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   BGH, 26.03.2003 - 1 StR 549/02   

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https://dejure.org/2003,5979
BGH, 26.03.2003 - 1 StR 549/02 (https://dejure.org/2003,5979)
BGH, Entscheidung vom 26.03.2003 - 1 StR 549/02 (https://dejure.org/2003,5979)
BGH, Entscheidung vom 26. März 2003 - 1 StR 549/02 (https://dejure.org/2003,5979)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Inbrandsetzung von Sachen juristischer Personen nach § 306 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB); Erteilung der Einwilligung durch Vertretungsorgan; Verfügung über die Sache als Geschäftsbefugnis; Offensichtlicher Missbrauch der Vertretungsmacht ; Beschränkung der Vertretungsmacht; ...

  • Judicialis

    StGB § 306

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 306
    Einwilligung in Inbrandsetzung bei Sache einer juristischen Person

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1824
  • NStZ-RR 2011, 298
  • StV 2003, 397
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 02.01.1885 - 3003/84

    1. Sind die dem Ehegatten des Thäters gehörigen Sachen als fremde im Sinne des §.

    Auszug aus BGH, 26.03.2003 - 1 StR 549/02
    Sie kann auch durch einen Stellvertreter des Eigentümers erteilt werden (RGSt 11, 345, 348).
  • BGH, 29.06.1999 - XI ZR 277/98

    Offensichtlichkeit des Mißbrauchs einer umfassenden Kontovollmacht

    Auszug aus BGH, 26.03.2003 - 1 StR 549/02
    Die Vertretungsmacht findet jedoch ihre Grenze im evidenten Mißbrauch derselben, der vorliegt, wenn der Vertreter seine Vertretungsmacht für den Geschäftsgegner erkennbar unter Verletzung oder Überschreitung seiner Befugnisse im Innenverhältnis gebraucht (vgl. BGH NJW 1999, 2883 m.Nachw.; Palandt/Heinrichs, BGB 62. Aufl. § 164 Rdn. 14).
  • BGH, 09.07.1954 - 1 StR 677/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.03.2003 - 1 StR 549/02
    Da die Brandlegung die N. Strickwaren GmbH & Co. KG hier offensichtlich schädigte, kam einer dahingehenden (hier konkludent sich selbst erteilten) Einwilligung des Angeklagten keinerlei Wirksamkeit zu (vgl. BGHSt 6, 251, 254).
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