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BGH, 09.09.2003 - 1 StR 335/03 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 264a StGB; § 263 StGB
Kapitalanlagebetrug (Betrug: Konkurrenzen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verhältnis des Kapitalanlagebetrugs zum Betrug; Veränderung des Tatunrechts bei anderer Bewertung der Konkurrenzen; Erstreckung der Schuldspruchänderung auf nicht revidierenden Mitangeklagten
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 263 Abs. 1 § 264a
Verhältnis zwischen § 263 und § 264a StGB - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.06.2003 - 1 StR 25/03
Verwerfung der Revision als unbegründet; Sitzungsprotokoll; Inhalt des Protokolls …
Auszug aus BGH, 09.09.2003 - 1 StR 335/03
Das Tatunrecht bleibt bei einer anderen Bewertung der Konkurrenzen unverändert (BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - 1 StR 25/03). - BGH, 20.09.2000 - 3 StR 88/00
Urteil gegen Anlagebetrüger rechtskräftig
- BGH, 29.10.2021 - 5 StR 443/19
Revisionen der Angeklagten im Dresdener "Infinus-Verfahren" weitgehend erfolglos
Dabei hat es nicht bedacht, dass es sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der abzuweichen der vorliegende Fall keinen Anlass bietet, beim Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB im Vergleich zum Betrug um ein zum selbständigen Tatbestand erhobenes Versuchsdelikt handelt, das in der Regel im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter § 263 StGB zurücktritt, falls dessen Voraussetzungen - wie hier (siehe sogleich II.) - erfüllt sind (BGH, Beschlüsse vom 20. September 2000 - 3 StR 88/00, WM 2000, 2357, 2359; vom 9. September 2003 - 1 StR 335/03; vgl. auch BGH, Beschluss vom 26. August 2003 - 5 StR 145/03, BGHSt 48, 331, 349; OLG München, ZUMRD 2017, 626, 628;… NKStGB/Hellman, 5. Aufl., § 264a Rn. 82 mwN;… aA LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 264a Rn. 110;… MüKoStGB/Ceffinato, 3. Aufl., § 264a Rn. 92 jeweils mwN).