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   BGH, 06.11.2003 - 1 ARs 29/03   

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https://dejure.org/2003,9031
BGH, 06.11.2003 - 1 ARs 29/03 (https://dejure.org/2003,9031)
BGH, Entscheidung vom 06.11.2003 - 1 ARs 29/03 (https://dejure.org/2003,9031)
BGH, Entscheidung vom 06. November 2003 - 1 ARs 29/03 (https://dejure.org/2003,9031)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 323a StGB; § 63 StGB; § 66 StGB; § 132 Abs. 2 GVG
    Vollrausch (Rauschtat); Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anfragebeschluss zum Verhältnis zur Sicherungsverwahrung; aliud; Aufgabe eigener Rechtsprechung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Vollrausches nach § 323a Strafgesetzbuch (StGB); Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus trotz uneingeschränkt schuldhaften Sichberauschens; Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

  • Judicialis

    StGB § 323a; ; StGB § 63; ; StGB § 21

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63 § 66 § 323 a
    Unterbringung bzw. Sicherungsverwahrung bei Verurteilung wegen Vollrausches

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.12.1997 - 1 StR 735/97
    Auszug aus BGH, 06.11.2003 - 1 ARs 29/03
    Der 4. Strafsenat beabsichtigt zu entscheiden: "Bei einer Verurteilung nach § 323a StGB kommt die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus trotz uneingeschränkt schuldhaften Sichberauschens jedenfalls dann in Betracht, wenn der Täter andernfalls in der Sicherungsverwahrung untergebracht werden müßte." Rechtsprechung des 1. Strafsenats - Urteil vom 16. August 1997 - 1 StR 735/97 - steht der beabsichtigten Entscheidung nicht entgegen.

    Im Urteil des Senats vom 16. August 1997 - 1 StR 735/97 - wird zwar zunächst darauf verwiesen, das Landgericht habe rechtsfehlerfrei festgestellt, daß der Angeklagte, als er sich in den Rauschzustand versetzte, vermindert steuerungsfähig gewesen (§ 21 StGB) sei.

  • BGH, 04.07.1995 - 1 StR 256/95

    Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Psychiatrie - Schuldunfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 06.11.2003 - 1 ARs 29/03
    Ausführungen im Urteil des 1. Strafsenats vom 4. Juli 1995 - 1 StR 256/95 - stehen zudem in Einklang mit der in den Gründen des Anfragebeschlusses unter 4. dargestellten weitergehenden Erwägung des 4. Strafsenats, wonach bei § 323a StGB Anknüpfungspunkt der für die Anordnung nach § 63 StGB vorausgesetzten sicheren Feststellung des § 21 StGB generell nicht das "Sichberauschen" - die Alkoholaufnahme - sondern die Rauschtat sein sollte.

    Das Urteil des 1. Strafsenats vom 4. Juli 1995 - 1 StR 256/95 - entfaltet hinsichtlich dieser Frage allerdings keine Bindungswirkung, die sonst auch der im Anfragebeschluß zitierten - bislang nicht aufgegebenen - Rechtsprechung anderer Strafsenate des Bundesgerichtshofs (insbesondere vorausgehender Beschluß des 5. Strafsenats vom 18. Mai 1995 - 5 StR 239/95 (= NStZ 1996, 41)) entgegenstünde.

  • BVerfG, 10.10.2003 - 2 BvR 366/03

    Menschenwürde; allgemeines Persönlichkeitsrecht; allgemeine Handlungsfreiheit;

    Auszug aus BGH, 06.11.2003 - 1 ARs 29/03
    Zum Verhältnis zwischen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) und der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB) verweist der Senat auf seinen Beschluß vom 19. Februar 2002 - 1 StR 546/01 - (NStZ 2002, 533) sowie auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (Kammer) vom 10. Oktober 2003 - 2 BvR 366/03 -.
  • BGH, 18.05.1995 - 5 StR 239/95

    Vollrausch - Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Psychiatrie -

    Auszug aus BGH, 06.11.2003 - 1 ARs 29/03
    Das Urteil des 1. Strafsenats vom 4. Juli 1995 - 1 StR 256/95 - entfaltet hinsichtlich dieser Frage allerdings keine Bindungswirkung, die sonst auch der im Anfragebeschluß zitierten - bislang nicht aufgegebenen - Rechtsprechung anderer Strafsenate des Bundesgerichtshofs (insbesondere vorausgehender Beschluß des 5. Strafsenats vom 18. Mai 1995 - 5 StR 239/95 (= NStZ 1996, 41)) entgegenstünde.
  • BGH, 19.02.2002 - 1 StR 546/01

    Vergewaltigung (Verwendung eines gefährliches Werkzeug; schwere Mißhandlung);

    Auszug aus BGH, 06.11.2003 - 1 ARs 29/03
    Zum Verhältnis zwischen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) und der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB) verweist der Senat auf seinen Beschluß vom 19. Februar 2002 - 1 StR 546/01 - (NStZ 2002, 533) sowie auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (Kammer) vom 10. Oktober 2003 - 2 BvR 366/03 -.
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