Rechtsprechung
BGH, 29.02.2000 - 1 StR 46/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 25 Abs. 1 StGB; § 27 StGB; § 240 StGB; § 249 StGB; § 134 BGB
Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe beim unerlaubten Handeltreiben; Abgrenzung Raub und Nötigung; Fremde Sache; Unwirksamkeit der Übereignung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Betäubungsmittel - Handeltreiben - Einfuhr - Raub - Fremde Sache - Nötigung - Strafausspruch - Strafrahmen - Änderung - Schuldspruch - Einheitsstrafe
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 27 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
Eigennutz beim täterschaftlichen Handeltreiben mit BtM - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2000, 234
- StV 2000, 619
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.08.1992 - 3 StR 299/92
Kein eigennütziges Handeltreiben bei Liebesbeziehung
Auszug aus BGH, 29.02.2000 - 1 StR 46/00
Ein immaterieller Vorteil kommt bei der gebotenen zurückhaltenden Auslegung nur in Betracht, wenn er einen objektiv meßbaren Inhalt hat und den Empfänger in irgendeiner Weise tatsächlich besser stellt (vgl. BGHSt 34, 124; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 34 und 41).Das etwaige Unterbleiben der von W. angedrohten Repressalien erweist sich nicht als "Vorteil" im Sinne eines Eigennutzes; es entzieht sich einer objektiven Bewertung (siehe zur Frage der Sicherung der Gunst eines Dritten: BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 34).
- BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82
Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung
Auszug aus BGH, 29.02.2000 - 1 StR 46/00
Aus dem Verbot des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln folgt hier die Nichtigkeit der Übereignung des als Kaufpreis gezahlten Geldes (§ 134 BGB; vgl. BGHSt 31, 145). - BGH, 24.02.1994 - 4 StR 44/94
Handeltreiben - Eigennützigkeit - Vorteilsstreben - Materieller Vorteil
Auszug aus BGH, 29.02.2000 - 1 StR 46/00
Ein immaterieller Vorteil kommt bei der gebotenen zurückhaltenden Auslegung nur in Betracht, wenn er einen objektiv meßbaren Inhalt hat und den Empfänger in irgendeiner Weise tatsächlich besser stellt (vgl. BGHSt 34, 124; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 34 und 41). - BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86
Begriff des unerlaubten Handeltreibens
Auszug aus BGH, 29.02.2000 - 1 StR 46/00
Ein immaterieller Vorteil kommt bei der gebotenen zurückhaltenden Auslegung nur in Betracht, wenn er einen objektiv meßbaren Inhalt hat und den Empfänger in irgendeiner Weise tatsächlich besser stellt (vgl. BGHSt 34, 124;… BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 34 und 41).
- BGH, 15.04.2021 - 5 StR 371/20
Rechtswidrigkeit der erstrebten Bereicherung bei der Erpressung …
aa) Aus dem gesetzlichen Verbot des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) folgt nach § 134 BGB die Nichtigkeit sämtlicher zur Durchführung eines solchen Geschäfts getroffenen schuldrechtlich und dinglich wirkenden Willenserklärungen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 1985 - 5 StR 275/85, BGHSt 33, 233; vom 29. Februar 2000 - 1 StR 46/00‚ NStZ-RR 2000, 234;… vom 2. Oktober 2012 - 3 StR 320/12, Rn. 3; Urteile vom 4. November 1982 - 4 StR 451/82, BGHSt 31, 145, 146 f.; vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322, 325 f.). - BGH, 06.12.2017 - 2 StR 46/17
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (erforderliche Eigennützigkeit; …
Ob dies gegeben ist, ist aufgrund einer restriktiven Auslegung festzustellen (BGH, Beschluss vom 29. Februar 2000 - 1 StR 46/00, NStZ-RR 2000, 234; Beschluss vom 16. November 2001 - 3 StR 371/01, StV 2002, 254 f.). - VG Köln, 09.10.2020 - 20 K 14560/17 vgl. BGH, Beschl. v. 29.02.2000 - 1 StR 46/00 - NStZ-RR 2000, 234.