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   BGH, 07.11.2001 - 1 StR 455/01   

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https://dejure.org/2001,3038
BGH, 07.11.2001 - 1 StR 455/01 (https://dejure.org/2001,3038)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2001 - 1 StR 455/01 (https://dejure.org/2001,3038)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2001 - 1 StR 455/01 (https://dejure.org/2001,3038)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Urkundenfälschung - Betrug - Tateinheit - Verschaffen von amtlichen Ausweisen - Sachbeschwerde - Versuch - Schuldspruch - Strafausspruch - Mittäterschaft

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 267 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 25 Abs. 2 § 27 Abs. 2
    Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe beim Betrug durch Einreichen gefälschter Schecks

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 145
  • StV 2002, 83
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.04.1996 - 1 StR 14/96

    Beihilfe zum Betrug (Anforderungen an die Bestimmtheit des Gehilfenvorsatzes;

    Auszug aus BGH, 07.11.2001 - 1 StR 455/01
    Es genügt, wenn der Gehilfe weiß, daß seine Handlung den Haupttäter zu einer sonst noch nicht näher konkretisierten Tat bestimmter Art instand setzen wird und er dies auch will; er braucht die Person des Haupttäters nicht notwendig zu kennen (vgl. BGH NJW 1996, 2517; Lackner/Kühl StGB 23. Aufl. § 27 Rdn. 7; Roxin in FS für Salger, S. 129, 136).
  • BGH, 26.10.1984 - 3 StR 438/84

    Anforderungen an Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 07.11.2001 - 1 StR 455/01
    Sie waren lediglich mit den Vorbereitungsakten der Scheckfälschungen beauftragt, für die sie genaue "Vorgaben" erhielten, während sich das weitere Geschehen ersichtlich ihrem Einfluß entzog (vgl. zu dieser Gestaltung BGH NJW 1985, 1035).
  • BGH, 10.03.1961 - 4 StR 30/61

    Gemeinschaftliche Begehung eines Diebstahls - Beschränkung auf geistige

    Auszug aus BGH, 07.11.2001 - 1 StR 455/01
    Sie hatten nicht das für die Mittäterschaft kennzeichnende "enge Verhältnis" zu den Betrugstaten (vgl. BGHSt 16, 12, 15).
  • BGH, 25.10.1994 - 4 StR 173/94

    Untauglicher Betrugsversuch bei vermeintlicher Mittäterschaft (Zurechnung;

    Auszug aus BGH, 07.11.2001 - 1 StR 455/01
    Der Annahme von Mittäterschaft bei den Betrugsversuchen steht zwar nicht entgegen, daß die Angeklagten keine eigenen Täuschungshandlungen vorgenommen, sondern durch die Fertigung und Weitergabe der gefälschten Schecks nur die Voraussetzungen für das Handeln der Hintermänner geschaffen haben; auch die Beteiligung an Vorbereitungshandlungen kann Mittäterschaft begründen (BGHSt 40, 299, 301; BGH NStZ 1999, 609).
  • BGH, 15.07.1999 - 5 StR 155/99

    Gemeinschaftlicher, gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Schmuggel; Mittäterschaft;

    Auszug aus BGH, 07.11.2001 - 1 StR 455/01
    Der Annahme von Mittäterschaft bei den Betrugsversuchen steht zwar nicht entgegen, daß die Angeklagten keine eigenen Täuschungshandlungen vorgenommen, sondern durch die Fertigung und Weitergabe der gefälschten Schecks nur die Voraussetzungen für das Handeln der Hintermänner geschaffen haben; auch die Beteiligung an Vorbereitungshandlungen kann Mittäterschaft begründen (BGHSt 40, 299, 301; BGH NStZ 1999, 609).
  • BGH, 05.03.2020 - I ZR 32/19

    Internet-Radiorecorder - Urheberrechtsverletzung bei Herstellung einer

    Hierfür reicht es aus, dass der Gehilfe die Tatumstände wenigstens in groben Zügen (BGH, Urteil vom 24. Januar 1984 - VI ZR 37/82, BGHZ 89, 383, 389 [juris Rn. 23]), die wesentlichen Merkmale der Haupttat (BGH, Urteil vom 18. April 1996 - 1 StR 14/96, NJW 1996, 2517 f. [juris Rn. 8]) kennt; die Einzelheiten der Tat (wann, wo, wem gegenüber und unter welchen Umständen) muss er ebenso wenig kennen wie die Person des Haupttäters (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2001 - 1 StR 455/01, NStZ 2002, 145, 146 [juris Rn. 5]; Urteil vom 25. Januar 2011 - XI ZR 195/08, NJW-RR 2011, 1193 Rn. 31 bis 40; Heine/Weißer in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 27 Rn. 29; Kühl in Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl., § 27 Rn. 7; Goldmann in Harte/Henning aaO § 8 Rn. 413; MünchKomm.BGB/Wagner, 7. Aufl., § 830 Rn. 37).
  • BGH, 17.10.2019 - 3 StR 521/18

    Banden- und gewerbsmäßige Hehlerei (persönliche Merkmale; Beihilfe; Durchbrechung

    Derjenige, der eine fremde Tat fördert, braucht um Einzelheiten dieser Tat nicht zu wissen und keine bestimmten Vorstellungen von ihr zu haben (s. BGH, Beschluss vom 28. November 2017 - 3 StR 272/17, juris Rn. 34 mwN); von der Person des Täters braucht er keine Kenntnis zu haben (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2001 - 1 StR 455/01, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatbeitrag 5; Schönke/Schröder/Heine/Weißer, StGB, 30. Aufl., § 27 Rn. 29).
  • OLG Hamburg, 24.07.2008 - 3 U 216/06

    Internet-Handelsplattform: Täterschaftliche Unterlassungshaftung des Betreibers

    Einzelheiten der Tat ("wann, wo, wem gegenüber und unter welchen Umständen") muss der Gehilfe ebenso wenig kennen wie die Person des Haupttäters (vgl. BGH NStZ 2002, 145, 146; Schönke/Schröder-Cramer/Heine, StGB, 27. Aufl. 2006, § 27 Rn. 19 m.w.N.; Kühl, Strafrecht, Allgemeiner Teil, 3. Aufl. 2000, § 20 Rn. 242 = S. 838 m.w.N.).
  • BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (Beschränkung der

    Bei der Beihilfe muß die Haupttat nur der Art nach, nicht aber konkret bestimmt sein (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatbeitrag 5; BGH, Beschluß vom 2. Dezember 2003 - 4 StR 477/03 (zur Anstiftung)).
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