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   BGH, 25.07.2002 - 1 StR 192/02   

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https://dejure.org/2002,4629
BGH, 25.07.2002 - 1 StR 192/02 (https://dejure.org/2002,4629)
BGH, Entscheidung vom 25.07.2002 - 1 StR 192/02 (https://dejure.org/2002,4629)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 2002 - 1 StR 192/02 (https://dejure.org/2002,4629)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • StV 2003, 447
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.08.1993 - 1 StR 505/93

    Konkurrenzverhältnis bei mehreren, auf einem einzelnen Auftrag beruhenden

    Auszug aus BGH, 25.07.2002 - 1 StR 192/02
    Vor allem hat die Strafkammer aber verkannt, daß Tateinheit vorliegt, soweit von einem Werkzeug abgeschlossene betrügerische Verträge auf nur einem Auftrag des Täters beruhen (BGH NStZ 1994, 35 m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.04.1998 - 5 StR 79/98

    Mehrfach wiederholte Begehungsweise im Sinne des Merkmals "fortgesetzt" in § 370

    Auszug aus BGH, 25.07.2002 - 1 StR 192/02
    Andernfalls wäre der schon zuvor entstandene Schaden nicht weiter vertieft worden (st. Rspr., vgl. nur BGH wistra 2001, 338; StV 2000, 498; Urteil vom 1. Dezember 1992 - 1 StR 695/92).
  • BGH, 22.05.2001 - 5 StR 75/01

    Betrug; Vermögensschaden (Schadensumfang); Strafzumessung; Faktischer

    Auszug aus BGH, 25.07.2002 - 1 StR 192/02
    Andernfalls wäre der schon zuvor entstandene Schaden nicht weiter vertieft worden (st. Rspr., vgl. nur BGH wistra 2001, 338; StV 2000, 498; Urteil vom 1. Dezember 1992 - 1 StR 695/92).
  • BGH, 01.12.1992 - 1 StR 695/92

    Vorspiegeln falscher Tatsachen zum Abschluss nachteiliger Kapitalanlageverträge -

    Auszug aus BGH, 25.07.2002 - 1 StR 192/02
    Andernfalls wäre der schon zuvor entstandene Schaden nicht weiter vertieft worden (st. Rspr., vgl. nur BGH wistra 2001, 338; StV 2000, 498; Urteil vom 1. Dezember 1992 - 1 StR 695/92).
  • OLG Karlsruhe, 01.09.2003 - 1 Ws 235/03

    Kapitalanlagebetrug bei Versprechen einer unrealisierbaren Rendite und Irrtum des

    Bereits das Versprechen einer derart irrealen und auf dem Kapitalmarkt nicht realisierbaren Rendite (vgl. hierzu BGH wistra 2002, 421 f.) von "100% binnen vier Wochen" stellt nach Ansicht des Senates ein erhebliches und für einen Tatnachweis im Einzelfall schon ausreichendes Indiz eines betrügerischen Verhaltens dar.
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