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   BGH, 30.07.2002 - 1 StR 82/02   

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https://dejure.org/2002,6958
BGH, 30.07.2002 - 1 StR 82/02 (https://dejure.org/2002,6958)
BGH, Entscheidung vom 30.07.2002 - 1 StR 82/02 (https://dejure.org/2002,6958)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 2002 - 1 StR 82/02 (https://dejure.org/2002,6958)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK; § 244 Abs. 2 StPO; § 168c Abs. 3 und Abs. 5 StPO; § 261 StPO; § 46 StGB
    Glaubhaftigkeitsbeurteilung (Beweiswürdigung; ermittlungsrichterliche Zeugenvernehmung; Fragerecht); Aufklärungspflicht (Aufklärungsrüge; Unerreichbarkeit); Strafzumessung (verhältnismäßige Bestrafung von Mittätern)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00

    Fragerecht gegenüber Belastungszeugen

    Auszug aus BGH, 30.07.2002 - 1 StR 82/02
    Darauf, ob das Landgericht im Hinblick auf die Beeinträchtigung des Fragerechts - der Angeklagte wurde nach § 168c Abs. 3 und Abs. 5 StPO von der ermittlungsrichterlichen Zeugenvernehmung ausgeschlossen und davon auch nicht benachrichtigt - zu Unrecht die Grundsätze von BGHSt 46, 93 (siehe auch EGMR EuGRZ 2002, 37) angewendet hat, kommt es im vorliegenden Fall nicht an.

    Die dort aufgestellten erhöhten Beweisanforderungen kommen erst dann zur Anwendung, wenn der Tatrichter die Schuldfeststellung auf die Angaben des Ermittlungsrichters stützt (vgl. BGHSt 46, 93 - Leitsatz).

    Zwar hat das Landgericht auf die nach BGHSt 46, 93 erhöhten Anforderungen an die Beweiswürdigung "ergänzend" hingewiesen (UA S. 34); es hat sich indes ersichtlich schon aufgrund der vorhandenen Beweismittel nicht von der Schuld des Angeklagten überzeugen können (UA S. 31).

  • BGH, 23.10.2001 - 1 StR 415/01

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Zirkelschluss; zulässiges

    Auszug aus BGH, 30.07.2002 - 1 StR 82/02
    Sie entspricht den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung für Fallgestaltungen aufgestellt hat, bei denen Aussage gegen Aussage steht (vgl. nur BGH NStZ 2002, 161) und berücksichtigt insbesondere die Besonderheit des vorliegenden Falles, daß die Aussage der K. nur durch deren Verhörspersonen eingeführt wurde.
  • EGMR, 20.12.2001 - 33900/96

    Fall P. S. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus BGH, 30.07.2002 - 1 StR 82/02
    Darauf, ob das Landgericht im Hinblick auf die Beeinträchtigung des Fragerechts - der Angeklagte wurde nach § 168c Abs. 3 und Abs. 5 StPO von der ermittlungsrichterlichen Zeugenvernehmung ausgeschlossen und davon auch nicht benachrichtigt - zu Unrecht die Grundsätze von BGHSt 46, 93 (siehe auch EGMR EuGRZ 2002, 37) angewendet hat, kommt es im vorliegenden Fall nicht an.
  • BGH, 20.09.2000 - 3 StR 88/00

    Urteil gegen Anlagebetrüger rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 30.07.2002 - 1 StR 82/02
    Im übrigen darf der Gesichtspunkt, daß gegen Mittäter verhängte Strafen auch in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollen, bei der Strafzumessung durchaus Berücksichtigung finden (BGH wistra 2001, 57).
  • BGH, 12.07.2001 - 4 StR 173/01

    Beweiswürdigung; Glaubwürdigkeit; Beruhen; Vereidigungsverbote (Verlobte des

    Auszug aus BGH, 30.07.2002 - 1 StR 82/02
    Die Beschwerdeführerin trägt auch nicht vor, daß sie eine solche Ladung angeregt hätte (vgl. BGH NStZ 2001, 604).
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