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   BGH, 10.09.2003 - 1 StR 147/03   

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BGH, 10.09.2003 - 1 StR 147/03 (https://dejure.org/2003,3390)
BGH, Entscheidung vom 10.09.2003 - 1 StR 147/03 (https://dejure.org/2003,3390)
BGH, Entscheidung vom 10. September 2003 - 1 StR 147/03 (https://dejure.org/2003,3390)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 21 StGB; § 55 StGB; § 67 f StGB; § 300 StPO
    Grundsätze der nachträglichen Gesamtsstrafenbildung (Vorrang vor § 67 f StGB); Auslegung der Revisionsbegründung der Staatsanwaltschaft (Beschränkung; Rechtsfolgenausspruch); erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (Rechtsfrage; Sachverständige; Drogenabhängigkeit; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Erneuter Ausspruch über die Unterbringung in der Entziehungsanstalt ; Grundsätze der nachträglichen Gesamtsstrafenbildung ; Aufrechterhalten früherer Anordnung einer Maßregel ; Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch ; Annahme erheblicher Verminderung der ...

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 67 f; ; StGB § 64; ; StGB § 20; ; StGB § 34; ; StGB § 35; ; StGB § 73a; ; StGB § 73c; ; StGB § 73d; ; BtMG § 30 Abs. 1; ; BtMG § 33 Abs. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20 § 21
    Schuldfähigkeit und Drogenabhängigkeit sowie Nötigung zu einer Straftat; Prüfung der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 11.04.2000 - 1 StR 55/00

    Lebensgefährdende Behandlung (Atemnot); Gefährliche Körperverletzung;

    Auszug aus BGH, 10.09.2003 - 1 StR 147/03
    Das Revisionsvorbringen ist daher mit Rücksicht auf das ersichtlich erstrebte Ziel dahin auszulegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2000 - 1 StR 55/00 - und vom 23. Oktober 1997 - 4 StR 226/97; Hanack in Löwe-Rosenberg StPO 25. Aufl. § 344 Rdn. 10), daß der gesamte Rechtsfolgenausspruch angegriffen ist.
  • BGH, 19.09.2001 - 2 StR 240/01

    Schwerer Raub; Erpressung (Grunddelikt zum Raub); Sichbemächtigen;

    Auszug aus BGH, 10.09.2003 - 1 StR 147/03
    Derartige Folgen sind bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und dadurch dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines akuten Rausches verübt (BGH NStZ 2002, 31 (32); BGH NStZ 2001, 83 (84); BGH StV 1997, 517; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 12 - "nicht lediglich von § 21 'ausgehen' -"; Theune, Auswirkungen der Drogenabhängigkeit auf die Schuldfähigkeit und die Zumessung von Strafe und Maßregel, NStZ 1997, 69; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.09.2000 - 1 StR 310/00

    Unzutreffende Bejahung der verminderten Schuldfähigkeit bei langjährigem

    Auszug aus BGH, 10.09.2003 - 1 StR 147/03
    Derartige Folgen sind bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und dadurch dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines akuten Rausches verübt (BGH NStZ 2002, 31 (32); BGH NStZ 2001, 83 (84); BGH StV 1997, 517; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 12 - "nicht lediglich von § 21 'ausgehen' -"; Theune, Auswirkungen der Drogenabhängigkeit auf die Schuldfähigkeit und die Zumessung von Strafe und Maßregel, NStZ 1997, 69; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 09.05.2001 - 3 StR 541/00

    Voraussetzungen des erweiterten Verfalls; Verfassungskonforme Auslegung

    Auszug aus BGH, 10.09.2003 - 1 StR 147/03
    Daß der Angeklagte über Gegenstände verfügte und noch verfügt, die dem erweiterten Verfall gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 2 BtMG i.V.m § 73d StGB (vgl. hierzu BGH NStZ 2001, 531) unterliegen, ist den bisherigen Feststellungen der Strafkammer dagegen nicht zu entnehmen.
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 10.09.2003 - 1 StR 147/03
    Allein zur Beurteilung der Vorfrage nach den medizinischpsychiatrischen Anknüpfungstatsachen bedarf er sachverständiger Hilfe, sofern er hierüber nicht aufgrund eigener Sachkunde befinden kann (BGHSt 43, 66 (77); BGH StV 1999, 309 (310); Lenckner/Perron StGB 26. Aufl. § 21 Rdn. 4 m.w.N).
  • BGH, 10.12.1981 - 4 StR 622/81

    Verurteilung wegen Diebstahls - Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 10.09.2003 - 1 StR 147/03
    Denn auch insoweit haben die Grundsätze der nachträglichen Gesamtsstrafenbildung (§ 55 StGB) Vorrang vor § 67 f StGB, so daß in der neuen Entscheidung lediglich die frühere Anordnung der Maßregel aufrechtzuerhalten, nicht aber eine neue Maßregel anzuordnen ist (BGHSt 30, 305; BGH NStZ 1998, 79).
  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

    Auszug aus BGH, 10.09.2003 - 1 StR 147/03
    Sollten weitergehende Feststellungen nicht möglich gewesen sein, da der Angeklagte weder zur Person noch zur Sache Angaben machte und weitere Ermittlungsansätze nicht gegeben waren, hätte es der Zweifelsgrundsatz nicht geboten, von der für den Angeklagten günstigsten Fallgestaltung auch dann auszugehen, wenn hierfür keine Anhaltspunkte bestanden (vgl. BGH NJW 1995, 2300; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg StPO 25. Aufl. § 261 Rdn. 112).
  • BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02

    Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen

    Auszug aus BGH, 10.09.2003 - 1 StR 147/03
    Da der Angeklagte den größten Teil des eingeschmuggelten Heroins gewinnbringend weiterveräußerte, unterliegt - ausgehend vom sogenannten Bruttoprinzip (vgl. BGH NStZ 1994, 123; BGH NJW 2002, 3339 (3340) m.w.N.) - der gesamte Verkaufserlös zwingend dem Verfall bzw. ist unter den Voraussetzungen des § 73a der Verfall von Wertersatz anzuordnen, sofern nicht ausnahmsweise (vgl. BGH NStZ 2001, 312) die Härtevorschrift des § 73c StGB greift.
  • BGH, 13.12.1995 - 3 StR 276/95

    Klarstellung des Schuldspruchs aufgrund einer fehlerhaften Urteilsformel -

    Auszug aus BGH, 10.09.2003 - 1 StR 147/03
    Derartige Folgen sind bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und dadurch dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines akuten Rausches verübt (BGH NStZ 2002, 31 (32); BGH NStZ 2001, 83 (84); BGH StV 1997, 517; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 12 - "nicht lediglich von § 21 'ausgehen' -"; Theune, Auswirkungen der Drogenabhängigkeit auf die Schuldfähigkeit und die Zumessung von Strafe und Maßregel, NStZ 1997, 69; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 287/97
    Auszug aus BGH, 10.09.2003 - 1 StR 147/03
    Denn auch insoweit haben die Grundsätze der nachträglichen Gesamtsstrafenbildung (§ 55 StGB) Vorrang vor § 67 f StGB, so daß in der neuen Entscheidung lediglich die frühere Anordnung der Maßregel aufrechtzuerhalten, nicht aber eine neue Maßregel anzuordnen ist (BGHSt 30, 305; BGH NStZ 1998, 79).
  • BGH, 16.06.1998 - 1 StR 162/98

    Anwendbarkeit von § 213 StGB unter Berücksichtigung der wesentlich mittragenden

  • BGH, 23.10.1997 - 4 StR 226/97
  • BGH, 08.04.1997 - 1 StR 65/97

    Abhängigkeit von Betäubungsmitteln zur Begründung einer erheblichen Verminderung

  • BGH, 19.11.1993 - 2 StR 468/93

    Verfall - Bruttoprinzip - Kein Abzug gewinnmindernder Kosten

  • BGH, 22.11.2000 - 1 StR 479/00

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Anrechnung einer den Bruttoerlös aus

  • BGH, 17.04.2012 - 1 StR 15/12

    Voraussetzungen einer wegen BtM-Abhängigkeit erheblich verminderten

    Das abschließende Urteil über die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ist ausschließlich Sache des Richters (BGH, Urteile vom 26. April 1955 - 5 StR 86/55, BGHSt 8, 113, 124; vom 10. September 2003 - 1 StR 147/03, BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 14; vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 53; SSW-StGB/Schöch § 20, Rn. 13).
  • BGH, 06.11.2003 - 1 StR 406/03

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Abweichung vom Sachverständigengutachten;

    Allein zur Beurteilung der Vorfrage nach den medizinisch-psychiatrischen Anknüpfungstatsachen bedarf er sachverständiger Hilfe, sofern er hierzu nicht aufgrund eigener Sachkunde befinden kann (BGHSt 43, 66, 77; BGH StV 1999, 309, 310; BGH, Urt. vom 10. September 2003 - 1 StR 147/03).
  • BGH, 04.11.2003 - 1 StR 384/03

    Schwere andere seelische Abartigkeit (Beleg); erhebliche Verminderung der

    Allein zur Beurteilung der Vorfrage nach den medizinisch-psychiatrischen Anknüpfungstatsachen bedarf er sachverständiger Hilfe, sofern er hierzu nicht aufgrund eigener Sachkunde befinden kann (BGHSt 43, 66, 77; BGH StV 1999, 309, 310; BGH, Urt. vom 10. September 2003 - 1 StR 147/03).
  • BGH, 10.08.2007 - 2 StR 344/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang zum übermäßigen Genuss von

    Danach begründet die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit nur ausnahmsweise, zum Beispiel wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuss zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat (vgl. BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 11 und 14 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.11.2016 - 5 StR 487/16

    Betäubungsmitteldelikte: Strafzumessung bei geringer Überschreitung der

    Die Annahme verminderter Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) beschwert den Angeklagten nicht (vgl. zu den Voraussetzungen des § 21 StGB bei Betäubungsmittelabhängigkeit etwa BGH, Urteil vom 10. September 2003 - 1 StR 147/03, BGHR StGB § 21 BtMAuswirkungen 14; st. Rspr.).
  • BGH, 20.05.2014 - 1 StR 90/14

    Urteilsbegründung (Erörterungsmangel); verminderte Schuldfähigkeit (verminderte

    Weil die Abhängigkeit von Heroin nicht per se zur Einschränkung der Steuerungsfähigkeit hinsichtlich des Erwerbs von Heroinmengen zum Eigenverbrauch führt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 1989 - 2 StR 172/89, BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 6; vgl. auch Senat, Urteil vom 10. September 2003 - 1 StR 147/03, BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 14), bedurfte es deshalb keiner Erörterung der Frage, ob die Voraussetzungen von § 21 StGB vorliegen.
  • BGH, 17.06.2010 - 4 StR 47/10

    Verminderte Schuldfähigkeit (Tilidin-Abhängigkeit; BtM-Auswirkungen; Ausschluss

    Derartige Folgen sind bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, und zwar - unter Umständen - dann, wenn er das Delikt im Zustand eines akuten Rausches verübt oder wenn langjähriger Betäubungsmittelkonsum zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen bzw. der Angst vor solchen leidet und dadurch dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen (vgl. nur BGH, Urteile vom 13. Februar 1991 - 3 StR 423/90, BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 11 und vom 10. September 2003 - 1 StR 147/03, BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 14, jeweils mit zahlreichen Nachweisen).
  • BGH, 19.04.2023 - 3 StR 68/23

    Aufrechterhaltung der angeordneten Maßregel der Unterbringung in einer

    Für die erneute Anordnung einer Maßregel ist daher jedenfalls dann kein Raum, wenn sie auch bei gleichzeitiger Aburteilung aller Taten nicht anders als in dem früheren Urteil hätte lauten können (vgl. BGH, Urteile vom 10. September 2003 - 1 StR 147/03, BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 9; vom 10. Dezember 1981 - 4 StR 622/81, BGHSt 30, 305, 307).
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 5 Ss 216/07

    Verurteilung wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften; Einordnung des

    Ob die "Einordnung des Datenmaterials als kinderpornographisch" (Seite 5 Mi. UA) damit auf der stets notwendigen tragfähigen Tatsachengrundlage beruht, kann der Senat schon deshalb nicht überprüfen, weil das angefochtene Urteil nicht darlegt, aus welchen äußeren Merkmalen, die auf den Fotos und Filmen zu erkennen sind, der Zeuge seine Einschätzung des Alters der Mädchen hergeleitet hat (vgl. BGH NJW 2004, 3051, 3055; BGH, 1 StR 147/03 vom 10. September 2003, Seite 9; 3 StR 359/03 vom 13. November 2003, Seite 9 ; jeweils zu sog. Befundtatsachen).
  • BGH, 17.03.2005 - 1 StR 82/05

    Ermäßigung des erhöhten Mindestmaßes einer Freiheitsstrafe bei

    Derartige Folgen sind bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuss zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und dadurch getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines akuten Rausches verübt (vgl. Senatsurteil vom 10. September 2003 - 1 StR 147/03; ferner BGH NStZ 2002, 31, 32).".
  • BGH, 31.05.2011 - 3 StR 132/11

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Vorrang der nachträglichen Bildung der

  • LG Hamburg, 25.03.2020 - 625 KLs 13/19

    Beihilfe und Mittäterschaft beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • LG Augsburg, 11.11.2004 - 9 KLs 105 Js 103267/04

    Minder schwerer Fall des Bandenhandels mit BtM in nicht geringer Menge - Absehen

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