Rechtsprechung
BGH, 27.07.2022 - 1 StR 154/22 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 52 Abs. 1 StGB
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit bei Überschneidung der Ausführungshandlungen hinsichtlich unterschiedlicher Betäubungsmittelmengen) - bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Tateinheit begründende Überschneidung der objektiven Ausführungshandlungen bei aufeinander folgenden, sich auf unterschiedliche Betäubungsmittelmengen beziehenden Umsatzgeschäften
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StGB § 52 Abs. 1
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Tateinheit begründende Überschneidung der objektiven Ausführungshandlungen bei aufeinander folgenden, sich auf unterschiedliche Betäubungsmittelmengen beziehenden Umsatzgeschäften
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 13.12.2021 - 1 KLs 430 Js 22942/20
- BGH, 27.07.2022 - 1 StR 154/22
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 31.05.2022 - 6 StR 117/22
Bestimmung von Unrecht einer Betäubungsmittelstraftat und Schuld des Täters durch …
Auszug aus BGH, 27.07.2022 - 1 StR 154/22
b) Dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - die Mindeststrafe des § 29a Abs. 1 BtMG von einem Jahr Freiheitsstrafe deutlich übersteigende Einzelfreiheitsstrafen verhängt worden sind (vgl. zu Kleinstmengen BGH, Beschluss vom 31. Mai 2022 - 6 StR 117/22 Rn. 5 f.). - BGH, 22.02.2022 - 6 StR 553/21
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Tateinheit: …
Auszug aus BGH, 27.07.2022 - 1 StR 154/22
Nichts anderes hat zu gelten, wenn ein Lieferant seinerseits im Rahmen einer bestehenden Handelsbeziehung Rauschmittel an seinen Abnehmer übergibt und gleichzeitig das Geld für vorangegangene Lieferungen entgegennimmt (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2022 - 6 StR 553/21 -, Rn. 7 m. w. N.). - BGH, 08.12.2016 - 1 StR 492/16
Strafzumessung (Verschlechterungsverbot bei Aufhebung einer Gesamtstrafe; keine …
Auszug aus BGH, 27.07.2022 - 1 StR 154/22
Die für die tateinheitlich begangenen Fälle II. 3. und II. 5. der Urteilsgründe zu verhängende Einzelstrafe darf die Summe der beiden bisherigen Einzelfreiheitsstrafen von fünf Jahren sechs Monaten und sechs Jahren sechs Monaten nicht überschreiten (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 492/16 Rn. 7 mwN). - BGH, 20.06.2017 - 1 StR 213/17
Strafzumessung bei Betäubungsmittelstraftaten (erforderliche Feststellungen zum …
Auszug aus BGH, 27.07.2022 - 1 StR 154/22
Für eine sachgerechte schuldangemessene Festsetzung der Strafen im Betäubungsmittelstrafrecht kann auf nähere Feststellungen zum Wirkstoffgehalt deshalb regelmäßig nicht verzichtet werden (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 1 StR 213/17 -, Rn. 8).?. - BGH, 10.07.2017 - GSSt 4/17
Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (natürliche Handlungseinheit; …
Auszug aus BGH, 27.07.2022 - 1 StR 154/22
In diesen Fällen dient das Aufsuchen des Lieferanten als verbindendes Element gleichermaßen beiden Umsatzgeschäften, so dass dieses als teilidentische Ausführungshandlung die Annahme von Tateinheit im Sinne von § 52 Abs. 1 StGB begründet (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17 -, BGHSt 63, 1, 8).
- BGH, 19.07.2023 - 5 StR 36/23
Unterbliebene Einziehungsentscheidung wegen des bloßen Erwerbs und Weiterverkaufs …
Der Verweis des Landgerichts auf Verkaufsmodelle oder Umstände, bei denen dem Verkäufer von Betäubungsmitteln der gesamte Verkaufserlös nicht tatsächlich zufließt, beschreibt nicht nur fernliegende denktheoretische Möglichkeiten (vgl. zu solchen und ähnlichen Konstellationen etwa BGH, Beschlüsse vom 22. April 2020 - 1 StR 641/19 [mehrfach fehlgeschlagene Kommissionsgeschäfte]; vom 27. Juli 2022 - 1 StR 154/22 [Zahlung an Mittelsmann des Verkäufers]; Urteil vom 6. Juli 2022 - 5 StR 170/22 [Teilzahlung an Mittelsmann des Verkäufers]; Beschlüsse vom 8. Juni 2022 - 5 StR 128/22, NStZ 2023, 45 und 5 StR 168/22, NStZ-RR 2022, 248 [teilweise nur Zahlung von "Vermittlungsprovision"]; vgl. zu Schulden aus Kommissionsgeschäften auch BGH, Urteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 514/13).