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   BGH, 02.07.2002 - 1 StR 195/02   

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https://dejure.org/2002,4689
BGH, 02.07.2002 - 1 StR 195/02 (https://dejure.org/2002,4689)
BGH, Entscheidung vom 02.07.2002 - 1 StR 195/02 (https://dejure.org/2002,4689)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 2002 - 1 StR 195/02 (https://dejure.org/2002,4689)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 21 StGB; § 64 StGB
    Unzulässige Strafschärfung bei Spurenbeseitigung (Vorbehalt neuen Unrechts; weitergehende Ziele, die ein ungünstiges Licht auf den Täter werfen); verminderte Schuldfähigkeit (Btm-Auswirkungen); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Mord - Versuch - Schwerer Raub - Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer - Tateinheit - Gefährliche Körperverletzung - Verminderte Schuldfähigkeit - Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Verletzung sachlichen Rechts - Rechtsfolgenausspruch - ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 64 Abs. 1; ; StGB § 21; ; StGB § 64

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 21 StGB bei BtM-Abhängigkeit; Spurenbeseitigung als Strafzumessungsgrund

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.02.1991 - 3 StR 423/90

    Verletzung der Hinweispflicht - Vorliegen eines Bezugssystems und Verkaufssystems

    Auszug aus BGH, 02.07.2002 - 1 StR 195/02
    Zu bedenken ist aber auch der Sonderfall, daß die Angst des Täters vor nahe bevorstehenden körperlichen Entzugserscheinungen, die er schon als "grausamst" erlitten hat, die Annahme einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit ermöglicht (vgl. BGH NStZ 2001, 83; 1989, 430; BGHR StGB § 21 - BtM-Auswirkungen 11, 12).
  • BGH, 19.09.2000 - 1 StR 310/00

    Unzutreffende Bejahung der verminderten Schuldfähigkeit bei langjährigem

    Auszug aus BGH, 02.07.2002 - 1 StR 195/02
    Zu bedenken ist aber auch der Sonderfall, daß die Angst des Täters vor nahe bevorstehenden körperlichen Entzugserscheinungen, die er schon als "grausamst" erlitten hat, die Annahme einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit ermöglicht (vgl. BGH NStZ 2001, 83; 1989, 430; BGHR StGB § 21 - BtM-Auswirkungen 11, 12).
  • BGH, 04.06.1991 - 1 StR 254/91

    Voraussetzung für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei

    Auszug aus BGH, 02.07.2002 - 1 StR 195/02
    Diese Neigung muß noch nicht den Grad physischer Abhängigkeit erreicht haben (vgl. BGHR StGB § 64 - Hang 4, 5).
  • BGH, 13.12.1995 - 3 StR 276/95

    Klarstellung des Schuldspruchs aufgrund einer fehlerhaften Urteilsformel -

    Auszug aus BGH, 02.07.2002 - 1 StR 195/02
    Zu bedenken ist aber auch der Sonderfall, daß die Angst des Täters vor nahe bevorstehenden körperlichen Entzugserscheinungen, die er schon als "grausamst" erlitten hat, die Annahme einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit ermöglicht (vgl. BGH NStZ 2001, 83; 1989, 430; BGHR StGB § 21 - BtM-Auswirkungen 11, 12).
  • BGH, 04.04.1995 - 4 StR 95/95

    Psychische Disposition - Hang - Rauschmittel - Rausch - Übermaß - Unterbringung -

    Auszug aus BGH, 02.07.2002 - 1 StR 195/02
    Diese Neigung muß noch nicht den Grad physischer Abhängigkeit erreicht haben (vgl. BGHR StGB § 64 - Hang 4, 5).
  • BGH, 06.06.1989 - 5 StR 175/89

    Verminderung der Schuldfähigkeit bei Beschaffungskriminalität

    Auszug aus BGH, 02.07.2002 - 1 StR 195/02
    Zu bedenken ist aber auch der Sonderfall, daß die Angst des Täters vor nahe bevorstehenden körperlichen Entzugserscheinungen, die er schon als "grausamst" erlitten hat, die Annahme einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit ermöglicht (vgl. BGH NStZ 2001, 83; 1989, 430; BGHR StGB § 21 - BtM-Auswirkungen 11, 12).
  • BGH, 27.04.2004 - 4 StR 126/04

    Missachtete Wahrunterstellung (Ablehnung eines Beweisantrages); Strafzumessung

    Die einfache Beseitigung von Tatspuren darf bei der Strafzumessung nicht strafschärfend verwertet werden, selbst wenn sich der Täter dabei umsichtig verhält (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13; BGH, Beschluß vom 2. Juli 2002 - 1 StR 195/02).
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