Rechtsprechung
   BGH, 09.11.1976 - 1 StR 393/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1067
BGH, 09.11.1976 - 1 StR 393/76 (https://dejure.org/1976,1067)
BGH, Entscheidung vom 09.11.1976 - 1 StR 393/76 (https://dejure.org/1976,1067)
BGH, Entscheidung vom 09. November 1976 - 1 StR 393/76 (https://dejure.org/1976,1067)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,1067) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung - Sexuelle Nötigung in Tateinheit mit räuberischer Erpressung - Öffentlichkeit des Verfahrens - Zustellungsversuche durch die Post und den Gerichtsboten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 255

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 27.05.1975 - 1 StR 658/74

    Strafbarkeit wegen Totschlags und wegen versuchten Totschlags - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 09.11.1976 - 1 StR 393/76
    Das sich aus dieser Abwägung ergebende Ausmaß der Bemühungen, die Vernehmung des Zeugen in der Hauptverhandlung zu ermöglichen und der in Kauf zu nehmenden Schwierigkeiten für die reibungslose und beschleunigte Durchführung des Verfahrens bestimmt das Tatgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (BGH JR 1969, 266 mit Anm. von Peters; BGH bei Dallinger MDR 1974, 369; BGH, Urteile vom 27. Mai 1975 - 1 StR 658/74 - und vom 2. November 1976 - 1 StR 502/76).
  • BGH, 14.04.1967 - 5 StR 118/67

    Voraussetzungen für das Vorliegen des Versuchs einer Notzucht - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 09.11.1976 - 1 StR 393/76
    Nach dieser Ansicht genügt es, daß der Täter die Wirkung einer - auf Grund eines anderen Beweggrundes unmittelbar voraufgegangenen - Gewaltanwendung (oder Drohung) bewußt dazu ausnutzt, um in Bereicherungsabsicht das Opfer (welches sich nicht mehr zu widersetzen wagt) zu einer Vermögensschädigenden Handlung zu veranlassen (BGH, Urt. vom 26. Februar 1974 - 5 StR 7/74 - vgl. auch BGH, Urt. vom 14. April 1967 - 5 StR 118/67).
  • BGH, 02.11.1976 - 1 StR 502/76

    Ordnungsgemäße Ablehnung der Vernehumg eines Zeugen - Verlesung der

    Auszug aus BGH, 09.11.1976 - 1 StR 393/76
    Das sich aus dieser Abwägung ergebende Ausmaß der Bemühungen, die Vernehmung des Zeugen in der Hauptverhandlung zu ermöglichen und der in Kauf zu nehmenden Schwierigkeiten für die reibungslose und beschleunigte Durchführung des Verfahrens bestimmt das Tatgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (BGH JR 1969, 266 mit Anm. von Peters; BGH bei Dallinger MDR 1974, 369; BGH, Urteile vom 27. Mai 1975 - 1 StR 658/74 - und vom 2. November 1976 - 1 StR 502/76).
  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung

    Auszug aus BGH, 09.11.1976 - 1 StR 393/76
    Die Entscheidung der Frage, ob ein Zeuge "in absehbarer Zeit gerichtlich nicht vernommen werden kann" (§ 251 Abs. 2 StPO), erfordert eine Abwägung der Bedeutung der Sache und der Wichtigkeit der Zeugenaussage für die Wahrheitsfindung einerseits gegen das Interesse an der reibungslosen und beschleunigten Durchführung des Verfahrens andererseits unter Berücksichtigung der Pflicht zur erschöpfenden Sachaufklärung (BGHSt 22, 118, 120).
  • BGH, 24.04.1951 - 1 StR 101/51
    Auszug aus BGH, 09.11.1976 - 1 StR 393/76
    Auch die Anwendung des Gesetzes auf den Sachverhalt begegnet keinen Bedenken (vgl. BGHSt 1, 152, 154; 17, 1, 2).
  • BGH, 15.09.1964 - 1 StR 267/64

    Wegnahme nach Kuß - § 249 StGB, (Ausnutzen von) Gewalt, finale Verknüpfung

    Auszug aus BGH, 09.11.1976 - 1 StR 393/76
    Aber auch wenn man der Auffassung folgt, es sei zu unterscheiden, ob der Täter nur die ohne Bereicherungsabsicht geschaffene und psychisch fort wirkende Zwangslage auf Grund eines neuen Entschlusses zur Bereicherung ausnutzt oder ob er fort dauernder , mit anderer Motivation begonnener Gewaltanwendung (oder Drohung) eine neue Zielrichtung gibt, sie nunmehr (auch oder nur) als Mittel der Verwirklichung von auf Bereicherung gerichteter Absicht einsetzt und nur in Fällen der zweiten Alternative (räuberische) Erpressung annimmt (vgl. BGHSt 20, 32, 33; BGH bei Dallinger MDR 1968, 17, 18; BGH, Urteile vom 2. Oktober 1973 - 1 StR 422/73 - und vom 8. Oktober 1974 - 1 StR 272/74 - LK 9. Aufl. § 249 Rdn. 10), ist tatbestandsmäßiges Handeln des Angeklagten zu bejahen: Er hatte die brutal mißhandelte Wilma E. so in der Gewalt, daß es einer zusätzlichen Einwirkung auf ihren Willen nicht mehr bedurfte.
  • BGH, 07.11.1961 - 1 StR 407/61

    Gewaltsame Vornahme unzüchtiger Handlungen trotz freiwilligen Rücktritts vom

    Auszug aus BGH, 09.11.1976 - 1 StR 393/76
    Auch die Anwendung des Gesetzes auf den Sachverhalt begegnet keinen Bedenken (vgl. BGHSt 1, 152, 154; 17, 1, 2).
  • BGH, 26.02.1974 - 5 StR 7/74

    Offenbarer Schreibfehler im Urteil als Revisionsgrund - Finalitätszusammenhang

    Auszug aus BGH, 09.11.1976 - 1 StR 393/76
    Nach dieser Ansicht genügt es, daß der Täter die Wirkung einer - auf Grund eines anderen Beweggrundes unmittelbar voraufgegangenen - Gewaltanwendung (oder Drohung) bewußt dazu ausnutzt, um in Bereicherungsabsicht das Opfer (welches sich nicht mehr zu widersetzen wagt) zu einer Vermögensschädigenden Handlung zu veranlassen (BGH, Urt. vom 26. Februar 1974 - 5 StR 7/74 - vgl. auch BGH, Urt. vom 14. April 1967 - 5 StR 118/67).
  • BGH, 30.10.1968 - 4 StR 281/68

    Verwertbarkeit eines an eine Zusatzuntersuchung eines anderen Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 09.11.1976 - 1 StR 393/76
    Kriminalkommisar O. durfte als Zeuge vom Hörensagen über den Inhalt der Bekundungen vernommen werden, die Wilma E. am 28. Oktober 1975 bei der Polizei gemacht hatte (vgl. BGHSt 22, 268, 270/271; RGSt 67, 252, 255; Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 251 Rdn. 62).
  • BGH, 08.10.1974 - 1 StR 272/74

    Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht durch Nichteinholung eines

    Auszug aus BGH, 09.11.1976 - 1 StR 393/76
    Aber auch wenn man der Auffassung folgt, es sei zu unterscheiden, ob der Täter nur die ohne Bereicherungsabsicht geschaffene und psychisch fort wirkende Zwangslage auf Grund eines neuen Entschlusses zur Bereicherung ausnutzt oder ob er fort dauernder , mit anderer Motivation begonnener Gewaltanwendung (oder Drohung) eine neue Zielrichtung gibt, sie nunmehr (auch oder nur) als Mittel der Verwirklichung von auf Bereicherung gerichteter Absicht einsetzt und nur in Fällen der zweiten Alternative (räuberische) Erpressung annimmt (vgl. BGHSt 20, 32, 33; BGH bei Dallinger MDR 1968, 17, 18; BGH, Urteile vom 2. Oktober 1973 - 1 StR 422/73 - und vom 8. Oktober 1974 - 1 StR 272/74 - LK 9. Aufl. § 249 Rdn. 10), ist tatbestandsmäßiges Handeln des Angeklagten zu bejahen: Er hatte die brutal mißhandelte Wilma E. so in der Gewalt, daß es einer zusätzlichen Einwirkung auf ihren Willen nicht mehr bedurfte.
  • BGH, 02.10.1973 - 1 StR 422/73

    Vorliegen des Raubtatbestandes bei zuerst anderen Zwecken dienender

  • RG, 22.06.1933 - II 483/33

    1. Darf die Vernehmung eines Zeugen, der in der Hauptverhandlung mit der Aussage

  • RG, 23.09.1919 - IV 257/19

    Welche Stellung hat das Revisionsgericht bei der Beurteilung von Verfahrensrügen

  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 181/82

    Verurteilung wegen Raubes - Gewaltanwendung zum Zwecke der Wegnahme - Vorliegen

    Ist hier wie auch bei anderen Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben das Opfer zum Zeitpunkt, in dem der Täter den Wegnahmeentschluß faßt, noch derart eingeschüchtert, daß es sich der Wegnahmehandlung nicht zu widersetzen wagt, kommt eine Verurteilung wegen Raubes in Betracht, wenn der Täter diese Situation erkennt und bewußt zum Zwecke der Wegnahme ausnutzt (BGH, Urteil vom 25. März 1975 - 1 StR 63/75 - und vom 9. November 1976 - 1 StR 393/76, S. 8 f; vgl. a. Eser NJW 1965, 377 [BGH 15.09.1964 - 1 StR 267/64]; Eser in Schönke/Schröder, 21. Aufl., Rdn. 6 zu § 249 StGB; Baldus in LK, 9. Aufl., Rdn. 10 zu § 249 StGB).
  • BGH, 15.03.1984 - 1 StR 72/84

    Zeitlicher Zusammenhang zwischen körperlichen Misshandlungen und sexuellen

    Da der Täter im Falle des § 178 Abs. 1 StGB das Nötigungsmittel zum Zwecke der sexuellen Nötigung einsetzen muß, genügt es nicht, wenn er eine mit anderer Zielrichtung oder ohne ein bestimmtes Motiv durch Nötigung geschaffene, psychisch fortwirkende Zwangslage zur Tatbegehung ausnutzt , ohne daß eine andauernde Zwangs ausübung vorliegt (vgl. BGH, Urteile vom 9. November 1976 - 1 StR 393/76 - undvom 27. Mai 1982 - 4 StR 181/82 - bei Holtz MDR 1982, 810 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]/811 sowie Herdegen in LK 10. Aufl. § 249 Rdn. 16).
  • BGH, 14.11.1989 - 1 StR 569/89

    Straftaten gegen die persönliche Freiheit: Entführung gegen den Willen des Opfers

    In solchem Fall besteht Tateinheit, wenn die verschiedenen strafbaren Betätigungen unter Ausnutzung einer einheitlichen, während des gesamten Geschehens fortwirkenden Drohung vorgenommen werden, so daß das Opfer sich der Wegnahmehandlung nicht zu widersetzen wagt (BGH NStZ 1982, 380 m. w. Nachw.; BGH, Beschl. vom 19. September 1978 - 5 StR 550/78; BGH NStZ 1985, 546 ; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 1; BGH, Urt. vom 9. November 1976 - 1 StR 393/76).
  • BGH, 29.03.1994 - 1 StR 103/94

    Vergewaltigung - Raub - Gewaltanwendung - Drohung - Tateinheit - Tatentschluß

    Wegen der danach gegebenen teilweisen Überschneidung der tatbestandlichen Ausführungshandlungen ist Tateinheit begründet (vgl. BGH NStZ 1985, 546; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 1; BGH, Urteil vom 9. November 1976 - 1 StR 393/76; BGH, Beschlüsse vom 19. September 1978 - 5 StR 550/78, 15. Mai 1984 - 1 StR 135/84 - und 16. Oktober 1984 - 1 StR 591/84; BGH, Urteil vom 14. November 1989 - 1 StR 569/89).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht