Gesetzgebung
   BGBl. I 1991 S. 2174   

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https://dejure.org/1991,21238
BGBl. I 1991 S. 2174 (https://dejure.org/1991,21238)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1991 Teil I Nr. 65, ausgegeben am 18.12.1991, Seite 2174
  • Gesetz zur Beschleunigung der Planungen für Verkehrswege in den neuen Ländern sowie im Land Berlin (Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz)
  • vom 16.12.1991

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia

    Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz

 
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Wird zitiert von ... (83)

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive

    § 8 Abs. 5 Satz 1 LuftVG soll allerdings lediglich die Nutzung eines bereits angelegten Flugplatzes zu einem anderen Zweck erleichtern (BTDrucks 12/1092 S. 14 zu § 10 Abs. 2 des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes vom 16. Dezember 1991, BGBl I S. 2174).

    Der Gesetzgeber hielt eine Planfeststellung für die zivile Nutzung eines ehemaligen Militärflugplatzes für entbehrlich, "da die Flugplätze bereits angelegt sind" (BTDrucks 12/1092 S. 14).

    Sie griff eine ähnlich schon in § 10 Abs. 2 des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes (VerkPBG) vom 16. Dezember 1991 (BGBl I S. 2174) enthaltene Regelung auf (vgl. BTDrucks 12/4328 S. 22).

    Da die Flugplätze bereits angelegt sind, sollte lediglich eine Zulassung für den zivilen Betrieb erforderlich sein (BTDrucks 12/1092 S. 14).

  • VGH Hessen, 02.01.2009 - 11 B 368/08

    Ausbau des Flughafens Frankfurt a.M.; FFH-Gebiet; Vogelschutzgebiet; Fluglärm;

    Mit Vorschriften dieser Art verfolgt der Gesetzgeber ausdrücklich auch das Ziel, Investitionshemmnisse abzubauen (vgl. die amtliche Begründung zum Verkehrswegebeschleunigungsgesetz, BT-Drs. 12/1092, S. 1).
  • BVerwG, 12.06.2019 - 9 A 2.18

    Westumfahrung Halle: Bundesverwaltungsgericht weist Klage ab

    II Die Klage, über die das Bundesverwaltungsgericht nach § 5 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 11 des Gesetzes zur Beschleunigung der Planungen für Verkehrswege in den neuen Ländern sowie im Land Berlin (Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz) vom 16. Dezember 1991 (BGBl. I S. 2174), zuletzt geändert durch Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), erstinstanzlich entscheidet, ist zulässig, aber unbegründet.
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