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   BGH, 17.12.1998 - 1 StR 156/98   

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BGH, 17.12.1998 - 1 StR 156/98 (https://dejure.org/1998,540)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1998 - 1 StR 156/98 (https://dejure.org/1998,540)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1998 - 1 StR 156/98 (https://dejure.org/1998,540)
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Lügendetektor II

§ 136a StPO, § 81a StPO;

§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, Polygraph als völlig ungeeignetes Beweismittel

Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; § 136a StPO; § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 338 Nr. 8 StPO; § 349 Abs. 5 StPO; Art. 6 Abs. 1 EMRK
    Lügendetektor; Polygraph; Menschenwürde; Specific lie response; Freiwilligkeit; Schutz der Menschenwürde; Täuschung; Faktischer Zwang; Kontrollfragenverfahren; Tatwissenverfahren; Beweiserhebungsverbot; Entsprechende Anwendung des § 136a StPO

  • JurPC

    §§ 136a, 244 Abs. 3 Satz 2 StPO
    Polygraphentest als Beweismittel

  • Wolters Kluwer

    Freiwillige Mitwirkung an einer polygraphischen Untersuchung; Vorliegen eines völlig ungeeigneten Beweismittels

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    "Lügendetektor" völlig ungeeignet - Bundesgerichtshof schließt polygraphische Untersuchungsmethode im gerichtlichen Verfahren als Beweismittel generell aus

Besprechungen u.ä. (5)

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Lügendetektor im Strafprozess

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zulässiger Einsatz eines Lügendetektors?

  • zaoerv.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Anerkennung des Lügendetektors in europäischen Rechtsordnungen (Nele Matz)

  • holmputzke.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Polygraphische Untersuchungen im Strafprozess (Wiss. Ass. Dr. Holm Putzke, LL.M., Dr. Jörg Scheinfeld, Dipl.-Psych. Gisela Klein und Prof. Dr. Udo Undeutsch; ZStW 2009, 607-644)

  • holmputzke.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Entlastungsbeweis: polygraphische Untersuchung - Taktisches zur Beweismittelerhebung im Strafverfahren (Wiss. Ass. Dr. Holm Putzke, LL.M. und Wiss. Ass. Dr. Jörg Scheinfeld; StraFo 2010, 58-63)

Papierfundstellen

  • BGHSt 44, 308
  • NJW 1999, 657
  • NJ 1999, 153
  • NJ 1999, 82
  • StV 1999, 74
  • FamRZ 1999, 587
  • JR 1999, 379
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 16.02.1954 - 1 StR 578/53

    Lügendetektor I - § 244 Abs. 2 StPO, §§ 136a, 81a StPO, Unzulässigkeit des

    Auszug aus BGH, 17.12.1998 - 1 StR 156/98
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 16. Februar 1954 deren Verwendung im Strafverfahren als unzulässig eingestuft, und zwar ohne Rücksicht auf das Einverständnis des Beschuldigten und unabhängig von der wissenschaftlichen Brauchbarkeit der Geräte (BGHSt 5, 332).

    Danach hält der Senat seine im Urteil vom 16. Februar 1954 (BGHSt 5, 332) erhobenen - im wesentlichen verfassungsrechtlichen - Bedenken für den Fall nicht aufrecht, daß der Beschuldigte sich mit dem Einsatz eines Polygraphen einverstanden erklärt hat.

  • BGH, 10.06.1998 - 2 StR 156/98

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; Sexueller Missbrauch von Kindern;

    Auszug aus BGH, 17.12.1998 - 1 StR 156/98
    Ein Geständnis allein beweist nicht die Schuld des Betroffenen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 1998 - 2 StR 156/98; vgl. auch Peters, Strafprozeß 4. Aufl. S. 398) und damit die Richtigkeit eines entsprechenden Testergebnisses.
  • BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96

    Hörfalle

    Auszug aus BGH, 17.12.1998 - 1 StR 156/98
    (1) Das Merkmal der Täuschung i.S.d. § 136a Abs. 1 Satz 1 StPO ist restriktiv auszulegen und erfaßt daher geringfügige Irreführungen nicht (vgl. BGHSt 42, 139, 149).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 16/72

    Transsexuelle I

    Auszug aus BGH, 17.12.1998 - 1 StR 156/98
    Denn dieser soll nicht der Einschränkung, sondern gerade dem Schutz der Würde des Menschen dienen, wozu die grundsätzliche Freiheit gehört, über sich selbst verfügen und sein Schicksal eigenverantwortlich gestalten zu können (vgl. BVerfGE 49, 286, 298; Amelung aaO).
  • OLG Frankfurt, 15.04.1988 - 1 Ws 36/88
    Auszug aus BGH, 17.12.1998 - 1 StR 156/98
    Die übrige strafgerichtliche Rechtsprechung hat sich der Beurteilung des 1. Strafsenats ausweislich der bislang veröffentlichten Entscheidungen entweder uneingeschränkt (OLG Karlsruhe StV 1998, 530; LG Düsseldorf StV 1998, 647; LG Wuppertal NStZ-RR 1997, 75 ff.; ferner LG Hannover NJW 1977, 1110) oder aber zumindest für den Fall angeschlossen, daß die Ergebnisse der Untersuchung zur Belastung des Beschuldigten herangezogen werden sollten (OLG Frankfurt/Main NStZ 1988, 425; AG Demmin/Zweigstelle Malchin, Urt. vom 7. September 1998 - 94 Ls 182/98 - 741 Js 31691/97).
  • BGH, 14.10.1998 - 3 StR 236/98

    Zur Berücksichtigung der Ergebnisse eines ohne Wissen des Gerichts durchgeführten

    Auszug aus BGH, 17.12.1998 - 1 StR 156/98
    Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat es unentschieden gelassen, ob an dieser Auffassung festzuhalten ist (Beschluß vom 14. Oktober 1998 - 3 StR 236/98).
  • LG Hannover, 19.01.1977 - 31 Qs 154/76
    Auszug aus BGH, 17.12.1998 - 1 StR 156/98
    Die übrige strafgerichtliche Rechtsprechung hat sich der Beurteilung des 1. Strafsenats ausweislich der bislang veröffentlichten Entscheidungen entweder uneingeschränkt (OLG Karlsruhe StV 1998, 530; LG Düsseldorf StV 1998, 647; LG Wuppertal NStZ-RR 1997, 75 ff.; ferner LG Hannover NJW 1977, 1110) oder aber zumindest für den Fall angeschlossen, daß die Ergebnisse der Untersuchung zur Belastung des Beschuldigten herangezogen werden sollten (OLG Frankfurt/Main NStZ 1988, 425; AG Demmin/Zweigstelle Malchin, Urt. vom 7. September 1998 - 94 Ls 182/98 - 741 Js 31691/97).
  • OLG Oldenburg, 15.06.1998 - 4 UF 60/96

    Lügendetektor im Sorgerechtsstreit

    Auszug aus BGH, 17.12.1998 - 1 StR 156/98
    Das OLG Oldenburg hat eine psychophysiologische Untersuchung, nach der eine "Wahrscheinlichkeit von 95 % dafür besteht, daß der gegen den Kindesvater erhobene Verdacht ... unbegründet ist ..., unbedenklich zur Grundlage seiner Entscheidung" gemacht (Beschluß vom 15. Juni 1998 - 4 UF 60/96).
  • BVerfG, 18.08.1981 - 2 BvR 166/81

    Verfassungsrechtliche Unzulässigkeit der Verwendung eines Lügendedektors oder

    Auszug aus BGH, 17.12.1998 - 1 StR 156/98
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat diesen Standpunkt gebilligt und in einer derartigen "Durchleuchtung" der Person einen unzulässigen Eingriff in das durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Persönlichkeitsrecht des Betroffenen gesehen (BVerfG - Vorprüfungsausschuß des Zweiten Senats - NStZ 1981, 446 f. m. Anm. Amelung NStZ 1982, 38 und m. Besprechung Schwabe NJW 1982, 367).
  • OLG Bamberg, 14.03.1995 - 7 WF 122/94

    Nachweis sexuellen Missbrauchs von Kindern - Umgangsrecht des verdächtigen Vaters

    Auszug aus BGH, 17.12.1998 - 1 StR 156/98
    Außerhalb des strafrechtlichen Bereichs ist das bei Gericht eingereichte Ergebnis einer polygraphischen Befragung einer der Verfahrensparteien bei der Entscheidung über das Recht zum persönlichen Umgang mit dem Kind (§ 1634 BGB) berücksichtigt worden (OLG Bamberg NJW 1995, 1684).
  • AG Demmin, 07.09.1998 - 94 Ls 182/98

    Zweigstelle Malchin, Polygrapheneinsatz im Strafverfahren

  • BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 1827/97

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend Einsatz eines "Lügendetektors" im

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvR 1211/97

    Verfassungsrechtliche Kontrolle der Anordnung der Untersuchungshaft

  • OLG Karlsruhe, 16.07.1998 - 1 Ss 247/97

    Freiheitsstrafe wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern

  • LG Wuppertal, 04.10.1996 - 25 KLs 17/96
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.1997 - 4 Sa 639/97

    Sexuelle Belästigung - Lügendetektor unzulässig

  • LG Düsseldorf, 09.10.1998 - IV 14/98
  • AG Bautzen, 26.03.2013 - 40 Ls 330 Js 6351/12

    Lügendetektoreinsatz, Strafverfahren

    Der Bundesgerichtshof stuft die polygraphische Untersuchung im Ergebnis als ein ungeeignetes Beweismittel lediglich aus Gründen der Validität der Untersuchungsergebnisse ein und kritisiert das Verfahren anhand der im Rahmen einer physiopsychologischen Untersuchung vorgenommen Kontrollfragen (BGH, 1 StR 156/98).

    Auf den Aspekt des so genannten "Friendly-Examiner-Syndrom", also der Proband müsse annehmen, ein für ihn ungünstiges Ergebnis werde in derselben Weise Berücksichtigung finden wie ein günstiges, weswegen verlässliche Resultate von vornherein zweifelhaft sind, was der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 14. Oktober 1998 (AZ: 3 StR 236/98) noch hervorgehoben hat, hält er in seiner Entscheidung vom 17.12.1998 (BGH 1 StR 156/98) nicht mehr für entscheidungserheblich.

  • BGH, 24.06.2003 - VI ZR 327/02

    Zulässigkeit der Beweiserhebung mit Unterstützung eines Lügendetektors im

    Nach der Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichthofs ist die polygraphische Untersuchung mittels Kontrollfragentests und - jedenfalls im Zeitpunkt der Hauptverhandlung - des Tatwissenstests als völlig ungeeignetes Beweismittel im Sinne des § 244 Abs. 3 StPO zu bewerten (vgl. BGHSt 44, 308 und BGH, Urteil vom 10. Februar 1999 - 3 StR 460/98 - NStZ-RR 2000, 35).

    Daraus folge, daß diese Untersuchungsmethode im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 Alt. 4 StPO völlig ungeeignet sei, wenn der Beschuldigte bereits von dem gegen ihn erhobenen Vorwurf und den darauf bezogenen Ermittlungsergebnissen Kenntnis erlangt habe (vgl. BGHSt 44, 308, 319 ff., 327 f.).

    Insbesondere wurde das vom Beklagten vorgelegte wissenschaftliche Gutachten der Sachverständigen U. und K. bereits bei jenen Entscheidungen berücksichtigt, weil es für das Strafverfahren BGHSt 44, 308 erstellt worden ist, welches als grundlegende Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu dieser Frage anzusehen ist (vgl. die im damaligen Verfahren vorgelegten Gutachten in Praxis der Rechtspsychologie, 9, Sonderheft, Juli 1999).

  • BVerwG, 31.07.2014 - 2 B 20.14

    Polygraphietest; Kontrollfragenverfahren; Ungeeignetheit des Beweismittels;

    Nach den nicht mit Verfahrensrügen angegriffenen und deshalb nach § 137 Abs. 2 VwGO bindenden Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts hat die Psychologin, die mit Hilfe eines Polygraphie-Geräts die Reaktion des Beklagten auf verdachtsbezogene Fragen getestet hat, einen sog. Kontrollfragentest durchgeführt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 17. Dezember 1998 - 1 StR 156/98 - BGHSt 44, 308 = juris Rn. 20).

    Nach der ständigen Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs kommt diesem Kontrollfragentest kein auch nur geringfügiger indizieller Beweiswert zu (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1998 a.a.O. Rn. 45 ff. und Beschluss vom 10. Februar 1999 - 3 StR 460/98 - NStZ-RR 2000, 35).

    Dies gilt insbesondere für Reaktionen bei der unwahren Beantwortung von Fragen (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1998 a.a.O. Rn. 28 und 45 ff.).

    Für die Bewertung des Kontrollfragentests als ungeeignet ist der Befund tragend, dass zwischen bestimmten kognitiven oder emotionalen Zuständen eines Menschen und spezifischen Reaktionen des vegetativen Nervensystems, die vom Polygraphen während der Befragung kontinuierlich gemessen werden, keine eindeutigen Zusammenhänge zu erkennen sind und dies insbesondere für Reaktionen bei der unwahren Beantwortung von Fragen gilt (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1998 a.a.O. Rn. 28 und 45 ff.).

    Die in der Begründung aufgeführten Gerichtsentscheidungen stammen zum Teil noch aus der Zeit vor dem grundlegenden Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 1998 (1 StR 156/98) und berücksichtigen deshalb nicht die Erkenntnisse, die der Bundesgerichtshof aus den von ihm eingeholten Sachverständigengutachten gewonnen hat.

  • BGH, 30.11.2010 - 1 StR 509/10

    Anforderungen an einen hinreichenden Hinweis (Hinweispflicht); Beweisantrag auf

    Denn gegen einen auch nur geringfügigen indiziellen Beweiswert des Ergebnisses einer mittels eines Polygraphen vorgenommenen Untersuchung bestehen die im Urteil des Senats vom 17. Dezember 1998 (1 StR 156/98, BGHSt 44, 308, 323 ff.) dargelegten grundsätzlichen Einwände betreffend den hier allein in Rede stehenden sog. Kontrollfragentest uneingeschränkt weiter.
  • AG Bautzen, 26.10.2017 - 42 Ds 610 Js 411/15
    In seiner zweiten Polygraphenentscheidung aus dem Jahre 1998 (BGHSt 44, 308, 315) wies der Bundesgerichtshof folgerichtig darauf hin, dass von einem »Einblick in die Seele des Beschuldigten« keine Rede sein könne, da bei einer freiwilligen Untersuchung der Beschuldigte »in seiner Subjektstellung unangetastet« blieb, weswegen weder § 136 a StPO noch Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt seien.

    Soweit im Weiteren dem physiopsychologischen Verfahren entgegengehalten wird, es gäbe für den Untersucher keine zuverlässigen Möglichkeiten objektiver Überprüfung des Untersuchungsablaufes, weswegen er nicht feststellen könne, ob und inwieweit ihm Auswahl und Formulierung der Kontrollfragen in den methodischen Ansatz gelungen, also tatsächlich auf die Person des Beschuldigten und den spezifischen Tatvorwurf zugeschnitten sind (vgl. BGH 1 StR 156/98, Juris-Recherche Rz. 52) und infolge dessen dem Gericht eine diesbezügliche Kontrolle ebenfalls verwehrt sei, weswegen es die Untersuchungsergebnisse und die darauf gestützten Schlüsse hinnehmen müsse, ohne sie nachvollziehen und überprüfen zu können, ist dem der Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 261 StPO) entgegenzusetzen, was es dem Gericht ermöglicht, ein Beweismittel nicht zu berücksichtigen, von dessen Beweiswert es nicht überzeugt ist (vgl. AG Bautzen Urteil vom 26.3.2013, Az.: 40 Ls 330 Js 6351/12).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2013 - 3d A 2670/10

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten wegen sexuellen Missbrauchs seiner

    Der Bundesgerichtshof - vgl. Urteil vom 17. Dezember 1998 - 1 StR 156/98 -, BGHSt 44, 308.
  • LG Karlsruhe, 06.04.2001 - 8 O 152/99

    Harry Wörz

    a) Die Kammer hat bei der Anordnung dieses Gutachtens nicht verkannt, dass die strafgerichtliche Rechtsprechung der Instanzgerichte und des Bundesgerichtshofs (BGHSt 44, 308 [1. Strafsenat]; BGH NStZ-RR 2000, 35 [3. Strafsenat]) ein derartiges Gutachten als völlig ungeeignetes Beweismittel i.S.d. § 244 Abs. 3 StPO ansieht, wobei der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entgegen seiner früheren Rechtsprechung (vgl. BGHSt 5, 332) nunmehr aber davon ausgeht, dass die freiwillige Mitwirkung an einer polygraphischen Untersuchung nicht gegen Verfassungsgrundsätze (Art. 1 Abs. 1 GG) oder gegen die Freiheit der Willensentschließung und -betätigung (§ 136 a StPO) verstößt (vgt. BGHSt 44, 308 unter Ziff. 111.2).

    b) Außerhalb des strafrechtlichen Bereichs (vgl. hierzu auch die Rechtsprechungsnachweise in BGHSt 44, 308 unter Ziff. 11.3) - insbesondere in Sorgerechtsverfahren mit dem Vorwurf des sexuellen Kindesmissbrauchs - wird zum Teil das Ergebnis eines polygraphischen Gutachtens als zulässiges Beweismittel angesehen, jedenfalls soweit es um die Entkräftung der erhobenen Vorwürfe-geht (vgl. OLG München FamRZ 1999, 674: OLG Oldenburg DSB 1998, Nr. 11, 13: anders dagegen das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz - MDR 1998, 1119-für das arbeitsgerichtliche Verfahren).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2022 - L 2 R 235/21
    Diesbezüglich ist das Tatgericht nach der Prozessordnung verpflichtet, eine eigen- und letztverantwortliche Entscheidung zu treffen (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1998 - 1 StR 156/98 -, BGHSt 44, 308).

    Im Bereich der Psychologie sind eingehende wissenschaftliche Untersuchungen zur Evaluierung und Auswertung von Glaubhaftigkeitsmerkmalen insbesondere bei Zeugenaussagen durchgeführt worden (vgl. nur beispielsweise Arntzen, Psychologie der Zeugenaussage, 5. Aufl. 2011, und BGH, Urteil vom 17. Dezember 1998 - 1 StR 156/98 -, BGHSt 44, 308, sowie Urteil vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98 -, BGHSt 45, 164 mwN).

    Der Wertungscharakter entsprechender Einschätzungen wird dadurch nicht berührt (vgl. auch BGH, Urteil vom 17. Dezember 1998 - 1 StR 156/98 -, BGHSt 44, 308, Rn. 64: Gerichtsurteile ... mögen der Wahrheit näherkommen, wenn sie auf einer umfassenden Sachverhaltsaufklärung beruhen. Mehr als eine mehr oder weniger große Wahrscheinlichkeit für die Wahrheit bieten aber auch sie nicht).

  • OLG Hamm, 07.09.2012 - 9 W 4/12

    Verwertbarkeit der Feststellungen eines Strafurteils im Zivilverfahren

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 17.12.1998, BGHSt 44, 308, mit überzeugender Begründung die polygraphische Untersuchung als völlig ungeeignetes Beweismittel bezeichnet.

    Denn gegen einen auch nur geringfügigen indiziellen Beweiswert des Ergebnisses einer mittels eines Polygraphen vorgenommenen Untersuchung bestehen die im Urteil des Senats BGH v. 17. Dezember 1998 (1 StR 156/98, BGHSt 44, 308) dargelegten grundsätzlichen Einwände betreffend den hier allein in Rede stehenden so genannten Kontrollfragentest uneingeschränkt weiter fort.

  • BGH, 24.11.2009 - 1 StR 520/09

    Hochgradiger Affekt als Beeinträchtigung im Sinne des § 20 StGB; Beweisantrag auf

    Zur Möglichkeit eines Angeklagten, sich zu seiner Entlastung der - aus anderen Gründen freilich ungeeigneten - Kontrolle durch einen "Lügendetektor" zu unterwerfen, hat der Senat ausgeführt, dass ihm dies bei differenzierender, auf sein Einverständnis abstellender Sichtweise nicht mit dem Hinweis auf gebotenen Schutz seiner Persönlichkeitsrechte versagt werden kann (BGHSt 44, 308, 317 m.w.N.).
  • AG Schwäbisch Hall, 25.10.2021 - 2 F 150/20
  • OLG Köln, 09.03.2004 - 2 Ws 32/04

    Phallographie

  • BGH, 03.09.2013 - 5 StR 340/13

    Unzulässige Verfahrensrüge (Erforderlichkeit der Mitteilung der Länge eines

  • BGH, 28.04.2015 - 5 StR 92/15

    Tragung der Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin durch seine

  • KG, 11.10.2010 - 19 WF 136/10

    Kostenentscheidung im Sorgerechtsverfahren: Kostenerhebung für ein

  • AG Schwäbisch Hall, 28.07.2022 - 2 F 88/21
  • BGH, 16.02.1999 - 5 StR 405/98

    Zulassung einer Revision

  • OLG Frankfurt, 22.02.1999 - 28 U 7/98

    Vaterschaftsanfechtung - 2-Jahresfrist - Umstände der Vaterschaft

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