Rechtsprechung
BGH, 23.11.2000 - 1 StR 429/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 169 GVG; § 274 StPO; § 265 StPO
Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung; Erhöhte Beweiskraft des Verhandlungsprotokolls; Umfang der richterlichen Hinweispflicht - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Mord - Beihilfe - Hauptverhandlung - Öffentlichkeit - Unterbrechung - Protokoll - Hinweispflicht
- Judicialis
StPO § 265
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 169; StPO § 265, § 274, § 338 Nr. 6
Beweiskraft des Protokolls bei Beschränkung der Öffentlichkeit; Hinweispflicht bei Änderungen im Tatsächlichen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.11.1986 - 3 StR 390/86
Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht; Zulässigkeit von Vorhalten aus einer …
Auszug aus BGH, 23.11.2000 - 1 StR 429/00
Zwar hat der Bundesgerichtshof bereits mehrfach hervorgehoben, daß der Tatrichter -über den Wortlaut des § 265 StPO hinaus - den Angeklagten nicht im unklaren lassen darf, wenn er die Verurteilung auf gewichtige, den gesetzlichen Tatbestand betreffende Umstände stützen will, die in der Anklageschrift nicht enthalten sind (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 1 bis 14, insbesondere bzgl. veränderter Tatzeiten). - BGH, 05.04.2000 - 3 StR 95/00
Reichweite der prozessualen Hinweispflicht; Gefährliche Körperverletzung mit …
Auszug aus BGH, 23.11.2000 - 1 StR 429/00
die in der Anklageschrift (vgl. § 200 StPO) nicht dargelegt sind (vgl. BGH NStZ 2000.48 und 216; BGHR StPO § 265 Hinweispflicht 5: BGH. Beschl. vom 5. April 2000 - 3 StR 95/00). - BGH, 03.09.1997 - 5 StR 237/97
Grundsatz der freien Beweiswürdigung (Rekonstruktionsverbot bei unrichtiger …
Auszug aus BGH, 23.11.2000 - 1 StR 429/00
Zwar hat der Bundesgerichtshof bereits mehrfach hervorgehoben, daß der Tatrichter -über den Wortlaut des § 265 StPO hinaus - den Angeklagten nicht im unklaren lassen darf, wenn er die Verurteilung auf gewichtige, den gesetzlichen Tatbestand betreffende Umstände stützen will, die in der Anklageschrift nicht enthalten sind (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 1 bis 14, insbesondere bzgl. veränderter Tatzeiten). - BGH, 06.04.1993 - 1 StR 152/93
Erfordernis des Hinweises auf die Möglichkeit der Anordnung einer Sperre für die …
Auszug aus BGH, 23.11.2000 - 1 StR 429/00
die in der Anklageschrift (vgl. § 200 StPO) nicht dargelegt sind (vgl. BGH NStZ 2000.48 und 216; BGHR StPO § 265 Hinweispflicht 5: BGH. Beschl. vom 5. April 2000 - 3 StR 95/00). - BGH, 15.02.1996 - 1 StR 770/95
Voraussetzung der Verurteilung aufgrund von Umständen die in der Anklage nicht …
Auszug aus BGH, 23.11.2000 - 1 StR 429/00
Zudem reicht es selbst bei wesentlichen Abweichungen von der Anklageschrift aus, wenn der Angeklagte aus dem Gang der Hauptverhandlung die veränderten tatsächlichen Umstände entnehmen kann (BGH StV 1996, 297).