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   BGH, 12.07.2000 - 1 StR 113/00   

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https://dejure.org/2000,9653
BGH, 12.07.2000 - 1 StR 113/00 (https://dejure.org/2000,9653)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2000 - 1 StR 113/00 (https://dejure.org/2000,9653)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2000 - 1 StR 113/00 (https://dejure.org/2000,9653)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 110a StPO; § 257 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Widerspruchslösung; Verfahrensrüge; Einsatz eines Verdeckten Ermittlers (VE) ohne Anfangsverdacht; Zulässigkeit der Revision gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO

  • lexetius.com
  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus BGH, 12.07.2000 - 1 StR 113/00
    Der Widerspruch kann nur bis zu dem in § 257 StPO genannten Zeitpunkt erklärt werden; er muß also spätestens in der Erklärung enthalten sein, die der Angeklagte oder sein Verteidiger im Anschluß an diejenige Beweiserhebung abgibt, die sich auf den Inhalt der fraglichen Aussage bezieht (BGHSt 38, 214, 225/226).
  • BGH, 18.06.1996 - 1 StR 281/96

    Rüge der Rechtsverletzung durch Einsatz und Vernehmung eines verdeckten

    Auszug aus BGH, 12.07.2000 - 1 StR 113/00
    Die Rüge scheitert, weil weder vorgetragen noch sonstwie ersichtlich ist, daß in der Hauptverhandlung der Verwertung der fraglichen Aussage des Vernehmungsbeamten innerhalb der zeitlichen Grenzen des § 257 StPO widersprochen worden ist (vgl. BGH, Beschluß vom 18. Juni 1996 - 1 StR 281/96 = StV 1996, 529 sowie BVerfG - 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 20. Juni 1999 - 2 BvR 997/99).
  • BGH, 15.08.2000 - 5 StR 223/00

    Verwertung von Zufallserkenntnissen aus einer in einem anderen Verfahren

    Die Frage bedarf keiner abschließenden Entscheidung, ebenso wenig die weitere Frage, ob die Rüge gleichwohl schon daran scheitern müßte, daß - ungeachtet regelmäßiger Disponibilität eines derartigen Verwertungsverbots für den betroffenen Angeklagten - weder vorgetragen noch sonst ersichtlich ist, daß in der Hauptverhandlung Widerspruch gegen die beanstandete Verwertung der Erkenntnisse aus der Telefonüberwachung erhoben worden ist (vgl. dazu BGHR StPO § 100a - Verwertungsverbot 10; Nack in KK 4. Aufl. § 100a Rdn. 54; ferner § 100d Rdn. 23; § 110b Rdn. 15; Nack StraFo 1998, 366, 370; Maul StraFo 1997, 38, 40; vgl. auch BGH StV 1996, 529; BGH, Beschluß vom 12. Juli 2000 - 1 StR 113/00 - BVerfG-Kammer -, Beschluß vom 20. Juni 1999 - 2 BvR 997/99 -).
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