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BGH, 15.04.1975 - 1 StR 74/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen der gewerbsmäßigen Verkürzung von Eingangsabgaben - Anforderungen an die Rüge der Verletzung materiellen Rechts - Deklarierung von Tieren als Nutzrinder
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 13.11.1953 - 5 StR 342/53
Steuerhinterziehung - Vorsatz - Kenntnis des Steueranspruchs - Verkürzung
Auszug aus BGH, 15.04.1975 - 1 StR 74/75
Es kann sich danach nur fragen, ob der Angeklagte in der Lage war, einen vorhandenen Irrtum über das Bestehen eines - verkürzten - Steueranspruchs zu vermeiden, wobei es bei dem speziell gelagerten Sachverhalt auf die Unterscheidung zwischen Verbotsirrtum und etwaigem Tatbestandsirrtum (vgl. BGHSt 5, 90) nicht wesentlich ankommt (BGH, Urteil vom 16. Januar 1962 - 1 StR 480/61). - BGH, 16.01.1962 - 1 StR 480/61
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.04.1975 - 1 StR 74/75
Es kann sich danach nur fragen, ob der Angeklagte in der Lage war, einen vorhandenen Irrtum über das Bestehen eines - verkürzten - Steueranspruchs zu vermeiden, wobei es bei dem speziell gelagerten Sachverhalt auf die Unterscheidung zwischen Verbotsirrtum und etwaigem Tatbestandsirrtum (vgl. BGHSt 5, 90) nicht wesentlich ankommt (BGH, Urteil vom 16. Januar 1962 - 1 StR 480/61). - BGH, 08.01.1965 - 2 StR 49/64
Blankettgesetze - Blankettausfüllende Normen - Gesetz
Auszug aus BGH, 15.04.1975 - 1 StR 74/75
Die Tatbestände der Steuerhinterziehung sind Blankettgesetze (vgl. BGHSt 20, 177, 180), die in ihren Merkmalen auf Begriffe und Vorgänge des materiellen Steuerrechts hinweisen.
- BGH, 20.03.1973 - 1 StR 513/72
Verpflichtung zur Kennzeichnung von Kraftstoffpreisen - Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 15.04.1975 - 1 StR 74/75
Dabei ist jedoch schon in objektiver Hinsicht zu beachten, daß der Strafrichter bei der ihm obliegenden Ausfüllung der Blankettnorm durch Steuervorschriften nicht die Grenzen überschreiten darf, die ihm durch das Bestimmtheitsgebot des § 1 StGB (Art. 103 Abs. 2 GG) gesetzt sind (vgl. BGHSt 25, 151, 156; BVerfGE 25, 269, 285; 26, 41, 42). - BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68
Verfolgungsverjährung
Auszug aus BGH, 15.04.1975 - 1 StR 74/75
Dabei ist jedoch schon in objektiver Hinsicht zu beachten, daß der Strafrichter bei der ihm obliegenden Ausfüllung der Blankettnorm durch Steuervorschriften nicht die Grenzen überschreiten darf, die ihm durch das Bestimmtheitsgebot des § 1 StGB (Art. 103 Abs. 2 GG) gesetzt sind (vgl. BGHSt 25, 151, 156; BVerfGE 25, 269, 285; 26, 41, 42). - BVerfG, 14.05.1969 - 2 BvR 238/68
Grober Unfug
Auszug aus BGH, 15.04.1975 - 1 StR 74/75
Dabei ist jedoch schon in objektiver Hinsicht zu beachten, daß der Strafrichter bei der ihm obliegenden Ausfüllung der Blankettnorm durch Steuervorschriften nicht die Grenzen überschreiten darf, die ihm durch das Bestimmtheitsgebot des § 1 StGB (Art. 103 Abs. 2 GG) gesetzt sind (vgl. BGHSt 25, 151, 156; BVerfGE 25, 269, 285; 26, 41, 42).
- BGH, 18.12.1975 - 4 StR 472/75
Dritter als Täter einer Steuerhinterziehung - Verhängung einer Geldstrafe neben …
Weder das Bundesverfassungsgericht (NJW 1974, 1860) noch der Bundesgerichtshof (BGHSt 20, 177, 180; Urteil vom 15. April 1975 - 1 StR 74/75 -) haben im Hinblick auf § 392 Abs. 1 AbgO als Blankettgesetz Bedenken erhoben. - BGH, 20.03.1979 - 1 StR 677/78
Steuerhinterziehung bei Vorenthaltung von Zollgut gegenüber der zollamtlichen …
Die Vorschrift des § 370 AO ist eine Blankettbestimmung (BGHSt 20, 177, 180; BGH, Urteil vom 15. April 1975 - 1 StR 74/75 -); sie bildet nicht allein den gesetzlichen Tatbestand der Steuerhinterziehung, sondern nimmt alle Merkmale auf, an die das einzelne Steuergesetz die von ihm angeordnete Steuerpflicht knüpft.