulässig

    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung ist die bei Erlass des Bebauungsplans geltende Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466) (im Folgenden: BauNVO).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    An der zweiten Alternative dieser Regelung, die durch die 4. Verordnung zur Änderung der Baunutzungsverordnung vom 23. Januar 1990 (BGBl I S. 132) angefügt worden ist, muß sich das Vorhaben des Klägers messen lassen.
  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten

    Nach § 20 Abs. 3 BauNVO in der nunmehr geltenden Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl I S. 132) sei die Geschoßfläche nur noch nach den Außenmaßen eines Gebäudes in allen Vollgeschossen zu ermitteln.
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