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   BGH, 25.11.2003 - 1 StR 182/03   

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BGH, 25.11.2003 - 1 StR 182/03 (https://dejure.org/2003,2985)
BGH, Entscheidung vom 25.11.2003 - 1 StR 182/03 (https://dejure.org/2003,2985)
BGH, Entscheidung vom 25. November 2003 - 1 StR 182/03 (https://dejure.org/2003,2985)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 247 StPO; § 338 Nr. 5 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 176 StGB; § 177 Abs. 2 StGB; § 344 Abs. 1 StPO; § 261 StPO
    Revisionsanträge der Staatsanwaltschaft (Auslegung); Beweiswürdigung (überspannte Anforderungen an die Aussagekonstanz / Erinnerung bei sexuellen Serienstraftaten; Kernbereich); Ausschluss des Angeklagten bei einer Zeugenvernehmung (Zulässigkeit der Verfahrensrüge; kein ...

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirkungen fehlerhafter Beweiswürdigung; Anforderungen an die Glaubwürdigkeit einer Geschädigten von Sexualdelikten; Auswirkungen von Schwächen einer Aussage für die Glaubwürdigkeit eines Zeugen; Inhalt des Kernbereichs und Randbereichs eines Vorwurfs; Voraussetzung der ...

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 118
  • StV 2004, 305
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 12.06.2001 - 1 StR 190/01

    Sexueller Mißbrauch eines Kindes; Vergewaltigung; Zeugenaussage; Beweiswürdigung;

    Auszug aus BGH, 25.11.2003 - 1 StR 182/03
    Ebenso wenig kann erwartet werden, daß jedes als solches erinnerliche Detail auch einem zeitlich exakt fixierten Vorgang zugeordnet werden kann (vgl. nur BGHSt 40, 44, 46; Senatsurteil vom 12. Juni 2001 - 1 StR 190/01).

    Allerdings kann auch eine an sich nicht unglaubhafte Aussage nicht Grundlage einer Verurteilung sein, wenn eine Konkretisierung der Vorgänge praktisch unmöglich ist (vgl. BGHSt 42, 107 ff.; Urteil vom 12. Juni 2001 - 1 StR 190/01).

  • BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95

    Beweiswürdigung: Anforderungen an die tatbestandlichen Feststellungen bei der

    Auszug aus BGH, 25.11.2003 - 1 StR 182/03
    Allerdings kann auch eine an sich nicht unglaubhafte Aussage nicht Grundlage einer Verurteilung sein, wenn eine Konkretisierung der Vorgänge praktisch unmöglich ist (vgl. BGHSt 42, 107 ff.; Urteil vom 12. Juni 2001 - 1 StR 190/01).
  • BGH, 29.10.1997 - 3 StR 481/97

    Vorliegen eines bis zum Urteil fortwirkenden Mangels

    Auszug aus BGH, 25.11.2003 - 1 StR 182/03
    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß in einem Fall, in dem nach dem eigenen Vortrag des Beschwerdeführers die Möglichkeit der Heilung in Betracht kommt, der Sachverhalt auch in dieser Hinsicht vollständig mitgeteilt werden muß, um dem Revisionsgericht die Beurteilung zu ermöglichen, ob ein bis zum Urteil fortwirkender Mangel vorliegt (BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Abwesenheit 2).
  • BGH, 21.09.1999 - 1 StR 253/99

    Verwerfung; Zeugenentlassung bei Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 25.11.2003 - 1 StR 182/03
    c) Es spricht schon viel dafür, daß diese Rüge, ohne daß es auf weiteres ankäme, jedenfalls deshalb ins Leere geht, weil ein (etwaiger) Verfahrensfehler ausschließlich einen Teil der Hauptverhandlung beträfe, bei dem es um Vorwürfe ging, von denen der Angeklagte freigesprochen wurde (vgl. BGH Beschluß vom 21. September 1999 - 1 StR 253/99; BGH MDR 1995, 1160 m.w.N.).
  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus BGH, 25.11.2003 - 1 StR 182/03
    Dies führt dazu, daß die Revision sich nicht mit Umständen auseinandersetzen muß, die gegen ihr Vorbringen sprechen können (vgl. BGHSt 40, 218, 240; BGH NStZ-RR 1999, 26, 27).
  • BGH, 01.04.1981 - 2 StR 791/80

    Verurteilung zur Beihilfe durch Unterlassen - Durchführung der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 25.11.2003 - 1 StR 182/03
    Angesichts der genannten Umstände - die Nebenklägerin wurde am 10. Dezember 2002 zwar zunächst in Abwesenheit, dann aber auch in Anwesenheit des Angeklagten vernommen, er konnte sie persönlich befragen, Lohnsteuerkarte und Skizze wurden in seiner Anwesenheit erneut zum Gegenstand der Verhandlung gemacht und die Zeugin wurde mit seiner Zustimmung entlassen - drängt sich die Annahme jedenfalls einer Heilung eines etwaigen Verfahrensverstoßes durch Wiederholung (vgl. nur BGHSt 30, 74, 76 m.w.N.) auf.
  • BGH, 20.04.1993 - 5 StR 568/92

    Rechtliches Gehör - Ermessen - Verfahrensbeteiligter - Gerichtliche Entscheidung

    Auszug aus BGH, 25.11.2003 - 1 StR 182/03
    Außerdem läge selbst dann, wenn der Beschluß zum Ausschluß des Angeklagten überhaupt nicht begründet wäre, ein Revisionsgrund gemäß § 338 Nr. 5 StPO dann nicht vor, wenn das Gericht unzweifelhaft von zutreffenden Erwägungen ausgegangen ist (vgl. BGHR StPO § 247 Satz 2 Begründungserfordernis 2 m.w.N.).
  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 25.11.2003 - 1 StR 182/03
    Ebenso wenig kann erwartet werden, daß jedes als solches erinnerliche Detail auch einem zeitlich exakt fixierten Vorgang zugeordnet werden kann (vgl. nur BGHSt 40, 44, 46; Senatsurteil vom 12. Juni 2001 - 1 StR 190/01).
  • BGH, 24.06.2003 - 3 StR 96/03

    Vergewaltigung; Beweiswürdigung (teilweise Glaubwürdigkeit eines Zeugen;

    Auszug aus BGH, 25.11.2003 - 1 StR 182/03
    Im übrigen haben Schwächen einer Aussage, wie etwa fehlende Konstanz und Genauigkeit, nur verhältnismäßig geringes Gewicht, wenn sie nicht den Kernbereich des Vorwurfs betreffen (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 332, 333).
  • BGH, 20.11.2001 - 1 StR 470/01

    Befangenheit des Sachverständigen; Schuldfähigkeit; Beweisantrag; Beweisrecht;

    Auszug aus BGH, 25.11.2003 - 1 StR 182/03
    Die Revision macht zwar zutreffend geltend, die Zurückweisung des Befangenheitsantrags könne nur Gegenstand einer erfolgreichen Verfahrensrüge sein, wenn er in der Hauptverhandlung gestellt worden sei (vgl. BGH StV 2002, 350 m.N.).
  • BGH, 01.07.1998 - 1 StR 182/98

    Gleichstellung eines Heranwachsenden mit einem Jugendlichen im Rahmen des

  • BGH, 25.07.1995 - 1 StR 342/95

    Ausschluß der Öffentlichkeit - Revisionsgrund

  • BGH, 08.02.2000 - 5 StR 543/99

    Begründungserfordernis bei § 247 StPO; Zulässigkeitsanforderungen der Revision

  • BGH, 17.07.2014 - 4 StR 78/14

    Verfahrensrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung: Darlegung von

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen nämlich - verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG, Beschluss vom 10. März 2009 - 2 BvR 49/09) - die im Beweisantrag in Bezug genommenen Aktenbestandteile mit der Begründungsschrift vorgelegt oder jedenfalls inhaltlich vorgetragen werden (vgl. BGH, Urteile vom 25. November 2003 - 1 StR 182/03, StV 2004, 305, 306, und vom 25. November 2004 - 5 StR 401/04, NStZ-RR 2006, 33, 34 bei Sander; Beschlüsse vom 7. Januar 2008 - 5 StR 390/07, vom 25. Mai 2011 - 4 StR 87/11, und vom 12. März 2013 - 2 StR 34/13, NStZ-RR 2013, 222 (Ls.); Becker in LR-StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 372; vgl. auch BGH, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NJW 2005, 2322, 2323).
  • BGH, 23.08.2011 - 1 StR 153/11

    Recht auf Beschwerde; Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Individualbeschwerde;

    Der Senat hat erwogen, ob hier, wie auch sonst bei Zweifeln über den Umfang einer Revision, deren Begründung maßgeblich ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 2009 - 3 StR 122/09; BGH, Urteil vom 25. November 2003 - 1 StR 182/03, NStZ-RR 2004, 118 mwN).
  • BGH, 26.07.2006 - 1 StR 150/06

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (minder schwerer Fall); Auslegungslehre

    Einen ausdrücklichen Revisionsantrag (zu dessen Funktion vgl. BGH NStZ-RR 2004, 118) hat die Staatsanwaltschaft entgegen § 344 Abs. 1 StPO nicht gestellt.
  • BGH, 04.07.2018 - 5 StR 650/17

    Voraussetzungen für die Annahme eines Verfahrenshindernisses bei

    Da sich somit Revisionsantrag und Inhalt der Revisionsbegründung widersprechen, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Angriffsziel des Rechtsmittels durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BGH, Urteile vom 12. April 1989 - 3 StR 453/88, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3, und vom 25. November 2003 - 1 StR 182/03, NStZ-RR 2004, 118).
  • BGH, 17.03.2011 - 1 StR 407/10

    Urkundenfälschung auf der Wahlbenachrichtigungskarte (Tatmehrheit zur

    Der Senat bemerkt, dass es das Revisionsverfahren erleichtert, wenn - zumal bei einer Revision der Staatsanwaltschaft - der Anfechtungsumfang sich ohne weiteres aus der Übereinstimmung von Revisionsantrag und -begründung ergibt und nicht erst durch Auslegung ermittelt werden muss (BGH, Urteil vom 25. November 2003 - 1 StR 182/03, NStZ-RR 2004, 118).
  • BGH, 14.10.2014 - 3 StR 167/14

    Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot eines unmittelbar geltenden

    Bei Angriffen gegen die Ablehnung von Anträgen sind regelmäßig der Antrag und die Ablehnungsbegründung im Wortlaut oder in eigenen Worten vollständig mitzuteilen (BGH, Beschluss vom 19. April 2000 - 3 StR 122/00, juris Rn. 2; Urteil vom 14. April 1999 - 3 StR 22/99, NJW 1999, 2683, 2684), oftmals auch die in diesen Dokumenten in Bezug genommenen Aktenbestandteile (BGH, Urteile vom 25. November 2003 - 1 StR 182/03, NStZ-RR 2004, 118, 119; vom 18. August 2004 - 2 StR 456/03, StraFo 2004, 424).
  • BGH, 13.01.2005 - 4 StR 422/04

    Beweiswürdigung (widersprüchliche Aussagen der kindlichen vermeintlichen

    Allerdings kann von einem Kind, das über mehrere Jahre in einer Vielzahl von Fällen sexuell mißbraucht worden ist, nicht erwartet werden, daß es für jeden einzelnen Vorgang eine exakte und detailreiche Schilderung abgibt und eine Zuordnung eines Details zu einem exakt zeitlich fixiertem Vorgang vornehmen kann (vgl. nur BGHSt 40, 44, 46; BGH NStZ-RR 2004, 118, 119).

    Demgemäß wiegen Schwächen einer Aussage, wie etwa fehlende Konstanz und Genauigkeit, dann weniger schwer, wenn sie nur das Randgeschehen und nicht das Kerngeschehen betreffen (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 332, 333; 2004, 118, 119).

    Auch eine an sich glaubhafte Aussage kann dann nicht Grundlage einer Verurteilung sein, wenn eine Konkretisierung der Vorgänge praktisch unmöglich ist (BGH NStZ-RR 2004, 118, 119).

  • BGH, 19.12.2006 - 1 StR 268/06

    Unterrichtung eines vorübergehend entfernten Angeklagten durch Mitverfolgung per

    Mit der Bezugnahme auf die Gründe des früheren Beschlusses sind die nach Auffassung des Gerichts maßgeblichen Gründe für den erneuten Ausschluss der Öffentlichkeit ausreichend angegeben (BGHSt 30, 298, 300, 304; BGH GA 1983, 361; in vergleichbarem Sinne auch BGH NStZ-RR 2004, 118, 119).
  • BGH, 11.06.2014 - 2 StR 90/14

    Beschränkung der Revision (Zulässigkeit einer Beschränkung)

    In einem solchen Fall ist nach ständiger Rechtsprechung das Angriffsziel des Rechtsmittels durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 1989 - 3 StR 453/88, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3; Urteil vom 25. November 2003 - 1 StR 182/03, NStZ-RR 2004, 118; Löwe/Rosenberg-Franke, StPO, 26. Aufl., § 344 Rn. 10).
  • BGH, 07.05.2009 - 3 StR 122/09

    Wirksame Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch (Strafausspruch;

    In einem solchen Fall ist nach ständiger Rechtsprechung das Angriffsziel des Rechtsmittels durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3; BGH NStZ-RR 2004, 118; Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 344 Rdn. 10).

    Das Revisionsverfahren wird unnötig belastet, wenn der Umfang der Anfechtung erst durch Auslegung ermittelt werden muss (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 118; Nr. 156 Abs. 2 RiStBV).

  • BGH, 04.09.2008 - 1 StR 383/08

    Beweiswürdigung (fehlerhafte Anwendung des Zweifelsgrundsatzes); Gewahrsamsbruch

  • BGH, 18.12.2014 - 4 StR 468/14

    Beschränkung der Revision (Auslegung der Revisionsbegründung durch das

  • OLG Zweibrücken, 13.04.2018 - 1 OLG 2 Ss 5/18

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge:

  • BGH, 21.09.2017 - 3 StR 288/17

    Beschränkung der Revision entgegen dem ausdrücklichen Revisionsantrag (Inhalt der

  • BGH, 09.04.2019 - 4 StR 38/19

    Revisionsbegründung (Darlegungsanforderungen)

  • BGH, 08.11.2006 - 1 StR 441/06

    Klarheit der staatsanwaltlichen Revision (Widersprüche zwischen Antrag und

  • BGH, 23.09.2008 - 1 StR 420/08

    Auslegung des Antrages der Staatsanwaltschaft; Beweiswürdigung (Anforderungen an

  • BGH, 16.02.2005 - 2 StR 384/04

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung; Strafzumessung beim Versuch (fakultative

  • BGH, 21.10.2004 - 4 StR 166/04

    Beweiswürdigung (Vergewaltigung; Grenzen der Revisibilität; Schwächen einer

  • KG, 10.04.2017 - 161 Ss 173/16

    Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Anforderungen an die

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