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   BGH, 07.03.2001 - 1 StR 2/01   

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https://dejure.org/2001,2308
BGH, 07.03.2001 - 1 StR 2/01 (https://dejure.org/2001,2308)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2001 - 1 StR 2/01 (https://dejure.org/2001,2308)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2001 - 1 StR 2/01 (https://dejure.org/2001,2308)
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Campo di nomadi

§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, zu den Kriterien für die Annahme von Verschleppungsabsicht, Zueigenmachen der Verschleppungsabsicht des Angeklagten durch den Verteidiger, § 246 StPO

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 244 StPO; § 137 StPO
    Beweisantrag; Prozeßverschleppungsabsicht eines Verteidigers (Darlegung der Gründe); Beweisantizipation; Unerreichbarkeit; Rechtsstellung und Aufgabe des Verteidigers (Prüfungspflicht mit gebotener Sachkunde); Organtheorie

  • lexetius.com
  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1956
  • StV 2001, 436
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.02.1990 - 4 StR 658/89

    Begriff der Prozeßverschleppung

    Auszug aus BGH, 07.03.2001 - 1 StR 2/01
    Bei der Überzeugungsbildung, daß die Beweiserhebung oder schon die weiteren Bemühungen um die Gewinnung des bezeichneten Beweismittels keine dem Angeklagten günstige Wendung des Verfahrens herbeiführen würde, kann eine Vorauswürdigung des Beweises in Betracht kommen (vgl. zu den Anforderungen BGH NStZ 1990, 350; 1992, 551, jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; siehe auch BGHSt 21, 118, 122; Schäfer, Praxis des Strafverfahrens 6. Aufl. Rdn. 1187 a; Sander NStZ 1998, 207).
  • BGH, 03.08.1966 - 2 StR 242/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges - Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BGH, 07.03.2001 - 1 StR 2/01
    Bei der Überzeugungsbildung, daß die Beweiserhebung oder schon die weiteren Bemühungen um die Gewinnung des bezeichneten Beweismittels keine dem Angeklagten günstige Wendung des Verfahrens herbeiführen würde, kann eine Vorauswürdigung des Beweises in Betracht kommen (vgl. zu den Anforderungen BGH NStZ 1990, 350; 1992, 551, jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; siehe auch BGHSt 21, 118, 122; Schäfer, Praxis des Strafverfahrens 6. Aufl. Rdn. 1187 a; Sander NStZ 1998, 207).
  • BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91

    Beschränkung des Rechts auf Verteidigung durch Einschränkung des

    Auszug aus BGH, 07.03.2001 - 1 StR 2/01
    als der Auftrag eines Verteidigers nicht ausschließlich im Interesse des Beschuldigten, sondern auch in einer am Rechtsstaatsgedanken ausgerichteten Strafrechtspflege liegt und das Gesetz von ihm besondere Sachkunde verlangt (BGHSt 38, 111, 114); er ist zur sachlichen Kontrolle der Anliegen des Angeklagten aufgerufen, aber auch berechtigt und verpflichtet.
  • BGH, 09.12.1983 - 2 StR 490/83

    Auswirkungen der fehlenden Unterschrift der Berichterstatterin nach Abänderung

    Auszug aus BGH, 07.03.2001 - 1 StR 2/01
    Dabei ist zu beachten, daß der späte Zeitpunkt der Antragstellung für sich allein kein ausreichendes Anzeichen für ein Bewußtsein des Antragstellers von der Nutzlosigkeit der beantragten Beweiserhebung ist (vgl. § 246 StPO; BGH NStZ 1984, 230; 1982, 41).
  • BGH, 14.07.1992 - 5 StR 231/92

    Zulässigkeit der Beurteilung von Hilfstatsachen als bedeutungslos durch den

    Auszug aus BGH, 07.03.2001 - 1 StR 2/01
    Bei der Überzeugungsbildung, daß die Beweiserhebung oder schon die weiteren Bemühungen um die Gewinnung des bezeichneten Beweismittels keine dem Angeklagten günstige Wendung des Verfahrens herbeiführen würde, kann eine Vorauswürdigung des Beweises in Betracht kommen (vgl. zu den Anforderungen BGH NStZ 1990, 350; 1992, 551, jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; siehe auch BGHSt 21, 118, 122; Schäfer, Praxis des Strafverfahrens 6. Aufl. Rdn. 1187 a; Sander NStZ 1998, 207).
  • BGH, 23.10.1981 - 3 StR 140/81

    Einordnung eines Beweismittels als ungeeignet durch einen Richter nach

    Auszug aus BGH, 07.03.2001 - 1 StR 2/01
    Dabei ist zu beachten, daß der späte Zeitpunkt der Antragstellung für sich allein kein ausreichendes Anzeichen für ein Bewußtsein des Antragstellers von der Nutzlosigkeit der beantragten Beweiserhebung ist (vgl. § 246 StPO; BGH NStZ 1984, 230; 1982, 41).
  • BGH, 09.05.2007 - 1 StR 32/07

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung (restriktive Auslegung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur Senat NJW 2001, 1956 m. zahlr. N.; ferner Sander NStZ 1998, 207) hat die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Verschleppungsabsicht nach § 244 Abs. 3 Satz 2 Var. 6 StPO in objektiver Hinsicht zwei Voraussetzungen: Die verlangte Beweiserhebung kann nichts Sachdienliches zugunsten des Antragstellers erbringen; darüber hinaus muss sie geeignet sein, den Abschluss des Verfahrens wesentlich hinauszuzögern.
  • OLG Celle, 08.09.2009 - 32 Ss 103/09

    Passversagung durch den Heimatstaat bei Weigerung der Wehrdienstableistung als

    Jedenfalls hätte es aber eines entsprechenden Hinweises des Angeklagten bedurft, dass der Antrag so verstanden werden sollte, nachdem die Kammer den Antrag ersichtlich nur auf den objektiven Status des Angeklagten bezogen hatte und diesen als unerheblich angesehen hatte (zur Hinweispflicht des Angeklagten bei Missverständnissen vgl. nur BGH StV 2009, 62; BGH StV 2001, 436, BGH NStZ-RR 2008, 382).
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