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   BGH, 23.11.2000 - 1 StR 429/00   

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BGH, 23.11.2000 - 1 StR 429/00 (https://dejure.org/2000,5561)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2000 - 1 StR 429/00 (https://dejure.org/2000,5561)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2000 - 1 StR 429/00 (https://dejure.org/2000,5561)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.11.1986 - 3 StR 390/86

    Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht; Zulässigkeit von Vorhalten aus einer

    Auszug aus BGH, 23.11.2000 - 1 StR 429/00
    Zwar hat der Bundesgerichtshof bereits mehrfach hervorgehoben, daß der Tatrichter -über den Wortlaut des § 265 StPO hinaus - den Angeklagten nicht im unklaren lassen darf, wenn er die Verurteilung auf gewichtige, den gesetzlichen Tatbestand betreffende Umstände stützen will, die in der Anklageschrift nicht enthalten sind (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 1 bis 14, insbesondere bzgl. veränderter Tatzeiten).
  • BGH, 05.04.2000 - 3 StR 95/00

    Reichweite der prozessualen Hinweispflicht; Gefährliche Körperverletzung mit

    Auszug aus BGH, 23.11.2000 - 1 StR 429/00
    die in der Anklageschrift (vgl. § 200 StPO) nicht dargelegt sind (vgl. BGH NStZ 2000.48 und 216; BGHR StPO § 265 Hinweispflicht 5: BGH. Beschl. vom 5. April 2000 - 3 StR 95/00).
  • BGH, 03.09.1997 - 5 StR 237/97

    Grundsatz der freien Beweiswürdigung (Rekonstruktionsverbot bei unrichtiger

    Auszug aus BGH, 23.11.2000 - 1 StR 429/00
    Zwar hat der Bundesgerichtshof bereits mehrfach hervorgehoben, daß der Tatrichter -über den Wortlaut des § 265 StPO hinaus - den Angeklagten nicht im unklaren lassen darf, wenn er die Verurteilung auf gewichtige, den gesetzlichen Tatbestand betreffende Umstände stützen will, die in der Anklageschrift nicht enthalten sind (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 1 bis 14, insbesondere bzgl. veränderter Tatzeiten).
  • BGH, 06.04.1993 - 1 StR 152/93

    Erfordernis des Hinweises auf die Möglichkeit der Anordnung einer Sperre für die

    Auszug aus BGH, 23.11.2000 - 1 StR 429/00
    die in der Anklageschrift (vgl. § 200 StPO) nicht dargelegt sind (vgl. BGH NStZ 2000.48 und 216; BGHR StPO § 265 Hinweispflicht 5: BGH. Beschl. vom 5. April 2000 - 3 StR 95/00).
  • BGH, 15.02.1996 - 1 StR 770/95

    Voraussetzung der Verurteilung aufgrund von Umständen die in der Anklage nicht

    Auszug aus BGH, 23.11.2000 - 1 StR 429/00
    Zudem reicht es selbst bei wesentlichen Abweichungen von der Anklageschrift aus, wenn der Angeklagte aus dem Gang der Hauptverhandlung die veränderten tatsächlichen Umstände entnehmen kann (BGH StV 1996, 297).
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