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   BGH, 09.07.2002 - 1 StR 88/02   

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https://dejure.org/2002,5118
BGH, 09.07.2002 - 1 StR 88/02 (https://dejure.org/2002,5118)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2002 - 1 StR 88/02 (https://dejure.org/2002,5118)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2002 - 1 StR 88/02 (https://dejure.org/2002,5118)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.07.1991 - 4 StR 233/91

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein freisprechendes Urteil - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 09.07.2002 - 1 StR 88/02
    Bei dieser Sachlage müssen in die Beweiswürdigung und deren Darlegung alle für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbezogen werden, die geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 7; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 11 und Beweiswürdigung, unzureichende 1).
  • BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97

    Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes

    Auszug aus BGH, 09.07.2002 - 1 StR 88/02
    Rechtlich zu beanstanden sind Beweiserwägungen ferner dann, wenn sie erkennen lassen, daß das Gericht überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt und dabei nicht beachtet hat, daß eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende und von niemandem anzweifelbare Gewißheit nicht erforderlich ist, vielmehr ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügt, das vernünftige und nicht bloß auf theoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zuläßt (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16).
  • BGH, 14.08.1996 - 3 StR 183/96

    Überschreitung der Grenze richterlicher Überzeugungsbildung - Unterlassene

    Auszug aus BGH, 09.07.2002 - 1 StR 88/02
    Bei dieser Sachlage müssen in die Beweiswürdigung und deren Darlegung alle für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbezogen werden, die geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 7; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 11 und Beweiswürdigung, unzureichende 1).
  • BGH, 23.01.2003 - 4 StR 267/02

    Notwehrexzess (Notwehrlage; Beweiswürdigung hinsichtlich der Annahme eines

    Unabhängig davon begegnet aber bereits die Beweiswürdigung hinsichtlich eines Irrtums des Angeklagten über eine Nothilfelage durchgreifenden rechtlichen Bedenken, da sie Lücken aufweist, insbesondere nicht alle im Urteil festgestellten und für den Vorsatz wesentlichen Umstände berücksichtigt (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 11 und 27; BGH, Urt. vom 09. Juli 2002 - 1 StR 88/02; Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 337 Rdn. 29 m.w.N.).
  • BGH, 16.03.2004 - 1 StR 443/03

    Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität: keine Berücksichtigung späterer

    Das Urteil des Landgerichts wurde mit Urteil des Senats vom 9. Juli 2002 (1 StR 88/02) aufgehoben; die Sache wurde an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

    Rechtlich zu beanstanden sind Beweiserwägungen ferner dann, wenn sie erkennen lassen, daß das Gericht überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt und dabei nicht beachtet hat, daß eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende und von niemandem anzweifelbare Gewißheit nicht erforderlich ist, vielmehr ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügt, das vernünftige und nicht bloß auf theoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zuläßt (BGH, Senatsurteil vom 9. Juli 2002 - 1 StR 88/02 - BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16).

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