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   BGH, 21.11.2000 - 1 StR 300/00   

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https://dejure.org/2000,3843
BGH, 21.11.2000 - 1 StR 300/00 (https://dejure.org/2000,3843)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2000 - 1 StR 300/00 (https://dejure.org/2000,3843)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2000 - 1 StR 300/00 (https://dejure.org/2000,3843)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.08.1994 - 2 StR 256/94

    Submissionsabsprache - Wasserbaufall, letzter Akt

    Auszug aus BGH, 21.11.2000 - 1 StR 300/00
    Voraussetzung hierfür wäre nicht nur ein (offensichtliches) Mißverhältnis zwischen Preis und Leistung (BGHSt aaO, 195; BGH NJW 1995, 737), sondern es müßte darüber hinaus zu erwarten sein, daß der Auftragnehmer wegen dieses Mißverhältnisses in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und den Auftrag deshalb nicht oder nicht ordnungsgemäß ausführt.
  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

    Auszug aus BGH, 21.11.2000 - 1 StR 300/00
    aa) Der Wert ausgeschriebener Bauarbeiten bestimmt sich nach dem Preis, der bei Beachtung der für das Ausschreibungsverfahren geltenden Vorschriften im Wettbewerb erzielbar ist (BGHSt 38, 186, 190 ff.; BGH wistra 1997, 336, 340 m.w.N.).
  • BGH, 08.01.1992 - 2 StR 102/91

    Strafbarkeit wegen Betrug bei der Vergabe von Bauleistungen (Submissionskartell;

    Auszug aus BGH, 21.11.2000 - 1 StR 300/00
    aa) Der Wert ausgeschriebener Bauarbeiten bestimmt sich nach dem Preis, der bei Beachtung der für das Ausschreibungsverfahren geltenden Vorschriften im Wettbewerb erzielbar ist (BGHSt 38, 186, 190 ff.; BGH wistra 1997, 336, 340 m.w.N.).
  • BGH, 09.11.1999 - 1 StR 540/99

    Untreue; Konkrete Vermögensgefährdung; Mittelbare Folgen als Vermögensnachteil

    Auszug aus BGH, 21.11.2000 - 1 StR 300/00
    Daher fehlt es an der erforderlichen Stoffgleichheit zwischen dem (angestrebten) Vermögensvorteil und dem Schaden (BGH wistra 2000, 61, 62 = NStZ 2000, 260).
  • OLG Karlsruhe, 09.11.2016 - 6 U 204/15

    Grauzementkartell - Kartellschadensersatz: Zulässigkeit der Feststellungsklage;

    Denn zur Ermittlung eines Schadens bedarf es in der Regel der Bestimmung des hypothetischen Wettbewerbspreises, also eines Preises, der sich unter Wettbewerbsbedingungen ergeben hätte (vgl. BGHZ 190, 145 Rn. 56 - ORWI; zum Submissionskartell: BGHSt 38, 186, 193 = WuW/E 2849 - Arbeitsgemeinschaft Rheinausbau; BGH, wistra 2001, 103; zum Mehrerlös beim Quotenkartell: BGH, Urt. v. 28.06.2005 - KRB 2/05, WuW/E DE-R 1567 Rn. 20).
  • BGH, 13.07.2020 - KRB 99/19

    Bierkartell - Kartellrecht: Zweigliedrigkeit des Abgestimmten Verhaltens;

    Dabei hat es die Wahrscheinlichkeitsaussage anhand weiterer Beweismittel darauf zu überprüfen, ob sie im konkreten Fall zur Gewissheit wird (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 2000 - 1 StR 300/00, wistra 2001, 103, 104; Beschluss vom 28. Juni 2005 - KRB 2/15, WuW/E DE-R 1567, 1569 - Berliner Transportbeton I; Raum in Langen/Bunte, Kartellrecht, 13. Aufl., Bd. 2, § 81 Rn. 101; ferner für die Akzo-Vermutung BT-Drucks. 18/10207 S. 90; weitergehend [positiv begründende Gesamtwürdigung erforderlich nur bei greifbaren Anhaltspunkten für einen Ausnahmefall] Hengst in Langen/Bunte, Kartellrecht, 13. Aufl., Bd. 2, Art. 101 AEUV Rn. 130; Krauß in Langen/Bunte, Kartellrecht, 13. Aufl., Bd. 1, § 1 GWB Rn. 105).
  • BGH, 28.06.2005 - KRB 2/05

    Verjährungsunterbrechung gegenüber Organen (Wirkung für verjährte Handlungen

    Eine solche Wahrscheinlichkeitsaussage muß der Tatrichter allerdings anhand weiterer Beweismittel daraufhin überprüfen, ob sie im konkreten Fall zur Gewißheit wird (BGH, Urt. v. 21.11.2000 - 1 StR 300/00, wistra 2001, 103, 104; vgl. auch BGH, Urt. v. 16.5.2002 - 1 StR 40/02, BGHR StPO § 261 Erfahrungssatz 8).
  • BGH, 11.07.2001 - 1 StR 576/00

    Verurteilung wegen Betruges im Zusammenhang mit rechtswidrigen Preisabsprachen

    Dagegen besteht für die öffentliche Hand kein Hindernis, auch sogenannte Unterkostenpreise zu akzeptieren, sofern der Anbieter - wie hier - zu diesen Preisen zuverlässig leisten kann (BGH NJW 1995, 737; wistra 2001, 103).
  • KG, 26.02.2004 - 2 Verg 16/03

    Divergenzvorlage eines Vergabenachprüfungsverfahrens zum BGH: Ausschluss eines

    Bezüglich des Ausschlussgrundes der fehlenden Auskömmlichkeit hat der Senat bereits anderer Stelle (Beschluss v. 22. August 2001, VergabeR 2001, 392, 399) die Ansicht vertreten, dass die vom Bundesgerichtshof zum Betrugsschaden (§ 263 StGB) durch Submissionsabsprachen entwickelten Grundsätze (BGH wistra 2001, 103 ff.) bei der Prüfung der Unauskömmlichkeit von Angeboten zu berücksichtigen sind.

    Hinzu kommt, dass selbst bei einem nicht auskömmlichen Angebot gesondert zu prüfen ist, ob der Auftragnehmer wegen des Missverhältnisses zwischen Leistung und Preis in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und den Auftrag deshalb nicht oder nicht ordnungsgemäß ausführen wird (in Anlehnung an BGH wistra 2001, 103 ff.; vgl. oben V.; ähnlich auch BayObLG VergabeR 2004, 87, 89).

  • KG, 15.03.2004 - 2 Verg 17/03

    Vergabeverfahren: Bewertung eines Angebots mit stark auf- oder abgepreisten

    Bezüglich des Ausschlussgrundes der fehlenden Auskömmlichkeit hat der Senat bereits anderer Stelle (Beschluss v. 22. August 2001, VergabeR 2001, 392, 399) die Ansicht vertreten, dass die vom Bundesgerichtshof zum Betrugsschaden (§ 263 StGB) durch Submissionsabsprachen entwickelten Grundsätze (BGH wistra 2001, 103 ff.) bei der Prüfung der Unauskömmlichkeit von Angeboten zu berücksichtigen sind.
  • KG, 07.11.2001 - KartVerg 8/01

    Bücherumzug II - Anweisung zur Neubewertung

    Sollte die Vergabestelle sich erneut der Frage der mangelnden Auskömmlichkeit des Angebots der Antragstellerin zuwenden, wird sie die sich aus der Entscheidung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 21. November 2000 (wistra 2001, 103) ergebenden Grundsätze zu berücksichtigen haben.
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