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   BGH, 30.01.2001 - 1 StR 454/00   

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https://dejure.org/2001,4252
BGH, 30.01.2001 - 1 StR 454/00 (https://dejure.org/2001,4252)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2001 - 1 StR 454/00 (https://dejure.org/2001,4252)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2001 - 1 StR 454/00 (https://dejure.org/2001,4252)
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Ausflug zum Ammersee

Unmittelbarkeitsgrundsatz (vgl. § 250 StPO) gebietet grundsätzlich nicht die Vernehmung der Verfasser von Urkunden statt deren Verlesung (§ 249 StPO);

§ 136 StPO, Beschuldigteneigenschaft und Belehrungspflicht setzen nicht bei jedem Tatverdacht sogleich ein, § 55 Abs. 2 StPO;

§ 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB, Bejahung oder Verneinung der besonderen Schwere der Schuld ist nur eingeschränkt revisionsrechtlich überprüfbar

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 57a Abs. 1 StGB; § 136 Abs. 1 S. 2 StPO
    Mordmerkmale der "Heimtücke"; "niedrige Beweggründe"; Besondere Schwere der Schuld; Beschuldigtenbelehrung (Beschuldigteneigenschaft)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Mord - Einziehen eines Pkws - Entziehen der Fahrerlaubnis - Besondere Schuldschwere - Lebenslange Freiheitsstrafe - Ertränken - Heimtücke - Mordlust - Beweiswürdigung - Verfahrensbeschwerde

  • Judicialis

    StGB § 57a Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § ... 211 Abs. 2; ; StGB § 57a; ; StGB § 211; ; StPO § 250; ; StPO § 249 Abs. 1; ; StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 55 Abs. 2; ; StPO § 136 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 163a Abs. 4; ; StPO § 55; ; StPO § 52; ; StPO § 245; ; StPO § 261

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57 a Abs. 1 Nr. 2; StPO § 337 Abs. 1
    Überprüfung der Ablehnung der Schuldschwere in der Revision

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere

    Auszug aus BGH, 30.01.2001 - 1 StR 454/00
    Die Revision ist zulässig darauf beschränkt, das Landgericht habe zu Unrecht ein weiteres Mordmerkmal und deshalb die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verneint (BGHSt 41, 57).

    Es obliegt dem Tatrichter, unter Würdigung aller hierfür erheblichen Umstände die Schuld des Angeklagten im Sinne des § 57a StGB abzuwägen; das Revisionsgericht darf seine Wertung nicht an die Stelle derjenigen des Tatrichters setzen, sondern hat nur zu prüfen, ob dieser alle maßgeblichen Umstände bedacht hat (vgl. BGHSt 41, 57, 62 und BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 22 jew. m.w.N.).

  • BGH, 22.09.1987 - 1 StR 324/87

    Rechtmäßigkeit der Vernehmung eines sachferneren anstelle des sachnäheren Zeugen

    Auszug aus BGH, 30.01.2001 - 1 StR 454/00
    Der Beschwerdeführer trägt bereits nicht vor, was die Zeugen zu seiner Entlastung - über den Inhalt der genannten Schriftstücke hinaus - ausgesagt hätten (vgl. BGHR StPO § 250 Satz 1 Unmittelbarkeit 1).
  • BGH, 24.01.1996 - 5 StR 501/95

    Strafaussetzung - Besondere Schwere der Schuld

    Auszug aus BGH, 30.01.2001 - 1 StR 454/00
    Die Darlegung sämtlicher Erwägungen ist weder nötig noch möglich (BGH NStZ-RR 1996, 321).
  • BGH, 15.04.1999 - 4 StR 93/99

    Mord; Besondere Schwere der Schuld; Strafaussetzung zur Bewährung bei

    Auszug aus BGH, 30.01.2001 - 1 StR 454/00
    Es obliegt dem Tatrichter, unter Würdigung aller hierfür erheblichen Umstände die Schuld des Angeklagten im Sinne des § 57a StGB abzuwägen; das Revisionsgericht darf seine Wertung nicht an die Stelle derjenigen des Tatrichters setzen, sondern hat nur zu prüfen, ob dieser alle maßgeblichen Umstände bedacht hat (vgl. BGHSt 41, 57, 62 und BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 22 jew. m.w.N.).
  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

    Auszug aus BGH, 30.01.2001 - 1 StR 454/00
    Nach pflichtgemäßer Beurteilung der Strafverfolgungsbehörde ist dann von der Zeugen- zur Beschuldigtenvernehmung überzugehen, wenn sich der Verdacht so verdichtet hat, daß die vernommene Person ernstlich als Täter der untersuchten Straftat in Betracht kommt (BGHR StPO § 136 Belehrung 6).
  • BGH, 12.02.2004 - 1 StR 566/03

    Aufklärungspflicht und Unmittelbarkeitsgrundsatz (zulässiger Augenschein durch

    Zu einer ergänzenden Protokollverlesung im Wege des Urkundenbeweises hat der Bundesgerichtshof (BGHSt 20, 160, 161 f.; vgl. im übrigen auch RGSt 37, 317 f.; BGH NStZ 1995, 609; BGH, Beschluß vom 30. Januar 2001 - 1 StR 454/00; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 250 Rdn. 17 f.; G. Schäfer, Die Praxis des Strafverfahrens 6. Aufl. Rdn. 1094) ausgeführt: "§ 250 StPO untersagt nämlich nur die Ersetzung der Zeugenaussage durch die Verwertung einer berichtenden, zu Beweiszwecken erstellten Urkunde, mag es sich dabei nun um ein Protokoll oder um eine schriftliche Erklärung des Zeugen handeln.
  • VG Meiningen, 07.05.2003 - 6 D 60016/00

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarrecht; Disziplinarverfahren;

    Es entspricht aber der einhelligen Auffassung in Rechtsprechung (BGHSt 38, 214; BGH, U. v. 30.01.2001, 1 StR 454/00 in NVwZ-RR 2002, 67) und Lehre (Hanack in Loewe/Rosenberg, Komm. zur StPO, § 136 Rdnr. 53; Meyer/Goßner, Komm. zur StPO, § 136 Rdnr. 20), dass grundsätzlich Äußerungen eines Beschuldigten, die dieser ohne vorangegangene Belehrung nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO in einer polizeilichen Vernehmung gemacht hat, in die Hauptverhandlung nicht eingeführt und verwertet werden dürfen.

    Beschuldigter in diesem Sinne ist nur der Tatverdächtige, gegen den ein Ermittlungsverfahren als Beschuldigter betrieben wird (BGH, U. v. 30.01.2001, a.a.O.; Hanack in Loewe/Rosenberg, a.a.O., § 136 Rdnr. 4).

  • BGH, 25.09.2007 - 1 StR 350/07

    Reichweite des Unmittelbarkeitsgrundsatzes (Verlesung von Urkunden und anderen

    Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit, der in § 250 StPO zur Geltung kommt, liegt darin nicht (BGH, Urt. vom 30. Januar 2001 - 1 StR 454/00).
  • BGH, 20.07.2004 - 1 StR 145/04
    Daran fehlt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs z.B. bei der maschinellen Herstellung von kaufmännischen Buchungsstreifen (vgl. BGHSt 15, 253, 255), bei den Niederschriften über Tonbandaufzeichnungen (vgl. BGHSt 27, 135, 137) und bei EDV-Ausdrucken (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 2001 - 1 StR 454/00).
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