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   BGH, 10.10.2000 - 1 StR 420/00   

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https://dejure.org/2000,1629
BGH, 10.10.2000 - 1 StR 420/00 (https://dejure.org/2000,1629)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2000 - 1 StR 420/00 (https://dejure.org/2000,1629)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2000 - 1 StR 420/00 (https://dejure.org/2000,1629)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB; § 176 StGB; § 72 StPO; § 261 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 220a StPO; § 338 Nr. 1 StPO
    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit; Schwere Persönlichkeitsstörung bei Pädophilie; Überzeugungsbildung (Auseinandersetzung mit und Darstellung von Sachverständigengutachten); Rüge der Verletzung der Vorschriften über die ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Sexueller Mißbrauch - Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Steuerungsfähigkeit - Seelische Abartigkeit - Pädophilie - Gesamtbetrachtung - Täterpersönlichkeit

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 21; ; StGB § 63; ; StGB § 20; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20, § 21
    Pädophilie als Schuldminderungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 243
  • NStZ 2001, 474 (Ls.)
  • StV 2002, 18
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.01.1998 - 5 StR 582/97

    Vorliegen einer zur Schuldunfähigkeit führenden seelischen Abartigkeit -

    Auszug aus BGH, 10.10.2000 - 1 StR 420/00
    b) Allerdings ist nicht jedes abweichende Sexualverhalten in Form einer "Pädophilie" ohne weiteres einer schweren Persönlichkeitsstörung gleichzusetzen, die als Merkmal des § 20 StGB einer schweren anderen seelischen Abartigkeit zuzuordnen ist und zu einer Schuldmilderung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB führen muß (BGH NStZ 1999, 126 mit Anm. Winckler/Foerster).

    Damit fehlt auch das Ergebnis der sachverständigen Beurteilung des Maßes der Determiniertheit der sexuellen Handlungen (Venzlaff/Foerster aaO S. 252; vgl. auch die Anm. von Winckler/Foerster zu BGH NStZ 1999, 126, 128).

  • BGH, 10.12.1997 - 2 StR 467/97

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 10.10.2000 - 1 StR 420/00
    Dies erfordert eine vertiefte Auseinandersetzung damit, ob der Angeklagte infolge seiner pädophilen Veranlagung in seiner Persönlichkeit derart beeinträchtigt ist, daß er die Anforderungen an normgemäßes Verhalten nicht oder nur in erheblich geringerem Maße erfüllen konnte als andere Menschen (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 23, 28).
  • BGH, 13.03.1996 - 3 StR 12/96

    Sexueller Mißbrauch von Kindern - Tatrichterliche Feststellung - Abartigkeit -

    Auszug aus BGH, 10.10.2000 - 1 StR 420/00
    Erst auf der Grundlage einer angesichts der Gesamtumstände gebotenen ausführlichen psychiatrischen Diagnose kann der Tatrichter im Rahmen der Erheblichkeitsprüfung die Wertung treffen, ob die von der Norm abweichende sexuelle Präferenz den Täter - nicht anders als bei den sonstigen Persönlichkeitsstörungen - in seiner Persönlichkeit so nachhaltig verändert hat, daß er selbst bei Aufbietung aller ihm eigenen Willenskräfte dem Trieb nicht ausreichend zu widerstehen vermag oder ob sie - in Folge seiner Abartigkeit den Täter in seiner gesamten inneren Grundlage und damit im Wesen seiner Persönlichkeit so verändert, daß er zur Bekämpfung seiner Triebe nicht die erforderlichen Hemmungen aufbringt (BGH NStZ 1998, 30, 31; 1996, 401, 402; Jähnke in LK StGB 11. Aufl. § 20 Rdn. 64).
  • BGH, 12.11.1991 - 1 StR 672/91

    Hypersexualität als Triebstörung

    Auszug aus BGH, 10.10.2000 - 1 StR 420/00
    Die Wiederaufnahme von pädophilen Sexualkontakten nach dem Scheitern der letzten Beziehung, der Ausbau des Raffinements zur Erlangung ungestörter Kontakte zu den Kindern und die Hinwendung zu drei Tatopfern während der Zeit von Juli bis Ende November 1999 deuten auf eine sich steigernde Frequenz der Sexualkontakte und damit auf eine süchtige Entwicklung hin (BGH NJW 1982, 2009; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 22 m.w.N.).
  • BGH, 25.11.1997 - 1 StR 675/97
    Auszug aus BGH, 10.10.2000 - 1 StR 420/00
    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Zuschrift zutreffend darlegt, hätte es der Behauptung der unrichtigen Besetzung des Gerichts bedurft und nicht nur des Vortrags, dieses habe die Mitteilung einer Änderung der Besetzung unterlassen (BGH, Beschl. v. 25. November 1997 - 1 StR 675/97; Beschl. v. 16. Dezember 1994 - 2 StR 652/94).
  • BGH, 16.12.1994 - 2 StR 652/94

    Rüge - Gerichtsbesetzung - Tatsächliche Grundlagen

    Auszug aus BGH, 10.10.2000 - 1 StR 420/00
    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Zuschrift zutreffend darlegt, hätte es der Behauptung der unrichtigen Besetzung des Gerichts bedurft und nicht nur des Vortrags, dieses habe die Mitteilung einer Änderung der Besetzung unterlassen (BGH, Beschl. v. 25. November 1997 - 1 StR 675/97; Beschl. v. 16. Dezember 1994 - 2 StR 652/94).
  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine

    Auszug aus BGH, 10.10.2000 - 1 StR 420/00
    Steht fest, daß der Täter aus einem mehr oder weniger unwiderstehlichen Zwang heraus gehandelt hat und drohen weitere erhebliche Straftaten, hat der Tatrichter zu prüfen, ob eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus notwendig ist (BGHSt 42, 385, 388).
  • BGH, 25.06.1997 - 2 StR 244/97

    Anforderungen an die Unterbringungsanordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 10.10.2000 - 1 StR 420/00
    Dies erfordert eine vertiefte Auseinandersetzung damit, ob der Angeklagte infolge seiner pädophilen Veranlagung in seiner Persönlichkeit derart beeinträchtigt ist, daß er die Anforderungen an normgemäßes Verhalten nicht oder nur in erheblich geringerem Maße erfüllen konnte als andere Menschen (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 23, 28).
  • BGH, 26.08.1997 - 1 StR 383/97

    Strafzumessungserwägungen bei der Gesamtstrafenbildung - Annahme erheblich

    Auszug aus BGH, 10.10.2000 - 1 StR 420/00
    Erst auf der Grundlage einer angesichts der Gesamtumstände gebotenen ausführlichen psychiatrischen Diagnose kann der Tatrichter im Rahmen der Erheblichkeitsprüfung die Wertung treffen, ob die von der Norm abweichende sexuelle Präferenz den Täter - nicht anders als bei den sonstigen Persönlichkeitsstörungen - in seiner Persönlichkeit so nachhaltig verändert hat, daß er selbst bei Aufbietung aller ihm eigenen Willenskräfte dem Trieb nicht ausreichend zu widerstehen vermag oder ob sie - in Folge seiner Abartigkeit den Täter in seiner gesamten inneren Grundlage und damit im Wesen seiner Persönlichkeit so verändert, daß er zur Bekämpfung seiner Triebe nicht die erforderlichen Hemmungen aufbringt (BGH NStZ 1998, 30, 31; 1996, 401, 402; Jähnke in LK StGB 11. Aufl. § 20 Rdn. 64).
  • BGH, 06.09.1991 - 4 StR 408/91

    Totschlag in Tateinheit mit Unterschlagung - Mord in Tateinheit mit Raub -

    Auszug aus BGH, 10.10.2000 - 1 StR 420/00
    Für das weitere Verfahren weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß der Tatrichter seiner Aufgabe, sich eine eigene Überzeugung über den Zustand des Angeklagten zu bilden, grundsätzlich nicht dadurch gerecht wird, daß er lediglich die Befunde des Sachverständigen wiedergibt, ohne sich mit diesen auseinanderzusetzen (BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 17).
  • BGH, 11.05.1982 - 1 StR 818/81

    Erheblichen Einschränkung der Steuerungsfähigkeit durch das Vorliegen einer

  • BGH, 23.02.2017 - 1 StR 362/16

    Entziehung Minderjähriger (Begriff des Entziehens: faktische Beeinträchtigung des

    Ob die sexuelle Devianz in Form einer Pädophilie einen Ausprägungsgrad erreicht, der dem Eingangsmerkmal der schweren anderen seelischen Abartigkeit zugeordnet werden kann, ist aufgrund einer Gesamtschau der Täterpersönlichkeit und seiner Taten zu beurteilen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 2010 - 2 StR 48/10, RuP 2010, 226 f.; ebenso bereits BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 1 StR 420/00, NStZ 2001, 243, 244).

    Dabei kommt es darauf an, ob die sexuellen Neigungen die Persönlichkeit des Täters so verändert haben, dass er zur Bekämpfung seiner Triebe nicht die erforderlichen Hemmungen aufzubringen vermag (vgl. BGH, Urteile vom 15. März 2016 - 1 StR 526/15, BGHR StGB § 63 Zustand 45 und vom 26. Mai 2010 - 2 StR 48/10, RuP 2010, 226 f.; siehe auch BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 1 StR 420/00, NStZ 2001, 243, 244).

  • BGH, 15.03.2016 - 1 StR 526/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (abweichendes

    a) Ein abweichendes Sexualverhalten, wie es für den Angeklagten in Form einer Pädophilie festgestellt worden ist, kann nicht ohne Weiteres einer schweren Persönlichkeitsstörung gleichgesetzt und dem Eingangsmerkmal der schweren anderen seelischen Abartigkeit i.S.v. §§ 20, 21 StGB zugeordnet werden (st. Rspr.; siehe etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 2000 - 1 StR 420/00, NStZ 2001, 243, 244 und vom 17. Juli 2007 - 4 StR 242/07, NStZ-RR 2007, 337; BGH, Urteil vom 26. Mai 2010 - 2 StR 48/10, RuP 2010, 226 f.; BGH, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 4 StR 283/10, NStZ-RR 2010, 304 f.; BGH, Urteil vom 25. März 2015 - 2 StR 409/14, NStZ 2015, 688 f.; BGH, Beschlüsse vom 3. September 2015 - 1 StR 255/15, StraFo 2015, 473, 475 und vom 10. November 2015 - 3 StR 407/15 Rn. 9).

    Ob die sexuelle Devianz in Form einer Pädophilie einen Ausprägungsgrad erreicht, der dem Eingangsmerkmal der schweren anderen seelischen Abartigkeit zugeordnet werden kann und dann regelmäßig eine erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit nahelegt (dazu BGH, Urteil vom 25. März 2015 - 2 StR 409/14, NStZ 2015, 688), ist aufgrund einer Gesamtschau der Täterpersönlichkeit und seiner Taten zu beurteilen (BGH, Urteil vom 26. Mai 2010 - 2 StR 48/10, RuP 2010, 226 f.; ebenso bereits BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 1 StR 420/00, NStZ 2001, 243, 244).

    Dabei kommt es darauf an, ob die sexuellen Neigungen die Persönlichkeit des Täters so verändert haben, dass er zur Bekämpfung seiner Triebe nicht die erforderlichen Hemmungen aufzubringen vermag (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 2010 - 2 StR 48/10, RuP 2010, 226 f.; siehe auch BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 1 StR 420/00, NStZ 2001, 243, 244 sowie Rosenau/Schreiber in Venzlaff/Foerster/Dreßing/Habermeyer, Psychiatrische Begutachtung, 6. Aufl., S. 106).

  • BGH, 25.07.2006 - 4 StR 141/06

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (Wirkung von Testosteron; in

    c) Die Verneinung der Voraussetzungen des § 21 StGB begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken auch deshalb, weil die Urteilsgründe die für die Beurteilung der sich nach den Feststellungen aufdrängenden Frage, ob beim Angeklagten eine schwere andere seelische Abartigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB vorliegt, gebotene Gesamtschau von Täterpersönlichkeit und 12 Taten (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 16, 33, 37) vermissen lassen.

    Diese Besonderheiten, insbesondere auch die - allein im Zusammenhang mit der Frage der Anordnung der Sicherungsverwahrung erörterte - kurze zeitliche Abfolge der Taten und die seit 1995 mehrfach gescheiterten Versuche, eine Sozialtherapie durchzuführen, hätten bei der Prüfung der Frage, ob bei dem Angeklagten eine schwere andere seelische Abartigkeit mit der möglichen Folge einer erheblichen Einschränkung seiner Steuerungsfähigkeit vorlag, namentlich unter dem Gesichtspunkt einer Triebstörung (vgl. BGH NStZ 2001, 243; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 16, jew. m.w.N.), einer Gesamtschau unterzogen werden müssen.

    Jedenfalls müssen, wenn der Tatrichter dem Ergebnis eines Sachverständigengutachtens ohne Angabe eigener Erwägungen folgt, die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen im Urteil so wiedergegeben werden, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. BGH NStZ 2001, 243 m.w.N.).

  • BGH, 06.05.2021 - 3 StR 350/20

    Abweichendes Sexualverhalten (hier: Pädophilie) schwere andere seelische Störung

    Dabei kommt es darauf an, ob die sexuellen Neigungen die Persönlichkeit des Täters so verändert haben, dass er nicht die zur Bekämpfung seiner Triebe erforderlichen Hemmungen aufzubringen vermag (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 2000 - 1 StR 420/00, BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 37; vom 10. November 2015 - 3 StR 407/15, NStZ 2016, 144, 145 mwN; vom 10. Januar 2019 - 1 StR 574/18, BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 44 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 14.08.2007 - 1 StR 201/07

    Rechtsfehlerhaft unterlassene Anordnung der Sicherungsverwahrung bei wiederholten

    Liegen die von der Strafkammer genannten Verhaltensschablonen bei einem Sexualstraftäter vor, so sind dies Anhaltspunkte für eine schwere (andere) seelische Abartigkeit i. S. d. §§ 20, 21 StGB (BGH, Beschl. vom 10. Oktober 2000 - 1 StR 420/00 = NStZ 2001, 243, 244 mit zust. Anmerkung Nedopil aaO 474; zu erheblich verminderter Schuldfähigkeit bei Sexualstraftaten vgl. auch BGH NStZ 1998, 30).
  • BGH, 10.03.2004 - 4 StR 563/03

    (Schwerer-) Sexueller Missbrauch von Kindern; Anordnung der Unterbringung in

    Steht, wie hier, für die Beurteilung der Schuldfähigkeit eine von der Norm abweichende sexuelle Präferenz im Vordergrund, muß diese den Täter im Wesen seiner Persönlichkeit so verändert haben, daß er zur Bekämpfung seiner Triebe nicht die erforderlichen Hemmungen aufbringt (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 33, 37 und § 63 Zustand 23).

    Dieses Sexualverhalten hätte zu einer Erörterung gedrängt, weshalb der Angeklagte im Tatzeitraum nur erheblich eingeschränkt in der Lage gewesen sein soll, seinen pädophilen Neigungen zu widerstehen und weshalb eine Einengung auf ein deviantes Sexualverhalten, mithin eine schuldrelevante süchtige Entwicklung (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 37 und § 63 Zustand 23; Nedopil aaO, S. 168) vorgelegen hat.

  • LG Bonn, 15.11.2006 - 22 S 5/06

    Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes; Verurteilung wegen schwerer

    Vielmehr kommt es im Rahmen einer Gesamtschau darauf an, ob eine Störung den Täter in seiner Persönlichkeit so nachhaltig verändert, dass sein Hemmungsvermögen im Bezug auf strafrechtlich relevantes Sexualverhalten so herabgesetzt ist, dass er selbst bei Aufbietung aller ihm eigenen Willenskräfte dem Trieb nicht ausreichend zu widerstehen vermag (vgl. BGH NStZ 2006, 154; NStZ 2001, 243).
  • BGH, 14.07.2004 - 2 StR 71/04

    Schuldunfähigkeit (Darlegung, Steuerungsfähigkeit, Stalking); verminderte

    Deren allgemeine Kennzeichnung als "Störung der Persönlichkeit" kann aber eine konkretisierende Darlegung nicht ersetzen, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung auf die Fähigkeit des Beschuldigten auswirkt, sein Verhalten zu steuern (vgl. BGHSt 14, 30, 32; BGH NStZ 1996, 401 f.; 1998, 30 f.; 2001, 243 f.; dazu auch Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 20 Rdn. 42, 44 f. m.w.N.).
  • BGH, 17.02.2004 - 4 StR 574/03

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positiv

    Dies ist, wenn für die Beurteilung der Schuldfähigkeit eine von der Norm abweichende sexuelle Präferenz im Vordergrund steht, nur dann der Fall, wenn diese den Täter in seiner Persönlichkeit so nachhaltig verändert hat, daß er zur Bekämpfung seiner Triebe nicht die erforderlichen Hemmungen aufbringt (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 33, 37 und § 63 Zustand 23).
  • BGH, 17.07.2007 - 4 StR 242/07

    Verminderte Schuldfähigkeit bei Pädophilie (erforderliche Feststellungen zur

    Steht, wie hier, für die Beurteilung der Schuldfähigkeit eine von der Norm abweichende sexuelle Präferenz im Vordergrund, muss diese den Täter im Wesen seiner Persönlichkeit so verändert haben, dass er zur Bekämpfung seiner Triebe nicht die erforderlichen Hemmungen aufbringt (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 33, 37 und § 63 Zustand 23).
  • BGH, 06.07.2010 - 4 StR 283/10

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus

  • OLG Zweibrücken, 23.04.2018 - 1 Ws 328/16

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigung bei Wegfall des

  • OLG Braunschweig, 29.06.2015 - 1 Ws 133/15

    Einordnung einer Störung (hier: Pädophilie) als schwere andere seelische

  • BGH, 10.09.2013 - 2 StR 321/13

    Rechtfehlerhafte Ablehnung einer verminderten Schuldfähigkeit bei festgestellter

  • BGH, 23.10.2013 - 5 StR 358/13

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen einer (verminderten) Schuldfähigkeit

  • BGH, 10.07.2002 - 1 StR 140/02

    Beweiswürdigung (verminderte Schuldfähigkeit; Gesamtbetrachtung der

  • BVerfG, 02.08.2004 - 2 BvR 1204/04

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der bedingten Entlassung aus der Unterbringung

  • BGH, 28.11.2001 - 5 StR 434/01

    Mord; verminderte Schuldfähigkeit; Schuldunfähigkeit; schwere andere seelische

  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 115/08

    Kriterien für das Vorliegen einer sexuellen Devianz des Angeklagten i.S.e.

  • BGH, 07.05.2008 - 5 StR 167/08

    Ausschluss einer verminderten Schuldfähigkeit wegen einer schweren

  • BGH, 22.08.2013 - 5 StR 365/13

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Erörterungen zum Ausschluss schuldrelevanter

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