Rechtsprechung
   BGH, 16.05.2018 - 1 StR 633/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,17054
BGH, 16.05.2018 - 1 StR 633/17 (https://dejure.org/2018,17054)
BGH, Entscheidung vom 16.05.2018 - 1 StR 633/17 (https://dejure.org/2018,17054)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 2018 - 1 StR 633/17 (https://dejure.org/2018,17054)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,17054) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, Art. 316h Sätze 1 und 2 EGStGB, Art. 316h Satz 2 EGStGB, § 73c StGB, § 357 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Anwendung des alten Rechts im Rahmen der Anordnung der Einziehung des Wertersatzes; Fehlende Erörterung der Härtevorschrift des § 73c StGB a.F.

  • rewis.io

    Anordnung einer Einziehung des Wertersatzes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 4 ; StGB a.F. § 73c
    Verpflichtung zur Anwendung des alten Rechts im Rahmen der Anordnung der Einziehung des Wertersatzes; Fehlende Erörterung der Härtevorschrift des § 73c StGB a.F.

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Einziehung von 228.000 EUR: Härtefallregelung übersehen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BTM-Handel - und die Einziehung des Wertersatzes in Altfällen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 285
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.03.2018 - 4 StR 568/17

    Verfall des Wertersatzes (anwendbare Übergangsvorschriften im Falle des nicht

    Auszug aus BGH, 16.05.2018 - 1 StR 633/17
    Eine "Entscheidung über die Anordnung des Verfalls oder Verfalls von Wertersatz' im Sinne von Art. 316h Satz 2 EGStGB ist auch die Nichtanordnung einer dieser Maßnahmen (vgl. BT-Drucks. 18/11640, S. 84 sowie BT-Drucks. 18/9525, S. 98 und BGH, Urteil vom 29. März 2018 - 4 StR 568/17 Rn. 25 mwN).

    Denn auch das nicht begründete Unterbleiben einer Verfallsanordnung oder einer Anordnung des Verfalls von Wertersatz ist eine hierzu ergangene "Entscheidung' im Sinne der Übergangsvorschrift (vgl. BGH aaO - 4 StR 568/17 mwN).

    Dass der Senat das im ersten Rechtsgang ergangene erstinstanzliche Urteil des Landgerichts vom 27. November 2015 hinsichtlich der Verfallsentscheidung aufgehoben hat, ändert hieran nichts (vgl. BGH aaO - 4 StR 568/17 Rn. 29 sowie Köhler/Burkhard, NStZ 2017, 665, 682).

    Dabei wird wiederum das alte Recht anzuwenden sein (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2018 - 4 StR 568/17 Rn. 29; Beschluss vom 20. Juni 2017 - 1 StR 227/17, jeweils mwN).

  • BGH, 07.02.2017 - 1 StR 231/16

    Unerlaubte bandenmäßige Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 16.05.2018 - 1 StR 633/17
    Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat mit Urteil vom 7. Februar 2017 - 1 StR 231/16 das landgerichtliche Urteil im Schuldspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte wegen unerlaubten Handeltreibens in nicht geringer Menge in elf Fällen, jeweils in Tateinheit mit Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig ist.

    Zwar hat das Landgericht seiner Entscheidung rechtsfehlerfrei zugrunde gelegt, dass der Angeklagte aus den verfahrensgegenständlichen Betäubungsmittelstraftaten Verkaufserlöse von insgesamt 226.800 Euro erlangt hat, weil diese Feststellungen bereits in Rechtskraft erwachsen sind (s. Urteil des Senats vom 7. Februar 2017 - 1 StR 231/16 Rn. 55 f.).

  • BGH, 10.01.2008 - 5 StR 365/07

    Verfall von Wertersatz (Bestimmung des Erlangten bei Mittäterschaft, Erlangung

    Auszug aus BGH, 16.05.2018 - 1 StR 633/17
    Einer Erstreckung der Verfallsentscheidung gemäß § 357 StPO auf den nicht revidierenden Mitangeklagten Z. bedarf es nicht, weil angesichts der bereits rechtskräftigen Feststellungen zur Höhe des Erlangten der zur Aufhebung nötigende Rechtsfehler hier letztlich allein darin besteht, dass die Härtevorschrift des § 73c StGB aF nicht erörtert worden ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 5 StR 365/07, NStZ 2008, 565 mwN).
  • BGH, 20.06.2017 - 1 StR 227/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 16.05.2018 - 1 StR 633/17
    Dabei wird wiederum das alte Recht anzuwenden sein (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2018 - 4 StR 568/17 Rn. 29; Beschluss vom 20. Juni 2017 - 1 StR 227/17, jeweils mwN).
  • BGH, 05.09.2017 - 1 StR 677/16

    Anordnung des (Dritt-)Wertersatzverfall (Anwendbarkeit des alten Rechts)

    Auszug aus BGH, 16.05.2018 - 1 StR 633/17
    Die Beschränkung der Revision auf die Entscheidung der Anordnung des Wertersatzes des Erlangten ist wirksam, weil diese Anordnung unabhängig von der Schuldfrage beurteilt werden kann und auch in keinem inneren Zusammenhang mit dem Strafausspruch steht (vgl. BGH, Urteil vom 5. September 2017 - 1 StR 677/16, NStZ-RR 2017, 342).
  • BGH, 28.07.2021 - 1 StR 519/20

    Besonders schwere Steuerhinterziehung (Strafbarkeit von beantragten

    Damit ist - insoweit anders als in der durch Art. 316h Satz 2 EGStGB geregelten Fallgestaltung (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 16. Mai 2018 - 1 StR 633/17 Rn. 4; Urteil vom 29. März 2018 - 4 StR 568/17 Rn. 25; BT-Drucks. 18/11640, S. 84) - für die Frage der Anwendbarkeit des § 73e Abs. 1 Satz 2 StGB nicht an das Ergehen der erstinstanzlichen Entscheidung über die Einziehung des Tatertrages bzw. des Wertes des Tatertrages anzuknüpfen, was sich im Übrigen auch aus einem Vergleich mit der Übergangsvorschrift des Art. 316h EGStGB ergibt.
  • BGH, 15.01.2020 - 1 StR 529/19

    Einziehung (erlangtes Etwas bei Umsatzsteuerhinterziehung; Einziehung gegen den

    1. Die Revisionsbeschränkung der Angeklagten K. auf die Einziehungsentscheidung ist wirksam (vgl. BGH, Urteile vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 170/19 Rn. 8 und vom 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17 Rn. 4; Beschlüsse vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18 Rn. 6 und vom 16. Mai 2018 - 1 StR 633/17 Rn. 2).
  • BGH, 27.03.2019 - 2 StR 561/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (keine

    1. Die Beschränkung der Revision auf die Entscheidung über die Einziehung des Wertersatzes von Taterträgen ist wirksam, weil sie unabhängig von der Schuldfrage beurteilt werden kann und auch in keinem inneren Zusammenhang mit dem Strafausspruch steht (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2018 - 1 StR 633/17, juris Rn. 2; Urteil vom 5. September 2017 - 1 StR 677/16, NStZ-RR 2017, 342).
  • KG, 29.10.2018 - 161 Ss 147/18

    Anwendbares Recht bei Nichtanordnung von Vermögensabschöpfung,

    Eine "Entscheidung über die Anordnung des Verfalls oder Verfalls von Wertersatz" im Sinne von Art. 316h Satz 2 EGStGB ist auch die Nichtanordnung einer dieser Maßnahmen (vgl. BT-Drucks. 18/11640, S. 84; BGH, Urteil vom 16. Mai 2018 - 1 StR 633/17 - juris Rdn. 4; Urteil vom 29. März 2018 - 4 StR 568/17 - juris Rdn. 25 m.w.N.).

    Denn auch das nicht begründete Unterbleiben einer Verfallsanordnung oder einer Anordnung des Verfalls von Wertersatz ist eine hierzu ergangene "Entscheidung" im Sinne der Übergangsvorschrift (so mit eingehender Begründung BGH, Urteil vom 29. März 2018 - 4 StR 568/17 - a.a.O. m.w.N.; BGH, Urteil vom 16. Mai 2018 - 1 StR 633/17 - juris a.a.O.; ebenso mit ausführlicher Begründung HansOLG Hamburg, Urteil vom 19. April 2018 - 2 Rev 6/18 - juris Rdn. 10 ff.; Urteil vom 5. April 2018 - 1 Rev 7/18 - juris Rdn. 2 ff.; KG, Beschluss vom 4. Mai 2018 - [4] 121 Ss 33/18 [51/18] -).

    Diese berührt den Rechtsfolgenausspruch im Übrigen nicht, da die Entscheidung über die Anordnung der Einziehung oder des Verfalls des Wertersatzes unabhängig von der Schuldfrage beurteilt werden kann und auch in keinem inneren Zusammenhang mit dem Strafausspruch oder den sonstigen angeordneten strafrechtlichen Rechtsfolgen steht (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17 - juris Rdn. 39; BGH, Urteil vom 16. Mai 2018 - 1 StR 633/17 - juris Rdn. 2).

    Dabei wird wiederum das alte Recht anzuwenden sein (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2018 - 4 StR 568/17 - juris Rdn. 26 ff. m.w.N. [zu § 73c StGB a.F.]; Urteil vom 16. Mai 2018 - 1 StR 633/17 - juris Rdn. 5).

  • BGH, 28.08.2018 - 1 StR 103/18

    Einziehung des aus der Tat Erlangten (Ausschluss des Erlangten, wenn der Anspruch

    1. Die Beschränkung der Revision auf die Entscheidung der Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen ist wirksam, weil diese Anordnung unabhängig von der Schuldfrage beurteilt werden kann und auch in keinem inneren Zusammenhang mit dem Strafausspruch steht (vgl. BGH, Urteile vom 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17 und vom 5. September 2017 - 1 StR 677/16, NStZ-RR 2017, 342; Beschluss vom 16. Mai 2018 - 1 StR 633/17).
  • BGH, 29.06.2022 - 3 StR 130/22

    Einziehung von Taterträgen bei Marktmanipulation (erlangtes Etwas; informations-

    Zu Recht hat das Landgericht die Bestimmungen zum Abschöpfungsrecht des Strafgesetzbuchs in der Fassung bis zum 30. Juni 2017 angewendet, nachdem die erstinstanzliche Entscheidung im ersten Rechtsgang vor dem 1. Juli 2017 ergangen war (Art. 316h Sätze 1 und 2 EGStGB; vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2018 - 1 StR 633/17, juris Rn. 4).
  • KG, 19.03.2019 - 5 Ss 74/18
    Die Aufhebung des Ausspruchs über die Einziehung des Wertersatzes berührt den Rechtsfolgenausspruch im Übrigen nicht, da die Entscheidung über die Anordnung dieser Maßnahme unabhängig von der Schuldfrage beurteilt werden kann und auch in keinem inneren Zusammenhang mit dem Strafausspruch steht (vgl. BGH, Urteile vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17 - juris Rdn. 39 und vom 16. Mai 2018 - 1 StR 633/17 - juris Rdn. 2; Senat, Beschluss vom 29. Oktober 2018, a.a.O.).
  • BGH, 15.11.2018 - 3 StR 346/18

    Horizontale Teilrechtskraft nach teilweiser Urteilsaufhebung (Revision;

    Die Beschränkung der Revisionen auf die unterbliebene Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen ist wirksam, weil diese Entscheidung unabhängig von der Schuldfrage beurteilt werden kann und in keinem inneren Zusammenhang mit dem Strafausspruch steht (BGH, Beschluss vom 16. Mai 2018 - 1 StR 633/17, juris Rn. 2 mwN).
  • KG, 19.03.2019 - 121 Ss 165/18

    Anwendung neuen Vermögensabschöpfungsrechts, Verschlechterungsverbot

    Die Aufhebung des Ausspruchs über die Einziehung des Wertersatzes berührt den Rechtsfolgenausspruch im Übrigen nicht, da die Entscheidung über die Anordnung dieser Maßnahme unabhängig von der Schuldfrage beurteilt werden kann und auch in keinem inneren Zusammenhang mit dem Strafausspruch steht (vgl. BGH, Urteile vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17 - juris Rdn. 39 und vom 16. Mai 2018 - 1 StR 633/17 - juris Rdn. 2; Senat, Beschluss vom 29. Oktober 2018, a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht