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   BGH, 12.06.2001 - 1 StR 190/01   

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BGH, 12.06.2001 - 1 StR 190/01 (https://dejure.org/2001,3700)
BGH, Entscheidung vom 12.06.2001 - 1 StR 190/01 (https://dejure.org/2001,3700)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 2001 - 1 StR 190/01 (https://dejure.org/2001,3700)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 176 StGB; § 177 StGB; § 261 StPO; § 154a StPO; § 397a Abs. 2 Satz 2 StPO
    Sexueller Mißbrauch eines Kindes; Vergewaltigung; Zeugenaussage; Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; Glaubwürdigkeitsbegutachtung und Sachverständigengutachten; Aussagegenese; Sachbeweis (stützende objektive Umstände); Verfahrensbeschränkung und Zustimmung der ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Sexueller Missbrauch - Beischlaf zwischen Verwandten - Vergewaltigung - Anfechtung - Nebenklage - Nötigungsmittel - Strafverfolgungsbeschränkung - Beweiswürdigung

  • Judicialis

    StGB § 176; ; StGB § 174; ; StGB § 173; ; StPO § 400 Abs. 1; ; StPO § 395 Abs. 1; ; StPO § 154 a; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 267; ; StPO § 397 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Aussage gegen Aussage bei Ungenauigkeit belastenden Angaben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 1 StR 190/01
    Ebensowenig kann erwartet werden, daß jedes als solches erinnerliche Detail auch einem zeitlich exakt fixierten Vorgang zugeordnet werden kann (vgl. nur BGHSt 40, 44, 46).

    Dies kann sich zwar auf den Freispruch nicht ausgewirkt haben, im weiteren Verlauf des Verfahrens wird diesem Gesichtspunkt aber Rechnung zu tragen sein (vgl. BGHSt 40, 44, 48; 44, 155, 157).

  • BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95

    Beweiswürdigung: Anforderungen an die tatbestandlichen Feststellungen bei der

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 1 StR 190/01
    Mögen solche Angaben auch nicht immer ohne weiteres hinlänglich zu konkretisieren sein (vgl. BGHSt 42, 107 ff), so sind sie aber nicht schon allein wegen solcher Ungenauigkeiten falsch.

    Es ist aber zu besorgen, daß die Strafkammer durch die sehr weitgehende Verfahrensbeschränkung nicht nur den Gesamtumfang der ursprünglichen Vorwürfe für die Würdigung des Gesamtergebnisses der Beweisaufnahme aus den Augen verloren hat; darüber hinaus kann durch die nachhaltige Verwischung der zuvor wesentlich klareren zeitlichen Konturen auch konkretes Verteidigungsvorbringen erschwert werden (vgl. BGHSt 42, 107, 109).

  • BGH, 31.08.1993 - 1 StR 418/93

    Vergewaltigung - Gewaltandrohung - Schläge - Gefahr für Leib und Leben - Schwere

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 1 StR 190/01
    Träfe all dies zu, käme nicht nur eine Verurteilung nach den genannten Bestimmungen sondern tateinheitlich auch eine Verurteilung wegen der nebenklagefähigen Delikte Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung in Betracht, das früher angewandte Nötigungsmittel später fortgewirkt haben können (vgl. nur BGH StV 1994, 127 m.w.N.).
  • BGH, 29.09.1998 - 1 StR 420/98

    Eingehende Begründung einer Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 1 StR 190/01
    Nachdem er hiervon am 27. März 1998 freigesprochen worden war, der Senat dieses Urteil auf Revision der Nebenklägerin aber aufgehoben hatte (Urteil vom 29. September 1998 - 1 StR 420/98 -, teilweise abgedruckt in NStZ-RR 1999, 275), war das Verfahren am 12. August 1999 gemäß § 154 Abs. 2 StPO auf die genannten Vorwürfe beschränkt worden.
  • BGH, 06.02.1991 - 4 StR 8/91

    Sexueller Mißbrauch eines Kindes in fünf Fällen - Vollstreckung der

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 1 StR 190/01
    Eine entsprechende Verfahrensbeschränkung vor der Zulassung der Nebenklage wäre mit der uneingeschränkt erfolgten Zulassung gemäß § 397a Abs. 2 Satz 2 StPO wieder entfallen; danach wäre sie nur mit ausdrücklich und klar erteilter Zustimmung der Nebenklage wirksam (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 1; Rieß, in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl., § 154a Rdn. 26; Hilger in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 402 Rdn 1; Schoreit in KK 4. Aufl. § 154a Rdn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 20.06.2000 - 5 StR 173/00

    Vergewaltigung; (Rechtsfehlerhafte) Beweiswürdigung bei Freispruch

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 1 StR 190/01
    Kommt er aber zu einem anderen Ergebnis, muß er sich konkret mit den Ausführungen des Sachverständigen auseinandersetzen, um zu belegen, daß er über das bessere Fachwissen verfügt, nachdem er zuvor glaubte, sachverständiger Beratung zu bedürfen (zuletzt ebenso BGH NStZ 2000, 550, 551 m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.05.1999 - 1 StR 122/99

    Versuch; Betrug; Scheckbetrug; Hilfsbeweisantrag; Aufklärungspflicht; freie

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 1 StR 190/01
    Dies, ist etwa der Fall, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht berücksichtigt oder naheliegende Schlußfolgerungen nicht erörtert, widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewißheit überspannte Anforderungen gestellt sind (ständ. Rspr.; vgl. nur BGH wistra 1999, 338, 339 m.w.N.).
  • BGH, 05.10.1993 - 1 StR 547/93

    Anforderungen an die Urteilsgründe im Fall von Aussage gegen Aussage -

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 1 StR 190/01
    Dies gilt um so mehr, als der Sachverständige ausgeführt hat, auch wenn die Nebenklägerin "manchmal gelogen haben möge", sei bei ihr gleichwohl sowohl die generelle als auch die spezielle Glaubwürdigkeit (vgl. hierzu BGH StV 1994, 64 m.w.N.) zu bejahen.
  • BVerfG, 26.02.2008 - 2 BvR 392/07

    Geschwisterbeischlaf

    Dem Beischlaf zwischen Verwandten kommt aber auch in diesen Fällen jedenfalls dann eine selbständige Bedeutung zu, wenn sich der Missbrauch eines Kindes über dessen achtzehntes Lebensjahr hinaus erstreckt - beispielsweise in einer Situation, in der es nach Eintritt der Volljährigkeit eines langjährigen Missbrauchs- oder Vergewaltigungsopfers zu weiteren sexuellen Handlungen kommt und das Opfer aufgrund von Abhängigkeiten, die ihre Wurzel in der bestehenden familiären Beziehung haben, seine Ablehnung des nach wie vor unerwünschten Beischlafs nicht so deutlich zu erkennen gibt, dass eine Bestrafung des Täters wegen sexueller Nötigung (§ 177 StGB) in Betracht käme (vgl. hierzu nur BGH, Beschlüsse vom 13. April 1999 - 1 StR 111/99 -, NStZ 1999, S. 470, und vom 12. Juni 2001 - 1 StR 190/01 -, juris).
  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 485/13

    Freispruch des "Freiburger Nacktläufers" wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

    Es wäre nämlich zu berücksichtigen, dass bei der Schilderung mehrerer Missbrauchstaten, zumal nach Ablauf von vielen Jahren, nicht für jeden Vorgang eine zeitlich exakte und detailreiche Schilderung erwartet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2001 - 1 StR 190/01 mwN).
  • BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01

    Subsidiarität der Unterschlagung

    Dies ist etwa der Fall, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, nicht alle wesentlichen Feststellungen in die Erwägungen einbezieht oder naheliegende Möglichkeiten unerörtert läßt (st. Rspr., vgl. nur BGH Urteil vom 12. Juni 2001 - 1 StR 190/01; wistra 1999, 338, 339 m. w. N.).
  • LG Essen, 04.02.2022 - 25 KLs 11/21

    Sexueller Missbrauch

    Ein Grund für eine dann ungewöhnlich hartnäckige Falschbelastung über mehrere Jahre hinweg wird demgegenüber nicht erkennbar (vgl. BGH, 1 StR 190/01, Rn. 80-83).
  • BGH, 29.09.2015 - 1 StR 287/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Zustand der

    Zwar darf das Landgericht von der Einschätzung des Sachverständigen abweichen, doch hätte es sich dafür erschöpfend mit dessen Ausführungen auseinandersetzen und diese im Einzelnen darlegen müssen, da andernfalls dem Revisionsgericht eine Prüfung nicht möglich ist, ob der Tatrichter das Gutachten zutreffend gewürdigt und aus ihm rechtlich zulässige Schlüsse gezogen hat sowie woher sich sein besseres Fachwissen ergibt, nachdem er zuvor glaubte, sachverständiger Beratung zu bedürfen (BGH, Urteile vom 12. Juni 2001 - 1 StR 190/01 und vom 10. Dezember 2009 - 4 StR 435/09, NStZ-RR 2010, 105, 106; BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - 1 StR 579/05, NStZ-RR 2006, 242, 243).
  • BGH, 25.11.2003 - 1 StR 182/03

    Revisionsanträge der Staatsanwaltschaft (Auslegung); Beweiswürdigung (überspannte

    Ebenso wenig kann erwartet werden, daß jedes als solches erinnerliche Detail auch einem zeitlich exakt fixierten Vorgang zugeordnet werden kann (vgl. nur BGHSt 40, 44, 46; Senatsurteil vom 12. Juni 2001 - 1 StR 190/01).

    Allerdings kann auch eine an sich nicht unglaubhafte Aussage nicht Grundlage einer Verurteilung sein, wenn eine Konkretisierung der Vorgänge praktisch unmöglich ist (vgl. BGHSt 42, 107 ff.; Urteil vom 12. Juni 2001 - 1 StR 190/01).

  • BGH, 29.09.2016 - 4 StR 320/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil:

    Andernfalls ist dem Revisionsgericht eine Prüfung nicht möglich, ob das Tatgericht das Gutachten zutreffend gewürdigt und aus ihm rechtlich zulässige Schlüsse gezogen hat sowie woher sich sein besseres Fachwissen oder seine fortbestehenden Zweifel ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 4 StR 435/09, NStZ-RR 2010, 105, 106; Urteil vom 12. Juni 2001 - 1 StR 190/01; Beschluss vom 25. April 2006 - 1 StR 579/05, NStZ-RR 2006, 242, 243).
  • BGH, 12.07.2023 - 1 StR 106/23

    Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung des Beschuldigten in einem

    Hierzu bedarf es einer erschöpfenden Auseinandersetzung mit den Darlegungen des Sachverständigen, insbesondere zu den Gesichtspunkten, auf die das Gericht seine abweichende Auffassung stützt (vgl. BGH, Urteile vom 12. Juni 2001 - 1 StR 190/01 Rn. 55; vom 7. Juni 2017 - 1 StR 628/16 Rn. 7 und vom 24. Februar 2021 - 6 StR 151/20 Rn. 9; Beschlüsse vom 18. Oktober 2017 - 3 StR 368/17 Rn. 11 und vom 15. Mai 2023 - 6 StR 146/23 Rn. 5).
  • BGH, 19.06.2012 - 5 StR 181/12

    Sexueller Missbrauch eines Kindes; Beweiswürdigung bei Aussage gegen

    Kommt es aber zu einem anderen Ergebnis, so muss es sich konkret mit den Ausführungen des Sachverständigen auseinandersetzen, um zu belegen, dass es über das bessere Fachwissen verfügt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2001 - 1 StR 190/01).
  • BGH, 07.06.2017 - 1 StR 628/16

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Der Tatrichter muss, sofern er in einer schwierigen Frage den Rat eines Sachverständigen in Anspruch genommen hat und diese Frage dann im Widerspruch zu dem Gutachten lösen will, die Darlegungen im Einzelnen wiedergeben, insbesondere dessen Stellungnahme zu den Gesichtspunkten, auf welche der Tatrichter seine abweichende Auffassung stützt (BGH, Urteil vom 12. Juni 2001 - 1 StR 190/01; Beschlüsse vom 20. Juni 2000 - 5 StR 173/00, NStZ 2000, 550 und vom 19. Juni 2012 - 5 StR 181/12, NStZ 2013, 55).
  • LG Bad Kreuznach, 12.09.2013 - 2 Qs 77/13

    Nebenklage: Anschlussrecht der geschiedenen Ehefrau wegen falscher Verdächtigung

  • BGH, 16.09.2008 - 3 StR 302/08

    Beweiswürdigung (Abweichen vom Gutachten eines Sachverständigen zur Frage der

  • OLG Hamm, 01.06.2017 - 1 Ws 151/17

    Nebenklage; Nebenklagedelikt; Verfolgungsbeschränkung; Zustimmungserfordernis

  • VG Meiningen, 29.09.2022 - 6 D 459/20

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen sexuellen Missbrauchs

  • OLG Frankfurt, 02.05.2007 - 1 Ss 365/06

    Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten in den Urteilsgründen; notwendige

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