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   BGH, 17.10.2000 - 1 StR 270/00   

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BGH, 17.10.2000 - 1 StR 270/00 (https://dejure.org/2000,2928)
BGH, Entscheidung vom 17.10.2000 - 1 StR 270/00 (https://dejure.org/2000,2928)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 2000 - 1 StR 270/00 (https://dejure.org/2000,2928)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 177 StGB; § 344 Abs. 1 StPO; § 261 StPO
    Tateinheitlich begangene sexuelle Nötigung; Auslegung des Revisionsantrages; Vollendung; Vergewaltigung; Merkmal der Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben; Nötigungsvorsatz; Erschöpfende richterliche Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen - Sexuelle Nötigung - Revision - Auslegung - Vergewaltigung - Drohung - Geschlechtsverkehr - Vorsatz

  • Judicialis

    StGB § 177 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 177 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 177 Abs. 2 Nr. 1; ; StPO § 301

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 1 Nr. 2
    Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 246
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.07.1961 - 2 StR 204/60

    Auslegung des Begriffs des Beischlafs - Erfordernis eines Eindringens des

    Auszug aus BGH, 17.10.2000 - 1 StR 270/00
    Ein vollständiges Eindringen des Gliedes in die Scheide ist dazu nicht erforderlich (vgl. BGHSt 16, 175; 37, 153, 154).

    Wäre es - unter den Voraussetzungen einer Nötigung - zur Vollendung des Beischlafes (i.S.v. BGHSt 16, 175) gekommen, könnte der Angeklagte das Regelbeispiel des § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB erfüllt haben und der Vergewaltigung schuldig zu sprechen sein, Läge indessen nur eine "versuchte Vergewaltigung" bei vollendeter sexueller Nötigung (§ 177 Abs. 1 StGB) vor, müßte die Tatvollendung (sexuelle Nötigung) im Schuldspruch zum Ausdruck kommen.

  • BGH, 27.05.1998 - 3 StR 204/98

    Versuchte Vergewaltigung neben vollendeter sexueller Nötigung nach dem 6.

    Auszug aus BGH, 17.10.2000 - 1 StR 270/00
    Die Tat kann in einem solchen Falle nicht nur als Versuch bezeichnet werden (BGH NJW 1998, 2987, 2988).
  • BGH, 31.08.1993 - 1 StR 418/93

    Vergewaltigung - Gewaltandrohung - Schläge - Gefahr für Leib und Leben - Schwere

    Auszug aus BGH, 17.10.2000 - 1 StR 270/00
    Deshalb ist nicht jede Drohung mit einer Handlung, die im Falle ihrer Verwirklichung Gewalt wäre, eine Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben (vgl. BGH StV 1994, 127 m.w.N.).
  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

    Auszug aus BGH, 17.10.2000 - 1 StR 270/00
    Deshalb ist das Angriffsziel des Rechtsmittels durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3; Kuckein in KK-StPO 4. Aufl. § 344 Rdn. 5 m.w.N.), die hier einen entsprechenden Beschränkungswillen der Beschwerdeführerin ergibt.
  • BGH, 05.03.1992 - 1 StR 716/91

    Drohung - Geschlechtsverkehr - Zufügung erheblicher Schmerzen - Androhung -

    Auszug aus BGH, 17.10.2000 - 1 StR 270/00
    Der Senat hat indes bereits früher hervorgehoben, daß die Androhung gegenüber einer 11-jährigen Tochter, mit ihr gegen ihren Willen den Geschlechtsverkehr auszuführen, mehr als nur die Androhung einer letztlich nicht sehr bedeutsamen Beeinträchtigung der körperlichen Integrität ist; sie ist in ihrem Gewicht mit der Androhung etwa einer Ohrfeige nicht vergleichbar (so BGHR StGB § 178 Abs. 1 Drohung 1).
  • BGH, 14.08.1990 - 1 StR 62/90

    Strafschärfende Berücksichtigung ungeschützten Geschlechtsverkehrs bei

    Auszug aus BGH, 17.10.2000 - 1 StR 270/00
    Ein vollständiges Eindringen des Gliedes in die Scheide ist dazu nicht erforderlich (vgl. BGHSt 16, 175; 37, 153, 154).
  • BGH, 11.01.1996 - 5 StR 651/95

    Vergewaltigung - Gewalt - Wald - Laufen - Gefügigmachen

    Auszug aus BGH, 17.10.2000 - 1 StR 270/00
    Eine solche - hier konkret in Aussicht gestellte - Verletzung der körperlichen Integrität der 15-jährigen leiblichen Tochter durch den Vater ist unter den gegebenen Umständen ersichtlich von solcher Intensität und Erheblichkeit, daß sie die Voraussetzungen gegenwärtiger Leibesgefahr für das Opfer (im Sinne des § 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB) erfüllt (vgl. auch zur Erschöpfung und Ermüdung eines zehnjährigen Opfers als Gewaltanwendung BGH NStZ 1996, 276; zur Berücksichtigung der Situation des Opfers: BGH bei Miebach NStZ 1993, 225 Nr. 22).
  • BGH, 27.03.2014 - 1 StR 106/14

    Vergewaltigung (Beischlaf; Gewalt); schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist "Beischlaf" das Eindringen des männlichen Gliedes in die Scheide; dafür genügt der Kontakt des männlichen Gliedes mit dem Scheidenvorhof (BGH, Urteile vom 14. August 1990 - 1 StR 62/90, BGHSt 37, 153, 154; vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 242/00, BGHSt 46, 176, 177), ein vollständiges Eindringen des Gliedes in die Scheide ist jedenfalls gerade keine Voraussetzung für die Vollendung des Beischlafs (BGH, Urteil vom 17. Oktober 2000 - 1 StR 270/00, NStZ 2001, 246).
  • BGH, 30.01.2001 - 4 StR 569/00

    Sexuelle Nötigung; Erheblichkeitsschwelle; Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für

    Selbst wenn diese Äußerung als "Drohung mit einer Vergewaltigung" gemeint gewesen ist, so wäre das genannte Tatbestandsmerkmal nur dann erfüllt, wenn der Geschädigten - ebenso wie mit der Äußerung, sie werde sonst "ausgesetzt" und "könne zu Fuß nach Hause laufen" (UA 13) - zur Überwindung ihres Widerstandes ein schwerer Angriff auf ihre körperliche Unversehrtheit in Aussicht gestellt worden wäre (vgl. BGH StV 1994, 127; NStZ 1999, 505; BGH, Urteil vom 17. Oktober 2000 - 1 StR 270/00).
  • KG, 03.05.2013 - 121 Ss 69/13

    Drohung mit Haarabschneiden; doppelte Milderung bei Nichtanwendung des

    Vielmehr erfordert das Merkmal der Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben eine gewisse Schwere des in Aussicht gestellten Angriffs auf die körperliche Unversehrtheit (BGH StV 2001, 679; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 13; BGH NStZ 1999, 505 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.05.2009 - 5 StR 132/09

    Rücktritt vom unbeendeten Versuch (fehlgeschlagener Versuch; weitere

    Bei einem solchen Verhalten ist eine Drohung mit Gewalt gegen den Leib des Opfers gegeben (vgl. BGH NStZ 2001, 246; NStZ-RR 2003, 42).
  • BGH, 26.11.2008 - 5 StR 506/08

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Vorwurf der Vergewaltigung

    Das Einführen der Flasche in die Vagina der Nebenklägerin könnte unter diesem Gesichtspunkt als Nötigung gemäß § 240 Abs. 1 StGB, bzw. - abhängig von dem Maß der konkludent angedrohten körperlichen Beeinträchtigung (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 8 und 13) - als Vergewaltigung nach § 177 Abs. 1 Nr. 2 Abs. 2 Nr. 1 StGB strafbar sein.
  • BGH, 10.05.2001 - 3 StR 90/01

    Definition des Beischlafs

    Auch nach der Neufassung der Sexualdelikte durch das 6. StrRG verbleibt es bei der Rechtsprechung, daß mit dem Eindringen in den Scheidenvorhof der Tatbestand des Beischlafs erfüllt ist (vgl. BGH, Urt. vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 242/00 - zur Veröffentlichung in BGHSt 46, 177 bestimmt; ebenso Beschl. vom 18. August 2000 - 3 StR 146/00 = bei Pfister NStZ-RR 2000, 354 (Nr. 9) - jeweils zu § 176 a Abs. 1 Nr. 1 StGB; Urt. vom 17. Oktober 2000 - 1 StR 270/00 - zu § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB).
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