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   BGH, 15.04.2008 - 1 StR 167/08   

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https://dejure.org/2008,8238
BGH, 15.04.2008 - 1 StR 167/08 (https://dejure.org/2008,8238)
BGH, Entscheidung vom 15.04.2008 - 1 StR 167/08 (https://dejure.org/2008,8238)
BGH, Entscheidung vom 15. April 2008 - 1 StR 167/08 (https://dejure.org/2008,8238)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 67 StGB
    Unwirksame Beschränkung der Revision auf die Anordnung des teilweisen Vorwegvollzugs der neben der Maßregel verhängten Freiheitsstrafe; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (erforderlicher Hang; Symptomwert einzelner Taten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Wirksamkeit der Beschränkung des Rechtsmittels allein auf die Anordnung des teilweisen Vorwegvollzugs der neben einer Maßregel verhängten Freiheitsstrafe

  • Judicialis

    StGB § 64 Abs. 1; ; StPO § 354 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64
    "Hang" und "Übermaß" bei Konsum von Rauschmitteln

  • rechtsportal.de

    StGB § 64
    "Hang" und "Übermaß" bei Konsum von Rauschmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.04.1995 - 4 StR 95/95

    Psychische Disposition - Hang - Rauschmittel - Rausch - Übermaß - Unterbringung -

    Auszug aus BGH, 15.04.2008 - 1 StR 167/08
    Von einem Hang ist auszugehen, wenn eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung besteht, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad physischer Abhängigkeit erreicht haben muss (vgl. nur BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 5; Hanack in LK-StGB 11. Aufl. § 64 Rdn. 40).
  • BGH, 18.12.2007 - 3 StR 516/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht auf

    Auszug aus BGH, 15.04.2008 - 1 StR 167/08
    Die Frage des Vorwegvollzugs kann hier nicht losgelöst von der Frage der Anordnung der Maßregel beurteilt werden, da die Dauer des Vollzugs auch von der Einschätzung der Behandlungsbedürftigkeit abhängt (vgl. BGH, Beschl. vom 18. Dezember 2007 - 3 StR 516/07).
  • BGH, 06.11.2003 - 1 StR 406/03

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Abweichung vom Sachverständigengutachten;

    Auszug aus BGH, 15.04.2008 - 1 StR 167/08
    "Im Übermaß" bedeutet, dass der Täter berauschende Mittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt wird (BGH NStZ-RR 2004, 39, 40).
  • BGH, 20.09.2011 - 1 StR 120/11

    Totschlag (Tötungsvorsatz bei Stichen); Mord (Heimtücke; erforderliche

    Daher erkennt er entsprechend § 354 Abs. 1 StPO auf Wegfall der Unterbringungsanordnung (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2008 - 1 StR 167/08 mwN).
  • BGH, 14.01.2014 - 1 StR 531/13

    Beschränkung der Revision (selbstständige Anfechtung der Dauer des Vorwegvollzugs

    Dies setzt bei der Anfechtung der Dauer des Vorwegvollzugs einer Unterbringung voraus, dass die Maßregel als solche rechtsfehlerfrei angeordnet worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2012 - 3 StR 7/12, NStZ 2012, 587), zumal da die Dauer des Vorwegvollzugs auch von der Einschätzung der Behandlungsdauer abhängt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2008 - 1 StR 167/08).
  • LG München I, 10.06.2021 - 2 Ks 128 Js 129099/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Hang

    Voraussetzung für eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB ist zunächst ein Hang, Rauschmittel im Übermaß zu konsumieren, d.h. in einem Umfang (Maß und Häufigkeit), durch welche Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt werden (st. Rspr. vgl. BGH 3, 340; NStZ-RR 2003, 106 f.; 2004, 39, 40; 2011, 42; NStZ 2004, 494; NStZ-RR 2006, 103; 2008, 198 f.; 2 StR 416/97; 1 StR 406/03; 1 StR 451/03; 2 StR 205/04; 1 StR 332/07; 1 StR 167/08; 1 StR 109/11; Fischer, 68. Auflage, § 64 Rn. 7).
  • LG Köln, 16.03.2020 - 323 KLs 47/19
    Dagegen hat die Tat eher keinen Symptomwert für einen Hang, wenn durch eine Vielzahl gut organisierter Schmuggelfahrten, bei denen zur Reduzierung des eigenen Risikos Kuriere eingesetzt werden, Rauschgift eingeführt wird, um - unabhängig vom eigenen Konsum - Gewinn zu erzielen (BGH, Beschluss vom 15.04.2018 - 1 StR 167/08, juris; MüKoStGB/van Gemmeren, 3. Aufl. 2016, StGB § 64 Rn. 41) oder die Tat unabhängig vom Konsum der Finanzierung des aufwändigen Lebensstils (BGH, Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 356/10 -, juris) oder allein der Finanzierung des allgemeinen Lebensbedarfs (und damit mittelbar auch des Betäubungsmittelkonsums) dient (BGH, Beschluss vom 28.10.2008 - 5 StR 472/08 -, juris).
  • BGH, 09.10.2012 - 1 StR 456/12

    Unterbringung in einer Erziehungsanstalt (Zeitpunkt der Beurteilung; Anforderung

    Der Senat erkennt daher entsprechend § 354 Abs. 1 StPO auf den Wegfall der Maßregel (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2008 - 1 StR 167/08 mwN).
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