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   BGH, 06.09.1990 - 1 StR 455/90   

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https://dejure.org/1990,2660
BGH, 06.09.1990 - 1 StR 455/90 (https://dejure.org/1990,2660)
BGH, Entscheidung vom 06.09.1990 - 1 StR 455/90 (https://dejure.org/1990,2660)
BGH, Entscheidung vom 06. September 1990 - 1 StR 455/90 (https://dejure.org/1990,2660)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Entziehung einer Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei

    Während in einer Vielzahl von Entscheidungen eine umfassende Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit auch oder gerade in Bezug auf künftiges Verkehrsverhalten verlangt worden ist (vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 2, 4 - 7, 10, 13), soll dies nach anderen Judikaten bei schwerwiegenden oder wiederholten Straftaten unter Benutzung eines Kraftfahrzeugs - insbesondere im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität - nicht oder nur im Ausnahmefall erforderlich sein (vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3; BGH NStZ 1992, 586; 2000, 26).

    g) Die Beurteilung der Eignungsfrage im Sinne des § 69 Abs. 1 StGB liegt in erster Linie in der Verantwortung des Tatrichters, der diese Aufgabe aufgrund einer Gesamtwürdigung aller dafür "aus der Tat" erkennbar gewordenen rechtserheblichen Anknüpfungstatsachen vorzunehmen hat (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 2, 4, 5).

  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 85/03

    Anfragebeschluss; Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen von Kraftfahrzeugen

    Schließlich wird in einer Fülle von Entscheidungen darauf hingewiesen, daß bei anderen als den Katalogstraftaten des § 69 Abs. 2 StGB eine Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit erfolgen müsse (vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 2, 4, 5, 6, 7, 10, 13).
  • BGH, 26.08.2004 - 4 StR 85/03

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Entziehung der Fahrerlaubnis (Zweck

    Schließlich wird in einer Fülle von Entscheidungen darauf hingewiesen, daß bei anderen als den Katalogstraftaten des § 69 Abs. 2 StGB eine Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit erfolgen müsse (vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 2, 4, 5, 6, 7, 10, 13).
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 155/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Spezifischer Zusammenhang zwischen Tat und

    Schließlich wird in einer Fülle von Entscheidungen darauf hingewiesen, daß bei anderen als den Katalogstraftaten des § 69 Abs. 2 StGB eine Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit erfolgen müsse (vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 2, 4, 5, 6, 7, 10, 13).
  • KG, 18.01.2022 - 3 Ss 59/21

    360-Grad-Kehren beim Hochzeitskorso - "Donuts" sind kein Kraftfahrzeugrennen

    Der Umfang der Begründung hängt daher von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. BGHR StGB § 69 I Entziehung 2, 4, 5; BGH Strafverteidiger 1994, 314;VRS 92, 204).
  • BGH, 31.05.2005 - 4 StR 85/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (verkehrsspezifischer Zusammenhang; zu erwartende

    Jedenfalls erscheint es dem Senat ausgeschlossen, daß nach Aufhebung und Zurückverweisung der Sache ein ursprünglicher Eignungsmangel noch im Zeitpunkt der neuen tatrichterlichen Entscheidung fortbesteht (vgl. hierzu BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 2, 4; Athing in MünchKomm StGB § 69 Rdn. 61 m.w.N.).
  • BGH, 14.05.2003 - 1 StR 113/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges;

    Je nach den Umständen kann deshalb eine eingehende Würdigung der Täterpersönlichkeit erforderlich sein, wie sie in der Tat zum Ausdruck gekommen ist (BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 2, 5; BGH NStZ-RR 1997, 197).
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 175/03

    Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur strafgerichtlichen Entziehung der

    Schließlich wird in einer Fülle von Entscheidungen darauf hingewiesen, daß bei anderen als den Katalogstraftaten des § 69 Abs. 2 StGB eine Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit erfolgen müsse (vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 2, 4, 5, 6, 7, 10, 13).
  • BGH, 31.05.2005 - 4 StR 155/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (verkehrsspezifischer Zusammenhang; zu erwartende

    Jedenfalls erscheint es dem Senat ausgeschlossen, daß nach Aufhebung und Zurückverweisung der Sache ein ursprünglicher Eignungsmangel noch im Zeitpunkt der neuen tatrichterlichen Entscheidung fortbesteht (vgl. hierzu BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 2, 4; Athing in MünchKomm StGB § 69 Rdn. 61 m.w.N.).
  • BGH, 31.05.2005 - 4 StR 175/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (verkehrsspezifischer Zusammenhang; zu erwartende

    Jedenfalls erscheint es dem Senat ausgeschlossen, daß nach Aufhebung und Zurückverweisung der Sache ein ursprünglicher Eignungsmangel noch im Zeitpunkt der neuen tatrichterlichen Entscheidung fortbesteht (vgl. hierzu BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 2, 4; Athing in MünchKomm StGB § 69 Rdn. 61 m.w.N.).
  • BGH, 28.08.1996 - 3 StR 241/96

    Begründung der Entziehung einer Fahrerlaubnis bei Vorliegen einer nicht im

  • BGH, 10.06.2021 - 4 StR 30/21

    Fakultative Strafrahmenverschiebung infolge verminderter Schuldfähigkeit

  • BGH, 11.09.1991 - 3 StR 345/91

    Zuverlässigkeit zum Zeitpunkt der Urteilsfindung

  • BGH, 08.08.1994 - 1 StR 278/94

    Strafschärfende Bewertung der Eigenschaft von Maschinenpistolen als Kriegswaffen

  • BGH, 14.09.1993 - 1 StR 553/93

    Besorgnis der künftigen Verletzung von Kraftfahrerpflichten als Voraussetzung für

  • BGH, 11.12.1996 - 3 StR 383/96

    Revisionsrechtliche Überprüfbarkeit der tatrichterlichen Feststellungen -

  • OLG Düsseldorf, 23.04.1997 - 5 Ss 92/97
  • KG, 18.01.2022 - 121 Ss 138/21

    Strafbarkeit der Ausführung kreisender, driftender Fahrbewegungen (sog. Donuts)

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