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BGH, 09.11.1999 - 1 StR 555/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 29 Abs. 1 Nr. 6 b BtMG; § 29 BtMG; § 31 BtMG
Überlassen im Sinne von § 29 Abs. 1 Nr. 6 b BtMG; Strafzumessung bei Einsatz eines Agent provocateur; Lockspitzel - Wolters Kluwer
Strafzumessung - V-Mann - Betäubungsmittel - Handel - Überlassen
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; StPO § 265; ; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 6 b; ; BtMG § 31
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29
Tatprovokation als Strafmilderungsgrund
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.07.1991 - 2 StR 207/91
Menge des Rauschgiftes - Nicht geringe Menge - Strafrahmen - Bestimmung des …
Auszug aus BGH, 09.11.1999 - 1 StR 555/99
Auch die große Menge von einem Kilogramm ergab sich nicht aus der Initiative des Angeklagten, sondern aus der Bestellung des Vordermann; das Landgericht hätte daher bei der Strafzumessung berücksichtigen müssen, daß der Menge hier nur beschränkt strafschärfende Wirkung zukommen kann (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 15). - BGH, 16.09.1998 - 1 StR 482/98
Voraussetzung des Überlassens von Betäubungsmitteln; Schaffung von günstigen …
Auszug aus BGH, 09.11.1999 - 1 StR 555/99
Diese ersichtlich dem unmittelbaren Verbrauch dienende Tatmodalität ist ein Überlassen im Sinne von § 29 Abs. 1 Nr. 6 b BtMG (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 10 Gelegenheit 1), das den unerlaubten Besitz verdrängt. - BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88
Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche …
Auszug aus BGH, 09.11.1999 - 1 StR 555/99
Die Sache war an eine allgemeine Strafkammer zurückzuverweisen, (vgl. BGHSt 35, 267, BGHR StPO § 354 Abs. 2 Jugendkammer 2). - BGH, 20.02.1991 - 2 StR 608/90
Aufklärungsbeitrag hinsichtlich der eigenen Tat
Auszug aus BGH, 09.11.1999 - 1 StR 555/99
Hinsichtlich der Gesamtstrafe, die wegen der Aufhebung der Einsatzstrafe keinen Bestand hat, ist darauf hinzuweisen, daß das Landgericht im Rahmen ihrer Bildung dem Angeklagten Aufklärungshilfe gemäß § 31 BtMG zugute hält, ohne daß deutlich wird, ob die vom Angeklagten geleistete, über seinen Fall hinausgehende Aufklärungshilfe überhaupt im Zusammenhang mit den abgeurteilten Taten steht, was Voraussetzung für die Anwendung der Vorschrift wäre (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Tat 1-3) und ohne daß Feststellungen dazu getroffen sind, worin der Aufklärungserfolg bestand und welches Gewicht er hatte,. - BGH, 27.04.1994 - 3 StR 690/93
Zurückverweisung - Allgemeine Strafkammer - Jugendkammer - Mitwirkung abgelehnter …
Auszug aus BGH, 09.11.1999 - 1 StR 555/99
Die Sache war an eine allgemeine Strafkammer zurückzuverweisen, (vgl. BGHSt 35, 267, BGHR StPO § 354 Abs. 2 Jugendkammer 2).