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   BGH, 13.05.2003 - 1 StR 529/02   

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https://dejure.org/2003,3122
BGH, 13.05.2003 - 1 StR 529/02 (https://dejure.org/2003,3122)
BGH, Entscheidung vom 13.05.2003 - 1 StR 529/02 (https://dejure.org/2003,3122)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 2003 - 1 StR 529/02 (https://dejure.org/2003,3122)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 405 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. StPO; § 406 Abs. 3 Satz 2 StPO
    Beweiswürdigung (Bewertung der Glaubhaftigkeit der Aussage eines Hauptbelastungszeugen, wenn im Wesentlichen Aussage gegen Aussage steht; Zuziehung eines aussagepsychologischen Sachverständigen; Unwahrhypothese; Aussagegenese; Aussagekonstanz im Kernbereich); Absehen von ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderung an Beweiswürdigung ; Bewertung der Glaubhaftigkeit der Aussage eines Hauptbelastungszeugen; Begriff der "Aussage gegen Aussage"; Zuziehung eines aussagepsychologischen Sachverständigen; Erlebnishintergrund der Angaben eines Kindes; Geltendmachung von ...

  • Judicialis

    StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 406 Abs. 3 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 406 Abs. 3
    Keine Klageabweisung, sondern nur ein (teilweises) Absehen von der Entscheidung im Adhäsionsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 565
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.10.2002 - 1 StR 274/02

    Vergewaltigung (erst im Verlaufe des Geschlechtsverkehrs einsetzende Gewalt;

    Auszug aus BGH, 13.05.2003 - 1 StR 529/02
    Insbesondere genügt die Beweiswürdigung den Anforderungen, die an die Bewertung der Glaubhaftigkeit der Aussage eines Hauptbelastungszeugen zu stellen sind, wenn im wesentlichen Aussage gegen Aussage steht, objektive Beweisanzeichen fehlen und die Strafkammer im Hinblick auf ihre Aufklärungspflicht die Zuziehung eines aussagepsychologischen Sachverständigen für geboten erachtet hat (vgl. dazu BGHSt 45, 164; BGH, Urteil vom 23. Oktober 2002 - 1 StR 274/02).
  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus BGH, 13.05.2003 - 1 StR 529/02
    Insbesondere genügt die Beweiswürdigung den Anforderungen, die an die Bewertung der Glaubhaftigkeit der Aussage eines Hauptbelastungszeugen zu stellen sind, wenn im wesentlichen Aussage gegen Aussage steht, objektive Beweisanzeichen fehlen und die Strafkammer im Hinblick auf ihre Aufklärungspflicht die Zuziehung eines aussagepsychologischen Sachverständigen für geboten erachtet hat (vgl. dazu BGHSt 45, 164; BGH, Urteil vom 23. Oktober 2002 - 1 StR 274/02).
  • BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06

    Fall Hoyzer - Betrug durch manipulierte Fußballwetten

    Daher wäre lediglich ein Absehen von einer Entscheidung, nicht etwa, wie zu weitgehend erfolgt, eine Antragsabweisung zu tenorieren gewesen (vgl. BGHR StPO § 406 Teilentscheidung 1).
  • BGH, 20.01.2015 - VI ZR 27/14

    Klage auf weiteres Schmerzensgeld nach einem rechtskräftigen Urteil über einen

    Da der Kläger im Strafverfahren nach den Feststellungen des Berufungsgerichts lediglich einen unbezifferten Antrag auf Zuerkennung eines angemessenen Schmerzensgeldes gestellt, also weder einen die zuerkannten 1.500 EUR übersteigenden Mindestbetrag noch eine den zuerkannten Betrag übersteigende Größenordnung angegeben hatte, bestand für den Strafrichter keine Veranlassung, von einer diesbezüglichen Entscheidung teilweise abzusehen (vgl. § 406 Abs. 1 Sätze 3 und 6 StPO) und dem Kläger damit die Möglichkeit zu eröffnen, den nicht entschiedenen Teil gemäß § 406 Abs. 3 Satz 3 StPO weiter zu verfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 2003 - 1 StR 529/02, NStZ 2003, 565, 566).
  • BGH, 30.07.2019 - 4 StR 245/19

    Entscheidung über den Adhäsionsantrag im Strafurteil (Zulässigkeit des Antrages;

    Rechtskraft zu Ungunsten des Adhäsionsklägers tritt dadurch nicht ein (vgl. BGH, Urteile vom 13. Mai 2003 - 1 StR 529/02, BGHR StPO § 406 Teilentscheidung 1 (noch zu § 405 StPO aF); vom 15. Dezember 2006 - 5 StR 181/06, wistra 2007, 102, 108, insofern nicht abgedruckt in BGHSt 51, 165; vom 16. April 2008 - 5 StR 6/08, juris, Rn. 15; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 406 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 17.03.2004 - 2 StR 474/03

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Urteilsgründe); Menschenhandel

    Allerdings ist die Urteilsformel dahin zu ergänzen, daß im Adhäsionsverfahren von einer Entscheidung zur Höhe des Anspruchs abgesehen wird (vgl. BGH, Beschl. vom 22. Juni 2003 - 2 StR 188/03; Urt. vom 13. Mai 2003 - 1 StR 529/02).
  • BGH, 04.08.2009 - 4 StR 171/09

    Vorübergehender Ausschluss des Angeklagten von der Verhandlung bei Weigerung

    Das teilweise Absehen von einer Entscheidung ist im Hinblick auf § 406 Abs. 3 Satz 2 StPO zur Verdeutlichung ausdrücklich zu tenorieren (vgl. BGHR StPO § 406 Teilentscheidung 1).
  • BGH, 25.11.2009 - 3 StR 304/09

    Teilweise Einstellung des Verfahrens; Adhäsionsverfahren (Legalzession;

    In Bezug auf den Angeklagten O. ist gemäß § 406 Abs. 1 Satz 3, Abs. 3 Satz 3 StPO in der Urteilsformel zum Ausdruck zu bringen, dass das Landgericht der vom Nebenkläger geltend gemachten Forderung auf Ersatz des materiellen Schadens (2.000 Euro) nicht in voller Höhe, sondern entsprechend dem Anerkenntnis des Angeklagten nur teilweise - in Höhe von 1.400 Euro - entsprochen, im Ergebnis also insoweit von einem Ausspruch über den weitergehenden Antrag abgesehen hat (BGH aaO Rdn. 9; BGHR StPO § 406 Teilentscheidung 1).
  • BGH, 19.11.2008 - 2 StR 394/08

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Gesamtwürdigung der für und gegen die

    Soweit das Gericht dem Adhäsionsantrag nicht stattgibt, hat es gemäß § 406 Abs. 1 Satz 3 StPO zu verfahren (vgl. BGH NStZ 2003, 565).
  • BGH, 03.03.2021 - 4 StR 324/20

    Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen (einer

    Vielmehr ist insoweit von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag abzusehen (§ 406 Abs. 1 Satz 3 StPO; vgl. hierzu näher BGH, Urteil vom 13. Mai 2003 ? 1 StR 529/02, NStZ 2003, 565, 566).
  • BGH, 05.09.2023 - 3 StR 230/23

    Ergänzung der Adhäsionsentscheidung

    Da das Landgericht dem auf die Zahlung von Schmerzensgeld gerichteten Antrag nur teilweise stattgegeben hat, hätte das - in den Urteilsgründen dargelegte - teilweise Absehen von der Entscheidung im Hinblick auf § 406 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 3 Satz 3 StPO ausdrücklich tenoriert werden müssen (s. BGH, Urteil vom 13. Mai 2003 - 1 StR 529/02, BGHR StPO § 406 Teilentscheidung 1; Beschluss vom 10. Januar 2017 - 3 StR 496/16, NStZ-RR 2017, 223, 224; Urteil vom 21. Februar 2018 - 5 StR 347/17, StV 2018, 711 Rn. 8).
  • BGH, 23.01.2018 - 5 StR 488/17

    Gefährlichkeitsprognose bei der Anordnung der Unterbringung in einem

    Vielmehr ist insoweit von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag abzusehen (§ 406 Abs. 1 Satz 3 StPO; vgl. hierzu näher BGH, Urteil vom 13. Mai 2003 - 1 StR 529/02, NStZ 2003, 565, 566).
  • BGH, 15.01.2019 - 4 StR 531/18

    Strafverfahren: Prozesszinsen im Adhäsionsausspruch

  • OLG München, 08.04.2008 - 30 U 766/07

    Beweisaufnahme: Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen in frühem

  • BGH, 08.11.2005 - 4 StR 380/05

    Zulässigkeit einer Teilentscheidung

  • BGH, 27.01.2005 - 1 StR 549/04

    Tenorierung bei einer Entscheidung über einen weitergehenden Schmerzensgeld und

  • BGH, 11.07.2023 - 6 StR 175/23

    Gewerb- und bandenmäßiger Betrug

  • BGH, 17.10.2018 - 2 StR 357/18

    Zahlung von Prozesszinsen auf das zuerkannte Schmerzensgeld des Geschädigten erst

  • BGH, 30.05.2017 - 5 StR 117/17

    Tenorierung des teilweisen Absehens von der Adhäsionsentscheidung;

  • BGH, 03.12.2014 - 4 StR 292/14

    Überschießende Adhäsionsentscheidung (Antragsgrundsatz: Beantragung von

  • BGH, 22.08.2006 - 5 StR 318/06

    Abweisung der Revision unter Abänderung der Urteilsformel

  • BGH, 07.03.2017 - 3 StR 531/16
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