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   BGH, 29.06.2010 - 1 StR 157/10   

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BGH, 29.06.2010 - 1 StR 157/10 (https://dejure.org/2010,5220)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2010 - 1 StR 157/10 (https://dejure.org/2010,5220)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2010 - 1 StR 157/10 (https://dejure.org/2010,5220)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 154a StPO; § 154 StPO; Art. 6 EMRK
    Strafschärfende Berücksichtung ausgeschiedener Taten und Gesetzesverletzungen (Anforderungen an den erforderlichen Hinweis; Unzulässigkeit von Verfahrensrügen infolge widersprüchlichen Revisionsvorbringens)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 154 StPO, § 154a StPO, § 274 StPO
    Strafverfahren: Hinweis auf beabsichtigte Verwertung von ausgeschiedenem Verfahrensstoff und Protokollinhalt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 154 StPO, § 154a StPO, § 274 StPO
    Strafverfahren: Hinweis auf beabsichtigte Verwertung von ausgeschiedenem Verfahrensstoff und Protokollinhalt

  • Wolters Kluwer

    Hinweispflicht eines Gerichts zur strafschärfenden Einbeziehung von mit Diebstählen einhergehenden Sachbeschädigungen bei Einstellung der Sachbeschädigungen nach § 154a Strafprozessordnung (StPO)

  • rewis.io

    Strafverfahren: Hinweis auf beabsichtigte Verwertung von ausgeschiedenem Verfahrensstoff und Protokollinhalt

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Hinweis auf beabsichtigte Verwertung von ausgeschiedenem Verfahrensstoff und Protokollinhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265; StPO § 274
    Hinweispflicht eines Gerichts zur strafschärfenden Einbeziehung von mit Diebstählen einhergehenden Sachbeschädigungen bei Einstellung der Sachbeschädigungen nach § 154a Strafprozessordnung ( StPO )

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Teileinstellung, aber dennoch Strafschärfung - Hinweis in der HV wesentliche Förmlichkeit? Ja oder nein?

Besprechungen u.ä.

  • strafverteidiger-stv.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die strafschärfende Berücksichtigung von nach §§ 154, 154a StPO ausgeschiedenem Prozessstoff

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2011, 399
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.09.2003 - 1 StR 292/03

    Verwertbarkeit prozessordnungsgemäß festgestellter, wegen Verjährung aber nicht

    Auszug aus BGH, 29.06.2010 - 1 StR 157/10
    Ein nach Maßgabe des Einzelfalls erforderlicher (vgl. BGH NStZ 2004, 277, 278 m.w.N.) Hinweis auf die beabsichtigte Verwertung von gemäß §§ 154, 154a StPO ausgeschiedenem Verfahrensstoff bei der Beweiswürdigung oder Strafzumessung ist keine wesentliche Verfahrensförmlichkeit.
  • OLG München, 22.06.2009 - 5St RR 88/09

    Revisionsbegründung im Strafverfahren: Behandlung einer

    Auszug aus BGH, 29.06.2010 - 1 StR 157/10
    Die Revision ist im Kern darauf gestützt, ein solcher Hinweis sei als wesentliche Verfahrensförmlichkeit gemäß § 274 StPO nur durch das Hauptverhandlungsprotokoll beweisbar (so ohne nähere Begründung auch OLG München NJW 2010, 1826, 1827; OLG Hamm NStZ-RR 2003, 368; Beulke in Löwe/Rosenberg StPO 26. Aufl. § 154 Rdn. 59), nicht aber durch die Urteilsgründe (BGH NJW 1976, 977, 978; Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 274 Rdn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 07.01.1986 - 1 StR 541/85

    Rechtliche Folgen des Unterbleibens eines ausdrücklichen Hinweises auf das

    Auszug aus BGH, 29.06.2010 - 1 StR 157/10
    Für den hier in Rede stehenden, ebenfalls Tatsachen betreffenden Hinweis kann nichts anderes gelten (vgl. Rieß NStZ 1987, 134, 135 11 ; Schimansky MDR 1986, 283; im Ergebnis ebenso Pelchen JR 1986, 166, 167).
  • OLG Hamm, 21.08.2003 - 2 Ss 347/03

    Verfahrensrüge, ausreichende Begründung, Teileinstellung, rechtlicher Hinweis,

    Auszug aus BGH, 29.06.2010 - 1 StR 157/10
    Die Revision ist im Kern darauf gestützt, ein solcher Hinweis sei als wesentliche Verfahrensförmlichkeit gemäß § 274 StPO nur durch das Hauptverhandlungsprotokoll beweisbar (so ohne nähere Begründung auch OLG München NJW 2010, 1826, 1827; OLG Hamm NStZ-RR 2003, 368; Beulke in Löwe/Rosenberg StPO 26. Aufl. § 154 Rdn. 59), nicht aber durch die Urteilsgründe (BGH NJW 1976, 977, 978; Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 274 Rdn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 22.01.2008 - 1 StR 607/07

    Verfahrensrüge zum Beleg einer gescheiterten Verfahrensabsprache und der

    Auszug aus BGH, 29.06.2010 - 1 StR 157/10
    In tatsächlicher Hinsicht widersprüchliches Vorbringen innerhalb der Revisionsbegründung - sei es auch in unterschiedlichen Zusammenhängen - kann aber schon im Ansatz nicht Grundlage einer erfolgreichen Verfahrensrüge sein (BGH NStZ 2008, 353; b. Sander/Cirener NStZ-RR 2008, 1).
  • BGH, 24.02.1976 - 1 StR 764/75

    Strafbarkeit wegen Betrugs - Anforderungen an die Rüge der Verletzung förmlichen

    Auszug aus BGH, 29.06.2010 - 1 StR 157/10
    Die Revision ist im Kern darauf gestützt, ein solcher Hinweis sei als wesentliche Verfahrensförmlichkeit gemäß § 274 StPO nur durch das Hauptverhandlungsprotokoll beweisbar (so ohne nähere Begründung auch OLG München NJW 2010, 1826, 1827; OLG Hamm NStZ-RR 2003, 368; Beulke in Löwe/Rosenberg StPO 26. Aufl. § 154 Rdn. 59), nicht aber durch die Urteilsgründe (BGH NJW 1976, 977, 978; Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 274 Rdn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    b) Die Revision bleibt durch widersprüchliches Vorbringen auch die erforderliche klare Bezeichnung der Angriffsrichtung schuldig, mithin werden die den Mangel begründenden Tatsachen nicht in einer § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Weise dargetan (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 1 StR 620/09; BGH, Beschluss vom 29. Juni 2010 - 1 StR 157/10).
  • BGH, 23.08.2011 - 1 StR 153/11

    Recht auf Beschwerde; Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Individualbeschwerde;

    Unbeschadet der Frage nach der gebotenen Klarheit der "Angriffsrichtung" dieser Rüge (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 1 StR 620/09, NStZ 2010, 403, 404 mwN) in tatsächlicher Hinsicht, erscheint zweifelhaft, ob, wie für eine zulässige Verfahrensrüge stets erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2010 - 1 StR 157/10, StV 2011, 399; BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2005 - 1 StR 117/05, NStZ-RR 2006, 181, 182 mwN), der Vortrag widerspruchsfrei ist.
  • BGH, 07.10.2014 - 1 StR 182/14

    Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuerkarussell; Vollendung bei

    Der vom Gesetz geforderte Tatsachenvortrag muss zudem für eine zulässige Verfahrensrüge in sich widerspruchsfrei sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 2005 - 1 StR 117/05, NStZ-RR 2006, 181, 182; vom 29. Juni 2010 - 1 StR 157/10, StV 2011, 399; vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11 (insoweit in BGHSt 57, 1 f. nicht abgedruckt); siehe auch Cirener NStZ-RR 2012, 65 f.; Gericke in KK-StPO, 7. Aufl., § 344 Rn. 38 mwN).
  • BGH, 29.11.2023 - AK 83/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über neun Monate hinaus wegen des dringenden

    Damit können die nach § 154a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO von der Verfolgung ausgenommenen Tatteile grundsätzlich strafschärfende Berücksichtigung finden (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 1990 - 1 StR 329/90, juris; vom 29. Juni 2010 - 1 StR 157/10, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweis 1; Urteil vom 24. März 2022 - 3 StR 375/20, juris Rn. 73 f.).
  • KG, 26.08.2020 - 3 Ws (B) 163/20

    Fahrverbot trotz Covid-19-bedingter Härte

    Ein solches in tatsächlicher Hinsicht widersprüchliches Vorbringen innerhalb der Rechtsbeschwerdebegründung entspricht nicht dem Erfordernis der Darlegung eines bestimmenden Verfahrensverstoßes (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 StR 373/11 -, juris) und kann nicht Grundlage einer erfolgreichen Verfahrensrüge sein (vgl. BGH NStZ 2013 a.a.O.; NStZ 2008 a.a.O.; Beschlüsse vom 25. April 2012 - 1 StR 566/11 - und 29. Juni 2010 - 1 StR 157/10 -, beide bei juris).
  • BGH, 09.08.2012 - 1 StR 323/12

    Anspruch auf rechtliches Gehör (Änderung des zugrunde liegenden Sachverhalts;

    Widersprüchlicher Tatsachenvortrag kann aber von vorneherein nicht Grundlage einer erfolgreichen Rüge sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2010 - 1 StR 157/10 und 22. Januar 2008 - 1 StR 607/07 jew. mwN).
  • BGH, 17.05.2023 - 1 StR 476/22

    Strafzumessung (strafmildernde Berücksichtigung des Versuchs bei der

    Abgesehen davon, dass diesem Umstand ersichtlich nur untergeordnetes Gewicht zukam, hat das Landgericht damit die einzelnen Taten zutreffend zueinander ins Verhältnis gesetzt, um den Umfang der jeweiligen Rechtsgutsverletzung deutlich zu machen (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2010 - 1 StR 157/10 Rn. 12 und vom 8. August 2017 - 1 StR 671/16 Rn. 16).
  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 70/14

    Brandstiftung (Anwendung auf eine Unterstellhalle: Carport); gerichtliche

    Dieser Hinweis ergeht, damit nicht das Vertrauen des Angeklagten erweckt wird, die Zerstörung der Unterstellhalle könne nicht mehr im Rahmen der Strafzumessung zu seinem Nachteil verwertet werden (zum Erfordernis eines Hinweises vgl. BGH, Beschluss vom 23. September 2003 - 1 StR 292/03, NStZ 2004, 277, und Urteil vom 13. Februar 1985 - 1 StR 709/84, wistra 1985, 153; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. Juni 2010 - 1 StR 157/10, wistra 2010, 409).
  • BGH, 20.11.2013 - 1 StR 476/13

    Absehen vom Aufheben einer rechtsfehlerhaften Strafzumessung (angemessene

    Der Senat teilt allerdings nicht ihre Auffassung, dass ein solcher Hinweis als wesentliche Verfahrensförmlichkeit aus dem Protokoll der Hauptverhandlung ersichtlich sein müsste (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2010 - 1 StR 157/10 mwN).
  • KG, 22.10.2019 - 3 Ss 83/19

    Der fehlende eigenverantwortliche, auf der Grundlage der Hauptverhandlung

    Ein solches in tatsächlicher Hinsicht widersprüchliches Vorbringen innerhalb der Revisionsbegründung entspricht nicht dem Erfordernis der Darlegung eines bestimmten Verfahrensverstoßes (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 StR 373/11 -, juris) und kann nicht Grundlage einer erfolgreichen Verfahrensrüge sein (vgl. BGH NStZ-RR 2013, 58; NStZ 2008, 353, Beschlüsse vom 25. April 2012 - 1 StR 566/11-, und vom 29. Juni 2010 - 1 StR 157/10 -, jeweils bei juris).
  • KG, 26.11.2019 - 3 Ws (B) 350/19

    Identifizierung des Betroffenen als Fahrer trotz verdeckten Haaransatzes auf dem

  • KG, 22.10.2020 - 3 Ss 83/19

    Berufungsurteil, Urteilsgründe, Bezugnahme erstinstanzliches Urteil, Zulässigkeit

  • KG, 22.10.2020 - 121 Ss 147/19

    Berufungsurteil, Urteilsgründe, Bezugnahme erstinstanzliches Urteil, Zulässigkeit

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