Rechtsprechung
BGH, 07.10.2009 - 1 StR 478/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV; § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB IV; § 41a EStG; § 266a StGB; § 370 AO; § 16 Abs. 1 StGB; § 17 StGB
Vorenthaltung von Arbeitsentgelt (Hinterziehung von Sozialabgaben; Arbeitgeber; Feststellung eines Arbeitsverhältnisses: Abgrenzung des Arbeitnehmers vom Selbständigen); Abgrenzung von Verbotsirrtum und Tatbestandsirrtum (Statusverfahren; Vermeidbarkeit; ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Subsumtionsirrtum bei Verkennung der eigenen Arbeitgeberstellung i.S.d. § 266a Strafgesetzbuch (StGB); Selbstständigkeit von in Vollzeit eingesetzten und auf Stundenlohnbasis entlohnten Prospektverteilern
- Judicialis
- ra.de
- streifler.de
Irrtümliche Vorstellung über Arbeitsverhältnis - Subsumtionsirrtum
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 266a; EStG § 41a
Subsumtionsirrtum bei Verkennung der eigenen Arbeitgeberstellung i.S.d. § 266a Strafgesetzbuch ( StGB ); Selbstständigkeit von in Vollzeit eingesetzten und auf Stundenlohnbasis entlohnten Prospektverteilern - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 07.10.2009 - 1 StR 478/09
- BGH, 02.12.2009 - 1 StR 478/09
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 337
Wird zitiert von ... (30) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95
Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur …
Auszug aus BGH, 07.10.2009 - 1 StR 478/09
Denn ein solcher Irrtum würde vorliegend lediglich einen den Vorsatz des Angeklagten nicht berührenden Subsumtionsirrtum darstellen, der allenfalls geeignet wäre, einen - in der Regel durch Einleitung eines Statusverfahrens nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV vermeidbaren - Verbotsirrtum zu begründen (…ebenso Gribbohm in LK 11. Aufl. § 266a Rdn. 82; Schulz NJW 2006, 183, 186; vgl. auch BGHZ 133, 370, 381;… Hoyer in SK-StGB 117. Lfg. Juli 2009 § 266a Rdn. 54;… Tag in NK-StGB § 266a Rdn. 81;… Bittmann Insolvenzstrafrecht § 21 Rdn. 104 m.w.N. auch zur Gegenansicht; a.A. LG Ravensburg StV 2007, 413, 414;… Ignor/Rixen Handbuch Arbeitsstrafrecht § 2 Rdn. 89). - BGH, 21.10.2008 - 1 StR 292/08
Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Freispruch (falsche Anwendung des …
Auszug aus BGH, 07.10.2009 - 1 StR 478/09
Dies gilt unbeschadet der Tatsache, dass bei der gegebenen Sachlage keine zureichenden Anhaltspunkte dafür gegeben sind, eine solche Einlassung als nicht widerlegbar zu erachten, so dass weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten ist, zu Gunsten des Angeklagten die Richtigkeit dieser Einlassung zu unterstellen (vgl. zuletzt Senat NStZ-RR 2009, 90, 91 m.w.N.). - BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08
Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung
Auszug aus BGH, 07.10.2009 - 1 StR 478/09
Liegt danach ein Arbeitsverhältnis vor, können die Vertragsparteien die sich hieraus ergebenden Beitragspflichten nicht durch eine abweichende vertragliche Gestaltung beseitigen (vgl. BGH NJW 2009, 528, 530; BGH NStZ 2001, 599, 600). - BGH, 13.06.2001 - 3 StR 126/01
Vorenthalten von Arbeitsentgelt; Arbeitgeberstellung (Werkverträge mit …
Auszug aus BGH, 07.10.2009 - 1 StR 478/09
Liegt danach ein Arbeitsverhältnis vor, können die Vertragsparteien die sich hieraus ergebenden Beitragspflichten nicht durch eine abweichende vertragliche Gestaltung beseitigen (vgl. BGH NJW 2009, 528, 530; BGH NStZ 2001, 599, 600).
- BGH, 24.01.2018 - 1 StR 331/17
Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Irrtum über die Arbeitsgebereigenschaft: …
Das Landgericht hat zudem wesentliche Feststellungen, die für eine Arbeitgebereigenschaft sprechen und aus denen sich Rückschlüsse auf das Vorstellungsbild des Angeklagten ergeben könnten, nicht in die Beweiswürdigung eingestellt (vgl. zu den Kriterien für die Feststellung der Arbeitgebereigenschaft in § 266a StGB etwa BGH…, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71, 77 Rn. 14; Beschlüsse vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 478/09, NStZ 2010, 337 und vom 27. September 2011 - 1 StR 399/11, NStZ-RR 2012, 13).Liegt diese Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse vor, unterliegt der Täter, wenn er glaubt, nicht Arbeitgeber zu sein oder für die Abführung der Beiträge Sorge tragen zu müssen, keinem vorsatzausschließenden Tatbestandsirrtum, sondern (allenfalls) einem - in der Regel vermeidbaren - Verbotsirrtum (BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 478/09, NStZ 2010, 337 f. …und vom 4. September 2013 - 1 StR 94/13, wistra 2014, 23, 25 Rn. 16 jeweils mwN; Urteil vom 15. Oktober 1996 - VI ZR 319/95, BGHZ 133, 370, 381).
- BGH, 24.09.2019 - 1 StR 346/18
Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen (Begriff des …
Lag diese Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse vor, unterlag der Täter, wenn er glaubte, nicht Arbeitgeber zu sein oder für die Abführung der Beiträge nicht Sorge tragen zu müssen, nach bisheriger Rechtsprechung keinem vorsatzausschließenden Tatbestandsirrtum, sondern (allenfalls) einem - in der Regel vermeidbaren - Verbotsirrtum (BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 478/09 …und vom 4. September 2013 - 1 StR 94/13 Rn. 16, jeweils mwN). - BGH, 08.09.2011 - 1 StR 38/11
Vorsatz und Irrtum bei der Steuerhinterziehung (Beweiswürdigung; Irrtum über die …
Ob dies auch dann gilt, wenn der Irrtum über das Bestehen eines Steueranspruchs allein auf einer Fehlvorstellung über die Reichweite steuerlicher Normen - hier etwa des § 3c UStG über den Ort der Lieferung in besonderen Fällen - beruht, oder ob dann vielmehr ein Verbotsirrtum (§ 17 StGB) gegeben ist, wird in der neueren Literatur teilweise in Frage gestellt (…vgl. Allgayer in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschaftsund Steuerstrafrecht, § 369 AO Rn. 28 mwN; vgl. zum Irrtum über die Arbeitgebereigenschaft in § 266a StGB auch BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 478/09, NStZ 2010, 337).
- BGH, 04.09.2013 - 1 StR 94/13
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitnehmerbeiträgen (Begriff des …
Das Bestehen eines solchen Beschäftigungsverhältnisses zum Arbeitgeber bestimmt sich dabei nach den tatsächlichen Gegebenheiten (st. Rspr., etwa BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71, 77; Beschlüsse vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 478/09, NStZ 2010, 337 f., und vom 27. September 2011 - 1 StR 399/11, NStZ-RR 2012, 13; siehe auch BGH, Urteil vom 13. Juni 2001 - 3 StR 126/01, NStZ 2001, 599, 600).In diese Gesamtbetrachtung sind vor allem das Vorliegen eines umfassenden arbeitsrechtlichen Weisungsrechts, die Gestaltung des Entgelts und seiner Berechnung (etwa Entlohnung nach festen Stundensätzen), Art und Ausmaß der Einbindung in den Betriebsablauf des Arbeitgeberbetriebes sowie die Festlegung des täglichen Beginns und des Endes der konkreten Tätigkeit einzustellen (siehe BGH, Urteil vom 13. Juni 2001 - 3 StR 126/01, NStZ 2001, 599 f.; Beschluss vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 478/09, NStZ 2010, 337 f.; siehe auch Beschluss vom 27. September 2011 - 1 StR 399/11, NStZ-RR 2012, 13 mit Nachw. zum unionsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff).
Es hat zudem die Überlassung von Arbeitsgeräten seitens der Angeklagten sowie das Fehlen eigener Geschäftslokale und das von weiteren Auftraggebern der drei polnischen Gewerbetreibenden (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 478/09, NStZ 2010, 337) mit in die Betrachtungen einbezogen.
- BGH, 11.08.2011 - 1 StR 295/11
Unmöglichkeit der Beitragsentrichtung bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen …
Liegt danach ein Arbeitsverhältnis vor, können die Vertragsparteien die sich hieraus ergebenden Beitragspflichten nicht durch eine abweichende vertragliche Gestaltung beseitigen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 478/09, NStZ 2010, 337 mwN). - OLG Frankfurt, 29.01.2020 - 23 U 46/19
Schadenersatz wegen Hinterziehung von Sozialversicherungsabgaben
Lag diese Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse vor, unterlag der Täter, wenn er glaubte, nicht Arbeitgeber zu sein oder für die Abführung der Beiträge nicht Sorge tragen zu müssen, nach bisheriger Rechtsprechung keinem vorsatzausschließenden Tatbestandsirrtum, sondern (allenfalls) einem - in der Regel vermeidbaren - Verbotsirrtum (BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 478/09 …und vom 4. September 2013 - 1 StR 94/13 Rn. 16, jeweils mwN). - LSG Baden-Württemberg, 20.10.2015 - L 11 R 3898/14
Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Sozialversicherungspflicht - LKW-Fahrer …
Dies betrifft einen den Vorsatz ohnedies nicht berührenden Subsumtionsirrtum, der in strafrechtlicher Hinsicht allenfalls geeignet wäre, einen durch Einleitung eines Statusverfahrens nach § 7a SGB IV vermeidbaren Verbotsirrtum zu begründen (BGH 07.10.2009, 1 StR 478/09, NStZ 2010, 337). - OLG Nürnberg, 20.12.2018 - 2 Ws 627/18
Scheinselbständigkeit und Einzug von Beiträgen für die Sozialversicherung
Darüber hinaus verfügten sie nicht über eigene Geschäftslokale und teilweise auch nicht über die Sprachkenntnisse, die für eine selbstständige Tätigkeit in Deutschland erforderlich wären (vgl. hierzu BGH, NStZ 2010, 337).Sie trugen kein unternehmerisches Risiko (vgl. hierzu BGH, NStZ 2010, 337).
Die (im Wesentlichen) einheitliche Gestaltung der täglichen Arbeitszeiten, die Arbeitsorganisation sowie die Erteilung von arbeitsrechtlichen Weisungen zur Ausführung der konkreten Tätigkeit anstelle werkbezogener Weisungen des Auftraggebers eines Werkvertrags (…vgl. BGH, NStZ 2014, 321 juris Rn. 12 f.), die Überlassung von Arbeitsgeräten seitens der GmbH (…hierzu BGH, NStZ 2014, 321 juris Rn. 12), das Fehlen eigener Geschäftslokale und das Fehlen von weiteren Auftraggebern (…hierzu BGH, NStZ 2014, 321 juris Rn. 12; NStZ 2010, 337;… NJW 2014, 1975, juris Rn. 24) stellen Kriterien dar, die auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den Schluss auf das Bestehen sozialversicherungsrechtlicher Beschäftigungsverhältnisses zulassen.
- BGH, 06.02.2013 - 1 StR 577/12
Steuerhinterziehung (Bestimmung der verkürzten Steuer bei Umsatz- und …
Die Strafkammer hat die einschlägige Rechtsprechung zum Arbeitgeberbegriff (vgl. nur BGH, Beschl. vom 07.10.2009 - 1 StR 478/09) ersichtlich beachtet.Bei der Beurteilung, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, sind zwar allein die tatsächlichen Verhältnisse entscheidend (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 478/09; Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08).
- BGH, 05.06.2013 - 1 StR 626/12
Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Begriff des Arbeitgebers); Beihilfe …
Für die Beurteilung, ob ein sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegt, sind allein die tatsächlichen Gegebenheiten maßgeblich (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 478/09, wistra 2010, 29; Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, NJW 2009, 528). - LG Oldenburg, 17.10.2017 - 2 KLs 86/12
Ex-Wiesenhof-Manager freigesprochen
- LSG Baden-Württemberg, 13.03.2018 - L 11 R 609/17
Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Beschäftigter einer GbR - Adressat des …
- LSG Bayern, 05.04.2016 - L 5 KR 392/12
Jahresentgeltgrenze, Säumniszuschläge, Beitragspflicht
- OLG Celle, 03.07.2013 - 1 Ws 123/13
Anforderungen an die Darstellung der Veruntreuung von Arbeitsentgelt wegen des …
- LG Wiesbaden, 08.02.2017 - 6 KLs 1170 Js 30770/06
Schuldausschliessender Verbotsirrtum bei Irrtum über die Arbeitgebereigenschaft …
- OLG Celle, 12.10.2023 - 1 ORs 4/23
Vermögensauskunft; debitorisches Bankkonto; Versicherung an Eides Statt; …
- LG Traunstein, 14.01.2022 - 6 KLs 280 Js 102098/16
Krankheit, Erkrankung, Rentenversicherung, Angeklagte, Schadensersatz, Werbung, …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2012 - L 8 R 565/12
Rentenversicherung
- SG Stuttgart, 08.03.2016 - S 8 KR 4005/14
Leiter einer Tankstelle steht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis
- OLG Düsseldorf, 20.04.2011 - 15 U 49/09
Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Beteiligung an dem …
- OLG Düsseldorf, 20.04.2011 - 15 U 93/09
Haftung des Geschäftsführers der Eigenkapitalvermittlerin eines geschlossenen …
- LSG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - L 11 R 2927/16
- LSG Baden-Württemberg, 19.04.2016 - L 11 R 4100/15
- KG, 23.12.2011 - 1 Ss 139/11
Unerlaubtes Betreiben von Bankgeschäften: "Stille Beteiligung" als …
- LSG Baden-Württemberg, 01.09.2014 - L 11 R 3383/14
- LSG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - L 11 R 5156/15
- LSG Baden-Württemberg, 30.09.2014 - L 11 R 1862/12
- LSG Baden-Württemberg, 16.12.2014 - L 11 R 4236/13
- LSG Baden-Württemberg, 28.03.2017 - L 11 R 2239/15
- LSG Baden-Württemberg, 15.11.2016 - L 11 R 1149/16
Rechtsprechung
BGH, 02.12.2009 - 1 StR 478/09 (1) |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 103 Abs. 1 GG; § 356a StPO
Unbegründete Anhörungsrüge; Reichweite des rechtlichen Gehörs - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine Gehörsrüge i.R.d. Beschäftigung niedrig bezahlter Scheinselbstständiger
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 356a Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 56 Abs. 2; ; StGB § 266a
- ra.de
- rechtsportal.de
Anforderungen an eine Gehörsrüge i.R.d. Beschäftigung niedrig bezahlter Scheinselbstständiger
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 07.10.2009 - 1 StR 478/09
- BGH, 02.12.2009 - 1 StR 478/09 (1)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 116
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.02.2009 - 1 StR 541/08
Anhörungsrüge gegen Entscheidung des Revisionsgerichts über einen …
Auszug aus BGH, 02.12.2009 - 1 StR 478/09
Hiergegen ist bei Revisionsentscheidungen ausschließlich der befristete Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 356a 2 Abs. 1 Satz 1 StPO, die so genannte Gehörsrüge, statthaft (vgl. BGH, Beschl. vom 6. Februar 2009 - 1 StR 541/08 - (BGHR StPO § 356a Statthaftigkeit 1) Rdn. 6). - BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08
Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung
Auszug aus BGH, 02.12.2009 - 1 StR 478/09
Der Verurteilte verschaffte sich mit der Beschäftigung niedrig bezahlter Scheinselbständiger einen erheblichen Vorteil im Wettbewerb mit legal handelnden Prospektverteilungsunternehmen (vgl. zur entsprechenden Situation bei einer Schwarzlohnabrede BGH, Beschl. vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08 - (BGHSt 53, 71) Rdn. 17 a.E.). - BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07
Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen …
Auszug aus BGH, 02.12.2009 - 1 StR 478/09
103 Abs. 1 GG zwingt die Gerichte nicht dazu, jedes Vorbringen eines Beteiligten ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfG, Beschl. vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07).
- BGH, 27.01.2021 - 6 StR 238/20
Ablehnungsgesuch bei Entscheidung über Revision im Beschlusswege; Anhörungsrüge …
Soweit auch sie sich gegen die behauptete Verletzung rechtlichen Gehörs wendet, kann der Fristüberschreitung für die insoweit abschließende Anhörungsrüge nicht durch die Erhebung einer unbefristeten Gegenvorstellung begegnet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2009 - 1 StR 478/09, NStZ-RR 2010, 116, 117). - BGH, 10.08.2010 - 3 StR 229/10
Unbegründete Anhörungsrüge (Beschlussverwerfung; hinreichendes Eingehen auf das …
Ebenso wenig wie der Verwerfungsbeschluss des Senats muss die Zuschrift des Generalbundesanwalts zur Wahrung des rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG in allen Einzelheiten auf jeden von der Verteidigung angesprochenen Punkt eingehen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07 Rn. 22;… Beschluss vom 21. Januar 2002 - 2 BvR 1225/01 Rn. 9 und 10;… Urteil vom 24. März 1987 - 2 BvR 677/86 Rn. 3; BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2009 - 1 StR 478/09 Rn. 3;… Beschluss vom 11. August 2009 - 3 StR 131/09 Rn. 4). - BGH, 18.09.2018 - 3 StR 101/18
Behandlung einer als Revisionsbeschwerde bezeichneten Schrift als Anhörungsrüge
Bei Revisionsentscheidungen ist ausschließlich die Anhörungsrüge gemäß § 356a Satz 1 StPO statthaft (siehe nur BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 2009 - 1 StR 478/09, wistra 2010, 109;… vom 6. Februar 2009 - 1 StR 541/08, BGHR StPO § 356a Statthaftigkeit 1), so dass es nach § 300 StPO geboten ist, die "Revisionsbeschwerde' als Anhörungsrüge zu behandeln; dann unterliegt sie aber auch der Wochenfrist des § 356a Satz 2 StPO.
- KG, 26.10.2015 - 2 Ws 140/15
Rechtsbeschwerde in Strafvollzugssachen: Wochenfrist bei einem Antrag auf …
Auch als Gegenvorstellung ist der Antrag nicht zulässig (vgl. BGH wistra 2010, 109). - KG, 07.07.2015 - 2 Ws 97/15
StVollzG und Anhörungsrüge
Auch als Gegenvorstellung ist der Antrag nicht zulässig (vgl. BGH wistra 2010, 109). - OLG Bamberg, 07.06.2011 - 3 Ss 32/11
Revision im Strafverfahren: Zulässigkeit einer Anhörungsrüge gegen die Verwerfung …
Denn zu einer über die erfolgte Beschlussbegründung hinausgehenden Begründung seines die Revision als "offensichtlich unbegründet" (§ 349 Abs. 2 StPO) verwerfenden Beschlusses aus Rechtsgründen war der Senat nicht gehalten (st.Rspr., vgl. neben BVerfGE 50, 287/289 f.; 65, 293/295 sowie BVerfG, Beschluss vom 17.07.2007 - 2 BvR 496/07 = NStZ-RR 2007, 381 f.[unter Hinweis auf BVerfGE 50, 287/289 f. sowie 65, 293/295], zuletzt u.a. BGH wistra 2009, 483 f.; 2010, 109 und NStZ-RR 2009, 252 f.; ferner z.B. KK/ Kuckein § 349 Rn. 15 ff., insbes.