Rechtsprechung
BGH, 03.04.2002 - 1 StR 62/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 239b Abs. 2, 239a Abs. 4 StGB; § 24 StGB
Geiselnahme (Strafrahmenverschiebung; Freiwilligkeit; Erscheinen der Polizei; Panik) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Körperverletzung - Geiselnahme - Tatmehrheit - Einzelstrafe - Gesamtstrafe
- Judicialis
StGB § 239b Abs. 2; ; StGB § 239a Abs. 4; ; StGB § 49 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 239 a Abs. 4 § 239 b Abs. 2
Strafrahmenverschiebung bei unfreiwilligem Freilassen der Geisel - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2002, 235
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 31.05.2001 - 1 StR 182/01
Geiselnahme; Sich bemächtigen; Strafrahmenmilderung; Lebensbereich
Auszug aus BGH, 03.04.2002 - 1 StR 62/02
Der Senat hat diese Revision durch Beschluß vom 31. Mai 2001 (1 StR 182/01) hinsichtlich des Schuldspruchs verworfen, jedoch den Ausspruch über die wegen Geiselnahme verhängte Einzelstrafe und über die Gesamtstrafe mit den Feststellungen aufgehoben (NJW 2001, 2895).Die Strafkammer hat von der Möglichkeit einer Strafrahmenverschiebung gemäß §§ 239b Abs. 2, 239a Abs. 4, 49 Abs. 1 StGB Gebrauch gemacht, die nicht ausgeschlossen ist, wenn der Täter die Geisel zwar freigelassen, aber dabei nicht freiwillig gehandelt hat (Senat NJW 2001, 2895, 2896 m. w. N.).
- BGH, 19.09.2001 - 3 StR 339/01
Unzulässige Bezugnahme auf ein aufgehobenes Urteil
Auszug aus BGH, 03.04.2002 - 1 StR 62/02
Entgegen der Auffassung der Revision mußte die Strafkammer diese Feststellungen weder wiederholen noch hierauf Bezug nehmen (BGH, Beschluß vom 19. September 2001 - 3 StR 339/01 m. w. N.).