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BGH, 20.09.2000 - 1 StR 361/00 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 338 Nr. 1 StPO; § 24 StGB; § 267 StPO
Besetzungsrüge; Schwerer Verstoß bei der Schöffenheranziehung; Widersprüchliche Verneinung eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch und positive Berücksichtigung des Nichtweiterhandelns in der Strafzumessung; Unbeachtliches Vergreifen im Ausdruck - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 338 Nr. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 338 Nr. 1
Fehler bei der Schöffenwahl als absoluter Revisionsgrund - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.06.1986 - 5 StR 114/86
Verteilung der Hauptschöffenplätze: Berücksichtigung des Bezirks einer …
Auszug aus BGH, 20.09.2000 - 1 StR 361/00
Aus einem etwaigen Fehler läßt sich eine vorschriftswidrige Besetzung dann nicht herleiten, wenn dieser Fehler nicht schwer wiegt (so BGHSt 34, 121, 122 m.w.Nachw. aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).