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Rechtsprechung
   BGH, 10.09.2002 - 1 StR 169/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,833
BGH, 10.09.2002 - 1 StR 169/02 (https://dejure.org/2002,833)
BGH, Entscheidung vom 10.09.2002 - 1 StR 169/02 (https://dejure.org/2002,833)
BGH, Entscheidung vom 10. September 2002 - 1 StR 169/02 (https://dejure.org/2002,833)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 101 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; § 24 Abs. 1 und 2 StPO; § 81 StPO; § 338 Nr. 3 StPO; § 20 StGB; § 21 StGB; § 73 Abs. 1 StPO; § 136a StPO
    Ablehnung eines Richters (Besorgnis der Befangenheit bei dem Eindruck, das Gericht ziele auf die Widerlegung eines dem Angeklagten günstigen Gutachtens ab; gesetzlicher Richter); Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus zur Beobachtung (Verhältnismäßigkeit; ...

  • lexetius.com

    StPO §§ 24, 81

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Strafausspruch des Urteils gegen Manfred Schmider im "FlowTex"-Verfahren aufgehoben

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Strafausspruch des Urteils gegen Manfred Schmider im "FlowTex" -Verfahren aufgehoben

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Strafausspruch des Urteils gegen Manfred Schmider im "FlowTex"-Verfahren aufgehoben

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 48, 4
  • NJW 2002, 3484
  • NStZ 2003, 375 (Ls.)
  • NStZ 2003, 99
  • StV 2002, 581
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 09.10.2001 - 2 BvR 1523/01

    Zur Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung nach StPO § 81 im Fall der Weigerung

    Auszug aus BGH, 10.09.2002 - 1 StR 169/02
    Mit Beschluß vom 9. Oktober 2001 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, der Beschluß des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 28. August 2001 verletze den Angeklagten in seinen Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (Beschluß der Dritten Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Oktober 2001 - 2 BvR 1523/01 - in NStZ 2002, 98).

    Dieser würde dadurch zum bloßen Objekt staatlicher Wahrheitsfindung gemacht, daß sein Verhalten nicht mehr als Ausdruck seiner Individualität, sondern nur noch als wissenschaftliche Erkenntnisquelle verwertet würde (vgl. BVerfG (Kammer), NStZ 2002, 98).

  • BGH, 15.07.1960 - 4 StR 542/59
    Auszug aus BGH, 10.09.2002 - 1 StR 169/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes rechtfertigen die Mitwirkung des Richters an Zwischenentscheidungen in dem anhängigen Verfahren und die dabei geäußerten Rechtsmeinungen in der Regel nicht die Annahme der Befangenheit (vgl. nur BGHSt 15, 40, 46; NStZ 1985, 492 (Pf/M)).
  • BGH, 12.02.1998 - 1 StR 588/97

    Einheitliche Beschlussentscheidung bei Ablehnungsgesuch gegen mehrere Richter;

    Auszug aus BGH, 10.09.2002 - 1 StR 169/02
    Entscheidet sich der Richter nach der Einholung eines Gutachtens zur Schuldfähigkeit wie hier kurz vor Beginn der Hauptverhandlung zur Erhebung eines weiteren Gutachtens, ist er, schon um den Anspruch auf rechtliches Gehör zu gewährleisten, nach § 73 Abs. 1 StPO (vgl. BGHSt 44, 26, 31 und Nr. 70 Abs. 1 RiStBV) verpflichtet, die Verteidigung an der Auswahl des beizuziehenden Gutachters zu beteiligen.
  • BGH, 29.09.1993 - 2 StR 355/93

    Untersuchung des Angeklagten - Mangelnde Mitwirkungsbereitschaft - Notwendigkeit

    Auszug aus BGH, 10.09.2002 - 1 StR 169/02
    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn bei verweigerter Untersuchung ihre zwangsweise Vornahme kein verwertbares Ergebnis erbringen kann (vgl. BGH StV 1994, S. 231 f.).
  • BVerfG, 07.03.1995 - 2 BvR 1509/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Unterbringung zur Vorbereitung eines

    Auszug aus BGH, 10.09.2002 - 1 StR 169/02
    Dies folgt aus dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BVerfG, Zweite Kammer des Zweiten Senats, Beschl. vom 7. März 1995 - 2 BvR 1509/94 - in StV 1995, 617; OLG Düsseldorf StV 1993, 571; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 45. Aufl. § 81 Rdn. 8; Eb. Schmidt, Lehrkommentar zur StPO, Band II, 1957, § 81, Rdn. 5).
  • BGH, 07.07.1999 - 1 StR 207/99

    Rücktrittshorizont; Beendeter Versuch; Freiwilligkeit; Rücktritt;

    Auszug aus BGH, 10.09.2002 - 1 StR 169/02
    Diese mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vereinbare Prüfungsreihenfolge (vgl. nur BGH NStZ 1999, 630 m. w. Nachw.) hat der Gutachter im schriftlichen Gutachten mehrfach unter den "Hauptverhandlungsvorbehalt" gestellt (S. 105, 108, 109, 110).
  • BGH, 14.02.1985 - 4 StR 731/84

    Vorausetzungen für die Rüge der Entlassung eines vernommenen Zeugen oder

    Auszug aus BGH, 10.09.2002 - 1 StR 169/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes rechtfertigen die Mitwirkung des Richters an Zwischenentscheidungen in dem anhängigen Verfahren und die dabei geäußerten Rechtsmeinungen in der Regel nicht die Annahme der Befangenheit (vgl. nur BGHSt 15, 40, 46; NStZ 1985, 492 (Pf/M)).
  • BGH, 09.02.1995 - 4 StR 37/95

    Minder schwerer Totschlag - Mißhandlung - Ursachenverknüpfung

    Auszug aus BGH, 10.09.2002 - 1 StR 169/02
    Die Revision kann, solange sie dadurch nicht widersprüchlich wird, auch dann auf den Strafausspruch beschränkt werden, wenn, wie in den Fällen einer Rüge nach § 338 Nr. 1 bis 7 StPO, ein Verfahrensfehler beanstandet wird, der auch den Schuldspruch berührt und ohne eine Beschränkung des Rechtsmittels das Urteil insgesamt zu Fall brächte (vgl. BGH NJW 1995, 1910; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 45. Aufl. § 344 Rdn. 7; Kuckein in KK StPO 4. Aufl. § 338 Rdn. 6, § 344 Rdn: 6; Sarstedt/Hamm, Die Revision in Strafsachen, 6. Aufl., Rdn. 157 m. w. Nachw.).
  • BGH, 09.07.2009 - 5 StR 263/08

    Bestechlichkeit und Untreue eines Verantwortlichen des

    Es bleibt trotz alledem bei dem Grundsatz, dass ein Verfahrensverstoß, der auf einem Irrtum oder auf einer unrichtigen Rechtsansicht beruht, allein noch keinen Ablehnungsgrund darstellt (vgl. BGHSt 48, 4, 8), sondern nur dann, wenn eine Entscheidung abwegig ist oder der Anschein der Willkür erweckt wird.
  • BGH, 25.04.2014 - 1 StR 13/13

    "Resort Schwielowsee", Schuldspruch wegen Betruges gegen Bauherrn rechtskräftig

    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die Entscheidungen abwegig sind oder den Anschein der Willkür erwecken (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 2002 - 1 StR 169/02, BGHSt 48, 4 mwN).
  • BGH, 08.05.2014 - 1 StR 726/13

    Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung des Richters mit dem

    Rechtsfehler in Entscheidungen bei Vorbefassung mit dem Verfahrensgegenstand können für sich genommen eine Ablehnung der mitwirkenden Richter grundsätzlich nicht begründen (BGH, Urteil vom 12. November 2009 - 4 StR 275/09, NStZ 2010, 342 f.; Cirener in BeckOK-StPO, Ed. 18, § 24 Rn. 15 mwN); etwas Anderes gilt jedoch, wenn die von den abgelehnten Richtern getroffene Entscheidung bzw. die darin zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung sich als rechtlich völlig abwegig erweist oder gar als willkürlich erscheint (BGH, Beschluss vom 10. September 2002 - 1 StR 169/02, BGHSt 48, 4, 8; Urteil vom 12. November 2009 - 4 StR 275/09, NStZ 2010, 342 f.; Scheuten in KK-StPO, 7. Aufl., § 24 Rn. 8).
  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 452/20

    Weiteres Verfahren gegen Mitglieder der kriminellen Vereinigung "Freie

    Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn Entscheidungen oder Prozesshandlungen rechtlich völlig abwegig sind oder den Anschein der Willkür erwecken (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. September 2002 - 1 StR 169/02, BGHSt 48, 4, 8; vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/13, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 23 Rn. 12; BeckOK-StPO/Cirener, 42. Ed., § 24 Rn. 24).
  • BGH, 12.11.2009 - 4 StR 275/09

    Besorgnis der Befangenheit (Unparteilichkeit des Richters); rechtsfehlerhafte

    Zwar gilt dieser Maßstab dann nicht, wenn die vom Richter geäußerte Rechtsauffassung abwegig ist oder sogar den Anschein der Willkür erweckt (vgl. BGHSt 48, 4, 8; Meyer-Goßner aaO § 24 Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.09.2007 - 2 BvR 2335/06

    Befangenheit eines Richters bei Vorbefassung

    Dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof allein in der Mitwirkung an der fehlerhaften Vorentscheidung solche Tatsachen nicht gesehen hat, entspricht der überwiegenden Auffassung in Literatur und Rechtsprechung, wonach zur Vorbefassung als solcher noch besondere Umstände hinzutreten müssen, die die Besorgnis der Befangenheit begründen können, und hierfür Rechtsfehler vorangegangener Entscheidungen nicht ausreichen (vgl. neben den in dem angegriffenen Beschluss erwähnten Auffassungen BGHSt 48, 4 ; 50, 216 ; BayObLGSt 2001, S. 111 ; Pfeiffer, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl. 2003, § 24 Rn. 6; Siolek, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., Stand: Juli 2006, § 24 Rn. 38 f.).

    Dem Beschwerdeführer ist zwar zuzugeben, dass sich der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit dieser Rechtsauffassung in Widerspruch zur überwiegenden Meinung - die in dem angegriffenen Beschluss auch durch einen Verweis auf eine entsprechende Kommentarstelle deutlich gemacht wird - setzt (vgl. nochmals BGHSt 48, 4 ; 50, 216 ; BayObLGSt 2001, S. 111 ; Pfeiffer, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl. 2003, § 24 Rn. 6; Siolek, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., Stand: Juli 2006, § 24 Rn. 39), die bei auf Willkür beruhenden Vorentscheidungen regelmäßig die Besorgnis der Befangenheit als gegeben ansieht.

  • BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 2067/07

    Garantiefunktion des Strafrechts; Bestimmtheitsgrundsatz; Analogieverbot;

    Dieser Maßstab für die Prüfung der Besorgnis der Befangenheit ist nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 2002 - 1 StR 169/02 -, NStZ 2003, S. 99 ; Pfeiffer, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl., § 24 Rn. 6).
  • OLG München, 04.06.2014 - 3 Ws 656/13

    Fall Gustl Mollath: Fünf Wochen ohne Urteil weggesperrt

    Zwar behauptet der Antragsteller, der Angezeigte E... habe die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Beschluss vom 09.10.2001 und des Bundesgerichtshofs aus dem Beschluss vom 10.09.2002 bei Erlass der Beschlüsse vom 22.04.2004 und 16.09.2004 gekannt und bewusst missachtet (vgl. Seiten 12, 45 der Antragsschrift), er schließt auf die angebliche Kenntnis jedoch lediglich aus der vielfachen Veröffentlichung und Kommentierung dieser beiden Entscheidungen (vgl. Seite 12 der Antragsschrift).

    Aus der Veröffentlichung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 09.10.2001 und des Bundesgerichtshofs vom 10.09.2002 in Fachzeitschriften folgert der Antragsteller, der Angezeigte habe diese gekannt und gewusst, dass eine Unterbringung eines nicht kooperativen Beschuldigten zum Zwecke schlichter Totalbeobachtung rechtswidrig gewesen sei, er habe es aber dennoch unterlassen, den zuständigen Richter über die Weigerung des Antragstellers, sich untersuchen zu lassen, zu unterrichten (vgl. Seite 47 der Antragsschrift).

  • BGH, 03.12.2015 - 1 StR 169/15

    Ablehnung eines Richters wegen des Verdachts der Befangenheit (Vorbefassung mit

    Dabei können Rechtsfehler in Entscheidungen bei Vorbefassung mit dem Verfahrensgegenstand für sich genommen eine Ablehnung der mitwirkenden Richter grundsätzlich nicht begründen (BGH, Urteil vom 12. November 2009 - 4 StR 275/09, NStZ 2010, 342 f.; Beschluss vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/14, NJW 2014, 2372, 2373; Cirener in BeckOK-StPO, Ed. 23, § 24 Rn. 12, 12a mwN); etwas Anderes gilt jedoch, wenn die von den abgelehnten Richtern getroffene Entscheidung bzw. die darin zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung sich als rechtlich völlig abwegig erweist oder gar als willkürlich erscheint (BGH, Beschluss vom 10. September 2002 - 1 StR 169/02, BGHSt 48, 4, 8; Urteil vom 12. November 2009 - 4 StR 275/09, NStZ 2010, 342 f.; Beschluss vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/14, NJW 2014, 2372, 2373; Scheuten in KK-StPO, 7. Aufl., § 24 Rn. 8).
  • BGH, 20.06.2007 - 2 StR 84/07

    Besorgnis der Befangenheit (Parteilichkeit; Voreingenommenheit; Willkür; Irrtum;

    Verfahrensverstöße, die auf einem Irrtum oder auf einer unrichtigen Rechtsansicht beruhen, stellen grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund dar (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 48, 4, 8), sondern nur dann, wenn die Entscheidungen abwegig sind oder den Anschein der Willkür erwecken.
  • BGH, 13.05.2020 - 4 StR 533/19

    Strafurteil des Landgerichts Dortmund zum Tod eines Säuglings rechtskräftig

  • BGH, 19.04.2018 - 3 StR 23/18

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig unter Mitwirkung der

  • BGH, 20.05.2020 - 4 StR 654/19

    Besorgnis der Befangenheit (Beurteilungsmaßstab; Mitwirkung an

  • BGH, 09.11.2004 - 5 StR 380/04

    Zu unrecht abgelehntes Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit nach

  • BVerwG, 20.03.2017 - 2 WD 16.16

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Berufungshauptverhandlung;

  • BGH, 18.06.2008 - AnwZ (B) 4/07

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters im anwaltsgerichtlichen Verfahren

  • BGH, 28.05.2015 - 2 StR 526/14

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Gespräch des Vorsitzenden Richters

  • OLG Hamm, 18.09.2003 - 3 Ss OWi 5/03

    Ausbleiben im Termin, genügende Entschuldigung; anderer Gerichtstermin,

  • OLG Karlsruhe, 28.07.2005 - 2 Ss 83/05

    Strafverfahren: Besorgnis der Befangenheit des erkennenden Richters bei objektiv

  • OLG Koblenz, 12.05.2015 - 2 Ws 289/14

    Keine Befangenheit der Senatsmitglieder bei vertretbarer Verfahrensgestaltung im

  • VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 84-IV-11

    Prüfung einer Fortdauerentscheidung im Maßregelvollzug

  • OLG Stuttgart, 31.01.2018 - 4 Ws 429/17

    Ablehnung eines Richters im Strafverfahren: Eigenschaft als erkennender Richter

  • OLG Frankfurt, 03.01.2012 - 2 Ws 166/11

    Keine Befangenheit des Richters bei kürzerer Fristverlängerung als beantragt oder

  • BayObLG, 15.07.2004 - 5St RR 182/04

    Beschränkung des Rechtsmittels auf Rechtsfolgenausspruch bei lückenhaften

  • LG Flensburg, 04.12.2013 - KLs 16/11

    Befangenheit eines Richters bei Ablehnung eines Terminverlegungsantrags

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Rechtsprechung
   BGH, 22.10.2002 - 1 StR 169/02 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1346
BGH, 22.10.2002 - 1 StR 169/02 (2) (https://dejure.org/2002,1346)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2002 - 1 StR 169/02 (2) (https://dejure.org/2002,1346)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2002 - 1 StR 169/02 (2) (https://dejure.org/2002,1346)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 2 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB
    Zulässigkeit und Begründetheit der Aufklärungsrüge (Aufklärungspflicht; Untersuchungsgrundsatz); Verfall (Ansprüche des Verletzten; aus der Tat erlangter Vermögensvorteil)

  • HRR Strafrecht

    § 22 StGB; § 264a StGB
    Kapitalanlagebetrug (Versuch; unmittelbares Ansetzen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Versuch - Kapitalanlagebetrug - milderer Strafrahmen - Betrug

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 2; ; StGB § 73 Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 73 Abs. 1
    "Aus" und "für" die Tat erlangte Vermögensvorteile

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zahlung eines Geldbetrags auf ausländisches Konto für Mitwirkung an betrügerischen Leasingfinanzierungen: Nichtanordnung des Verfalls des Auszahlungsanspruchs wegen Erlangung des Vermögensvorteils aus der Tat und wegen Bestehens von Gegenansprüchen der Geschädigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Weitere Verurteilung im FlowTex-Verfahren bestätigt

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    StGB § 73
    Zu den Voraussetzungen der Anordnung des Verfalls aller "aus der Tat" erlangten Vermögenswerte

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Weitere Verurteilung im FlowTex-Verfahren bestätigt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 10
  • WM 2002, 2413
  • DB 2003, 336
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00

    Verfall; Steuerhinterziehungen; Bestehende Steuerforderungen; Aus einer Tat

    Auszug aus BGH, 22.10.2002 - 1 StR 169/02
    Dabei sind "aus der Tat" alle Vermögenswerte erlangt, die dem Täter unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestandes selbst in irgendeiner Phase des Tatablaufs zufließen (vgl. BGH NJW 2001, 693 = NStZ 2001, 155 = StV 2001, 155), insbesondere also eine Beute.
  • BGH, 03.05.1993 - 5 StR 180/93

    Mangelnder Beweisantrag aufgrund fehlender Beweisbehauptung - Zulässigkeit und

    Auszug aus BGH, 22.10.2002 - 1 StR 169/02
    Eine zulässige Aufklärungsrüge setzt deshalb u.a. voraus, daß ein bestimmtes Beweismittel und ein bestimmtes zu erwartendes Beweisergebnis benannt werden (vgl. nur BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 6).
  • BGH, 05.09.2013 - 1 StR 162/13

    Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben im "Masseninkasso" (Drohung;

    Dies beruht letztlich darauf, dass Vermögenswerte des Opfers dem Täter nur "aus der Tat" zufließen können, wie dies insbesondere bei der Tatbeute (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 27. März 2012 - 2 StR 31/12, NJW 2012, 2051; Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 447/10, BGHR StPO § 111i Abs. 2 Anwendungsbereich 1; Beschluss vom 19. Oktober 2010 - 4 StR 277/10, NStZ-RR 2011, 283; Urteil vom 22. Oktober 2002 - 1 StR 169/02, BGHR StGB § 73 Erlangtes 4) der Fall ist.

    Hingegen gehörten Vermögenswerte, die dem Täter "für die Tat" zugeflossen sind (z.B. eine Belohnung; vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2012 - 2 StR 31/12, NJW 2012, 2051; Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 447/10, BGHR StPO § 111i Abs. 2 Anwendungsbereich 1; Beschluss vom 22. Oktober 2002 - 1 StR 169/02, BGHR StGB § 73 Erlangtes 4), zuvor nicht notwendig zum Vermögen des Opfers.

  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    aa) "Aus der Tat erlangt" im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB sind alle Vermögenswerte, die dem Täter unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestandes selbst in irgendeiner Phase des Tatablaufs zufließen (BGH NStZ 2001, 155, 156); "für die Tat erlangt" im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB sind dagegen Vermögenswerte, die dem Täter als Gegenleistung für sein rechtswidriges Handeln gewährt werden, aber - wie etwa ein Lohn für die Tatbegehung - nicht auf der Tatbestandsverwirklichung selbst beruhen (vgl. BGHR StGB § 73 Erlangtes 4).
  • BGH, 13.02.2014 - 1 StR 336/13

    Ausschluss des Verfalls wegen einer unbilligen Härte (Voraussetzungen: Verhältnis

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind "aus der Tat" alle Vermögenswerte erlangt, die dem Täter unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestandes selbst in irgendeiner Phase des Tatablaufs zufließen (BGH, Urteile vom 22. Oktober 2002 - 1 StR 169/02, NStZ-RR 2003, 10, 11; vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, BGHSt 50, 299, 309; vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 246 Rn. 92; Beschluss vom 29. Juni 2010 - 1 StR 245/09, NStZ 2011, 83, 85 Rn. 37).

    Um Vorteile "für die Tat" handelt es sich demgegenüber, wenn Vermögenswerte dem Täter oder Teilnehmer für sein rechtswidriges Handeln gewährt werden, die nicht auf der Tatbestandsverwirklichung selbst beruhen, etwa wenn ein Lohn für die Tatbegehung gezahlt wird (BGH, Urteile vom 22. Oktober 2002 - 1 StR 169/02, NStZ-RR 2003, 10, 11; vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, BGHSt 50, 299, 309 f.).

  • BGH, 19.10.2011 - 1 StR 336/11

    Erweiterter Verfall beim Betrug (Anlagebetrug; erlangtes, wertloses Aliud);

    "Aus der Tat" sind diejenigen Vermögenswerte erlangt, die dem Täter oder Teilnehmer unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestandes selbst in irgendeiner Phase des Tatablaufs zugeflossen sind (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 66; BGH, Urteil vom 22. Oktober 2002 - 1 StR 169/02; BGH, Beschluss vom 28. November 2000 - 5 StR 371/00).

    Um Vorteile "für die Tat" handelt es sich demgegenüber, wenn die Vermögenswerte dem Täter als Gegenleistung für sein rechtswidriges Tun gewährt werden, etwa wenn ein Lohn für die Tatbegehung gezahlt wird (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2002 - 1 StR 169/02 mwN).

    Dies ist auch gegeben, wenn der Vermögenswert zunächst - unbeschadet der zivilrechtlichen Besitz- und Eigentumsverhältnisse - nur einem anderen Tatbeteiligten zufließt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2002 - 1 StR 169/02; BGH, Urteil vom 12. August 2003 - 1 StR 127/03).

  • BGH, 19.01.2012 - 3 StR 343/11

    Verfall (Vorsatz; Fahrlässigkeit; "aus der Tat erlangt"; "für die Tat erlangt";

    aa) Die Alternative "für die Tat erlangt" scheidet hier aus; denn "für die Tat erlangt" sind Vorteile nur dann, wenn sie dem Beteiligten als Gegenleistung für sein rechtswidriges Handeln gewährt werden, aber - wie etwa ein Lohn für die Tatbegehung oder eine Provision - nicht auf der Tatbestandsverwirklichung selbst beruhen (BGH, Urteile vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, BGHSt 50, 299, 309 f.; vom 22. Oktober 2002 - 1 StR 169/02, BGHR StGB § 73 Erlangtes 4).
  • BGH, 04.02.2009 - 2 StR 504/08

    Verfall von Wertersatz bei Kaufgeld der Ermittlungsbehörden (mangelnde

    Erlangt im Sinne des § 73a StGB ist auch das, was zunächst ein Mittäter erhält und erst später - entsprechend einer zuvor getroffenen Absprache - aufgeteilt wird (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 10 f.).
  • BGH, 28.11.2019 - 3 StR 294/19

    Einziehung von Taterträgen bei Vermögenszuflüssen an eine drittbegünstigte

    Vielmehr war es beispielsweise ausreichend, dass der Taterlös zunächst von einem anderen Tatbeteiligten vereinnahmt worden war, bevor er dem vom Verfall betroffenen (Mit-)Täter selbst übertragen wurde (s. BGH, Urteile vom 22. Oktober 2002 - 1 StR 169/02, BGHR StGB § 73 Erlangtes 4; vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 336/11, NStZ-RR 2012, 81, 82).
  • BGH, 06.02.2014 - 1 StR 577/13

    Steuerhinterziehung durch Goldgeschäfte (Umsatzsteuer; Vorsteuer; Voranmeldung;

    Um Vorteile "für die Tat" handelt es sich demgegenüber, wenn ihm die Vermögenswerte als Gegenleistung für sein rechtswidriges Tun gewährt werden, etwa wenn ein Lohn für die Tatbegehung gezahlt wird (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2002 - 1 StR 169/02, BGHR StGB § 73 Erlangtes 4 mwN; BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 447/10, wistra 2011, 100).
  • BGH, 12.07.2018 - 3 StR 144/18

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines

    Wie nach alter Rechtslage ist bei Bestimmung des "erlangten Etwas' nicht abzuziehen, was der Tatbeteiligte, der zunächst die uneingeschränkte alleinige Verfügungsmacht über die erlangte Tatbeute hat, später bei deren Aufteilung an seine Komplizen weitergibt (zum neuen Recht: BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17, juris Rn. 8; Köhler, NStZ 2017, 665, 669; zum alten Recht: BGH, Urteile vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 46; vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 68, 72; vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 252; zur Anordnung von Wertersatzverfall in voller Höhe der vereinnahmten Geldbeträge nach § 73a StGB aF bei wirtschaftlicher Mitverfügungsgewalt von Mittätern siehe BGH, Beschlüsse vom 13. November 1996 - 3 StR 482/96, NStZ-RR 1997, 262; vom 10. September 2002 - 1 StR 281/02, NStZ 2003, 198, 199; vgl. auch BGH, Urteil vom 27. Oktober 2011 - 5 StR 14/11, NJW 2012, 92, 93: Berücksichtigung der Weggabe der Beuteanteile an die Mittäter nur im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 73c Abs. 1 Satz 2 StPO; ferner BGH, Beschluss vom 10. April 2013 - 2 StR 19/13, juris Rn. 19 (nicht tragend) unter Bezugnahme auf das Urteil vom 22. Oktober 2002 - 1 StR 169/02, WM 2002, 2413).
  • LG Düsseldorf, 16.11.2021 - 1 Ks 24/20

    Tod nach Po-Vergrößerung: Schönheitschirurg verurteilt

    Dies ändert indes nichts daran, dass die Beträge von den Geschädigten als Gegenleistung für die rechtswidrigen Tathandlungen (vgl. BGH Urteil vom 22. Oktober 2002 - 1 StR 169/02 - NStZ-RR 2003, 10 [11]; Joecks/Meißner in Münchener-Kommentar zum StGB, 4. Auflage, § 73 Rn. 38) gezahlt wurden.
  • BGH, 17.03.2016 - 1 StR 628/15

    Verfall (Begriff des Erlangen aus der Tat: faktische Verfügungsgewalt, Erlangen

  • BGH, 21.10.2008 - 4 StR 437/08

    Minder schwerer Fall des bewaffneten und bandenmäßigen Handeltreibens mit

  • BGH, 19.10.2010 - 4 StR 277/10

    Verfall von Wertersatz (Erlangtes; für die Tatdurchführung erlangtes);

  • LG Tübingen, 10.08.2006 - 1 Qs 183/06

    Verfall im Ordnungswidrigkeitenrecht: Verstoß gegen die gewerberechtliche Pflicht

  • BGH, 14.02.2018 - 4 StR 648/17

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Voraussetzungen einer

  • BGH, 09.11.2010 - 4 StR 447/10

    Verfall (für die Tat erlangtes; aus der Tat erlangtes: entgegenstehende Ansprüche

  • AG Stuttgart, 03.11.2005 - 27 Gs 1368/05

    Maklertätigkeit ohne erforderliche Erlaubnis und ohne Gewerbeanmeldung: Anordnung

  • OLG Frankfurt, 10.10.2005 - 3 Ws 860/05

    Anordnung des erweiterten Verfalls nach Tod des Täters und Eigentumsübergang auf

  • OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 1 Ss 679/08

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verfallsanordnung wegen Inbetriebnahme eines nicht

  • BGH, 06.02.2014 - 1 StR 578/13

    Steuerhinterziehung durch Goldgeschäfte (Umsatzsteuer; Vorsteuer; Voranmeldung;

  • BGH, 10.04.2013 - 2 StR 19/13

    Absoluter Revisionsgrund der Abwesenheit des notwendigen Verteidigers

  • LG Bonn, 06.02.2012 - 27 KLs 5/11

    Verbotenes Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport,

  • BGH, 26.11.2008 - 5 StR 425/08

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Verfallsanordnung (Wertersatz; Erlangtes;

  • BGH, 13.07.2017 - 1 StR 31/17

    Verfall: Voraussetzungen des Erlangens eines Vermögensvorteils

  • BGH, 28.04.2011 - 4 StR 2/11

    Anordnung des Wertverfalls: Verfall des für die Bestechung eines Amtsträgers

  • LG Münster, 22.10.2013 - 7 KLs 7/13
  • OLG Hamm, 02.04.2019 - 2 Ws 14/19

    Einziehung des Wertes von Taterträgen bei Gewährung sittenwidriger Darlehen unter

  • BGH, 30.03.2011 - 4 StR 25/11

    Anordnung des Verfalls (mangelnde Feststellungen; aus der Tat erlangt; für die

  • OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 2 Ss 26/06

    Strafrechtlicher Verfall: Dirnenlohn einer illegal in Deutschland aufhältigen

  • OLG Hamburg, 07.02.2006 - 1 Ws 249/05
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Rechtsprechung
   BGH, 22.10.2002 - 1 StR 169/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,43982
BGH, 22.10.2002 - 1 StR 169/02 (https://dejure.org/2002,43982)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2002 - 1 StR 169/02 (https://dejure.org/2002,43982)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2002 - 1 StR 169/02 (https://dejure.org/2002,43982)
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  • BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00

    Verfall; Steuerhinterziehungen; Bestehende Steuerforderungen; Aus einer Tat

    Auszug aus BGH, 22.10.2002 - 1 StR 169/02
    Dabei sind "aus der Tat" alle Vermögenswerte erlangt, die dem Täter unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestandes selbst in irgendeiner Phase des Tatablaufs zufließen (vgl. BGH NJW 2001, 693 = NStZ 2001, 155 = StV 2001, 155), insbesondere also eine Beute.
  • BGH, 03.05.1993 - 5 StR 180/93

    Mangelnder Beweisantrag aufgrund fehlender Beweisbehauptung - Zulässigkeit und

    Auszug aus BGH, 22.10.2002 - 1 StR 169/02
    Eine zulässige Aufklärungsrüge setzt deshalb u.a. voraus, daß ein bestimmtes Beweismittel und ein bestimmtes zu erwartendes Beweisergebnis benannt werden (vgl. nur BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 6).
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