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   BGH, 20.11.1984 - 1 StR 639/84   

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https://dejure.org/1984,2568
BGH, 20.11.1984 - 1 StR 639/84 (https://dejure.org/1984,2568)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1984 - 1 StR 639/84 (https://dejure.org/1984,2568)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1984 - 1 StR 639/84 (https://dejure.org/1984,2568)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Vergewaltigung und wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr - Vernehmung eines Sachverständigen als Zeuge - Ablehnung der Vernehmung eines Gynäkologen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 182
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.09.1959 - 4 StR 208/59
    Auszug aus BGH, 20.11.1984 - 1 StR 639/84
    Tatsachen, zu deren Ermittlung und Wahrnehmung keine besondere Sachkunde erforderlich ist, die vielmehr auch das Gericht mit den ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnis- und Beweismitteln unmittelbar feststellen könnte (sog. Zusatztatsachen), dürfen aus dem Gutachten des Sachverständigen nicht ohne weiteres übernommen werden; insoweit ist der Sachverständige als Zeuge zu vernehmen und gegebenenfalls als Zeuge zu vereidigen, wenn es dem Gericht auf diese Tatsachen ankommt und wenn es noch nicht anderweitig von ihnen überzeugt ist (BGHSt 13, 1, 3 [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58] ; 13, 250, 251 [BGH 18.11.1959 - 4 StR 208/59] ; 18, 107, 108 [BGH 26.10.1962 - 4 StR 318/62] ; 22, 268, 271) [BGH 30.10.1968 - 4 StR 281/68] .

    Ob das auch dann der Fall ist, wenn diese Angaben im Rahmen der Exploration eines Glaubwürdigkeitsgutachtens erfolgen, mag zweifelhaft sein; hiergegen könnte sprechen, daß der mit dem Aussageverhalten untrennbar verknüpfte Aussageinhalt hier für den Sachverständigen nur ein Urteilselement für die Bewertung der Glaubwürdigkeit des Zeugen ist (vgl. BGHSt 13, 250, 252) [BGH 18.11.1959 - 4 StR 208/59] und deshalb auch nicht unmittelbar zur Grundlage entsprechender tatsächlicher Feststellungen wird (vgl. BGHSt 18, 107, 110) [BGH 26.10.1962 - 4 StR 318/62] .

  • BGH, 26.10.1962 - 4 StR 318/62

    Blutschande - §§ 252, 52 StPO, Beweisverwertungsverbot auch für Angaben des

    Auszug aus BGH, 20.11.1984 - 1 StR 639/84
    Tatsachen, zu deren Ermittlung und Wahrnehmung keine besondere Sachkunde erforderlich ist, die vielmehr auch das Gericht mit den ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnis- und Beweismitteln unmittelbar feststellen könnte (sog. Zusatztatsachen), dürfen aus dem Gutachten des Sachverständigen nicht ohne weiteres übernommen werden; insoweit ist der Sachverständige als Zeuge zu vernehmen und gegebenenfalls als Zeuge zu vereidigen, wenn es dem Gericht auf diese Tatsachen ankommt und wenn es noch nicht anderweitig von ihnen überzeugt ist (BGHSt 13, 1, 3 [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58] ; 13, 250, 251 [BGH 18.11.1959 - 4 StR 208/59] ; 18, 107, 108 [BGH 26.10.1962 - 4 StR 318/62] ; 22, 268, 271) [BGH 30.10.1968 - 4 StR 281/68] .

    Ob das auch dann der Fall ist, wenn diese Angaben im Rahmen der Exploration eines Glaubwürdigkeitsgutachtens erfolgen, mag zweifelhaft sein; hiergegen könnte sprechen, daß der mit dem Aussageverhalten untrennbar verknüpfte Aussageinhalt hier für den Sachverständigen nur ein Urteilselement für die Bewertung der Glaubwürdigkeit des Zeugen ist (vgl. BGHSt 13, 250, 252) [BGH 18.11.1959 - 4 StR 208/59] und deshalb auch nicht unmittelbar zur Grundlage entsprechender tatsächlicher Feststellungen wird (vgl. BGHSt 18, 107, 110) [BGH 26.10.1962 - 4 StR 318/62] .

  • BGH, 13.02.1959 - 4 StR 470/58

    Gerichtliche Verwertung von zusätzlichen, durch eigene Befragung des

    Auszug aus BGH, 20.11.1984 - 1 StR 639/84
    Tatsachen, zu deren Ermittlung und Wahrnehmung keine besondere Sachkunde erforderlich ist, die vielmehr auch das Gericht mit den ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnis- und Beweismitteln unmittelbar feststellen könnte (sog. Zusatztatsachen), dürfen aus dem Gutachten des Sachverständigen nicht ohne weiteres übernommen werden; insoweit ist der Sachverständige als Zeuge zu vernehmen und gegebenenfalls als Zeuge zu vereidigen, wenn es dem Gericht auf diese Tatsachen ankommt und wenn es noch nicht anderweitig von ihnen überzeugt ist (BGHSt 13, 1, 3 [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58] ; 13, 250, 251 [BGH 18.11.1959 - 4 StR 208/59] ; 18, 107, 108 [BGH 26.10.1962 - 4 StR 318/62] ; 22, 268, 271) [BGH 30.10.1968 - 4 StR 281/68] .
  • BGH, 30.10.1968 - 4 StR 281/68

    Verwertbarkeit eines an eine Zusatzuntersuchung eines anderen Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 20.11.1984 - 1 StR 639/84
    Tatsachen, zu deren Ermittlung und Wahrnehmung keine besondere Sachkunde erforderlich ist, die vielmehr auch das Gericht mit den ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnis- und Beweismitteln unmittelbar feststellen könnte (sog. Zusatztatsachen), dürfen aus dem Gutachten des Sachverständigen nicht ohne weiteres übernommen werden; insoweit ist der Sachverständige als Zeuge zu vernehmen und gegebenenfalls als Zeuge zu vereidigen, wenn es dem Gericht auf diese Tatsachen ankommt und wenn es noch nicht anderweitig von ihnen überzeugt ist (BGHSt 13, 1, 3 [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58] ; 13, 250, 251 [BGH 18.11.1959 - 4 StR 208/59] ; 18, 107, 108 [BGH 26.10.1962 - 4 StR 318/62] ; 22, 268, 271) [BGH 30.10.1968 - 4 StR 281/68] .
  • BGH, 03.05.1984 - 4 StR 224/84

    Zusammenfassung von Tatbeständen aufgrund einer natürlichen Betrachtungsweise

    Auszug aus BGH, 20.11.1984 - 1 StR 639/84
    Da er den Entschluß, mit Marion B. geschlechtlich zu verkehren, möglicherweise schon während oder vor dieser Fahrt gefaßt hatte, muß zu seinen Gunsten davon ausgegangen werden, daß Vergewaltigung und fahrlässige Trunkenheit im Verkehr durch den gleichzeitig verwirklichten Tatbestand der Entführung (§ 237 StGB) zur Tateinheit zusammengefaßt sind (BGH NStZ 1984, 262; 1984, 408).
  • BGH, 03.02.1984 - 4 StR 17/84

    Straftaten - Entführung - Minder Schwerer Fall - Vergewaltigung - Verminderte

    Auszug aus BGH, 20.11.1984 - 1 StR 639/84
    Da er den Entschluß, mit Marion B. geschlechtlich zu verkehren, möglicherweise schon während oder vor dieser Fahrt gefaßt hatte, muß zu seinen Gunsten davon ausgegangen werden, daß Vergewaltigung und fahrlässige Trunkenheit im Verkehr durch den gleichzeitig verwirklichten Tatbestand der Entführung (§ 237 StGB) zur Tateinheit zusammengefaßt sind (BGH NStZ 1984, 262; 1984, 408).
  • BGH, 06.08.1987 - 4 StR 333/87

    Schaltung einer Zählervergleichseinrichtung; Verwertbarkeit eines Geständnisses

    Weil die Möglichkeit der Beeinflussung der Sachentscheidung des Landgerichts durch den aufgezeigten Verfahrensverstoß daher rein theoretisch ist, fehlt es an einem ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Rechtsfehler und dem Urteil (vgl. BGH NStZ 1985, 182; 1986, 323; BGH, Urteil vom 8. November 1984 - 1 StR 608/84).
  • OLG Koblenz, 07.05.2014 - 2 SsBs 22/14

    Zur Annahme von Vorsatz bei einer qualifizierten Geschwindigkeitsüberschreitung

    Grundsätzlich können Befundtatsachen - solche, die der Sachverständige aufgrund seiner besonderen Sachkunde erkennen oder in ihrer Bedeutung gerade für die von ihm durchzuführende Untersuchung einschätzen kann - jedoch durch das mündliche Gutachten des Sachverständigen in die Hauptverhandlung eingeführt werden, was bei darüber hinausgehenden Zusatztatsachen nicht möglich ist (BGH 1 StR 639/84 v. 20.11.1984 - NStZ 1985, 182, zit. n. juris Rn. 7 mwN; 1 StR 642/78 v. 23.1.1979 - NJW 1979, 1370, zit. n. juris Rn. 5).
  • BGH, 02.04.2008 - 2 StR 621/07

    Mord nach 20 Jahren aufgrund von DNA-Spuren rechtskräftig abgeurteilt

    Maßgeblich ist nicht die von dem Antragsteller gewählte Bezeichnung, sondern der Inhalt der Bekundung (BGH NStZ 1985, 182).
  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 14/02

    Sicherungsverwahrung (wirksame Beschränkung des Rechtsmittels;

    Das Landgericht hat der Aussage des Zeugen jedoch keine Bedeutung beigemessen, vielmehr ausgeführt: "Sichere Schlußfolgerungen vermochte das Gericht aus den Bekundungen des Zeugen D nicht zu ziehen." Der Senat schließt aus, daß der Zeuge unter Eid mehr oder anderes ausgesagt hätte und daß das Gericht zu anderen Feststellungen gelangt wäre (vgl. BGHR StPO § 59 Satz 1 Entscheidung, fehlende 1; BGH NStZ 1985, 182; BGH, Beschl. vom 8. Juli 1997 - 5 StR 170/97).
  • BGH, 01.12.1992 - 1 StR 633/92

    Anforderungen an Vernehmung eines Sachverständigen als Zeugen bei Bekundung von

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Zusatztatsachen, welche ein Sachverständiger im Rahmen seiner Tätigkeit gezielt erhebt oder zufällig erfährt, nicht durch Erstattung des Sachverständigengutachtens, sondern durch anderweitige Beweisaufnahme, in der Regel durch Vernehmung des Sachverständigen als Zeugen, in die Hauptverhandlung einzuführen (BGHSt 9, 292, 294 f; 13, 1, 3; 18, 107, 108 f; 20, 164, 166 f; 22, 268, 271; BGH StV 1982, 251; BGH NStZ 1985, 182; 1986, 323).
  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 182/86

    Voraussetzungen für Auskunftsverweigerungsrecht von Zeugen vor Gericht -

    Es spricht nichts dafür, daß das Landgericht bei einer eidlichen Bekräftigung der Aussage zu einer anderen Bewertung gelangt wäre (vgl. BGH NStZ 1985, 182; BGH, Urteile vom 2. Dezember 1985 - 2 StR 848/84 - und vom 20. Februar 1986 - 4 StR 709/85).
  • BGH, 15.12.1988 - 4 StR 573/88

    Erfolglosigkeit einer Revision wegen mangelnder Beschwer des Angeklagten

    Auf dem alt ihr dargelegten Verfahrensfehler (BGH NStZ 1984, 465; 1985, 182) beruht das Urteil aber nicht (vgl. BGH NStZ 1986, 323).
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