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BGH, 05.02.2002 - 1 StR 9/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 64 StGB; § 21 StGB
Fehlerhaft unterbliebene Prüfung einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Hang (Betäubungsmittelabhängigkeit; verminderte Schuldfähigkeit; seelische Störung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Jugendstrafrecht - Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Betäubungsmittelabhängigkeit - Beschaffungskriminalität - Entzug der Fahrerlaubnis
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 64
Suchtbedingte Abhängigkeit und hangbedingte Gefährlichkeit - datenbank.nwb.de
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88
Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche …
Auszug aus BGH, 05.02.2002 - 1 StR 9/02
Da sich das Verfahren nur noch gegen einen Erwachsenen richtet, verweist der Senat die Sache an eine allgemeine Strafkammer zurück (BGHSt 35, 267). - BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90
Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten
- BGH, 23.10.1996 - 4 StR 473/96
Ablehnung einer Unterbringung wegen mangelnder Aussicht eines Behandlungserfolges …
Auszug aus BGH, 05.02.2002 - 1 StR 9/02
Dies steht der erforderlichen hinreichend konkreten Aussicht auf einen Behandlungserfolg (BVerfGE 91, 1 ff.) jedoch nicht notwendig entgegen (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 131 f.). - BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90
Entziehungsanstalt
Auszug aus BGH, 05.02.2002 - 1 StR 9/02
Dies steht der erforderlichen hinreichend konkreten Aussicht auf einen Behandlungserfolg (BVerfGE 91, 1 ff.) jedoch nicht notwendig entgegen (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 131 f.).
- BGH, 07.01.2009 - 3 StR 458/08
Entscheidung des Revisionsgerichts (Beschwer des Angeklagten); Unterbringung in …
Dies hindert das Revisionsgericht indes nicht, auf eine zulässig erhobene - und die Nichtanwendung des § 64 StGB nicht ausdrücklich vom Angriff ausnehmende (vgl. BGHSt 38, 362 f.) - Revision des Angeklagten das Urteil aufzuheben, wenn eine Prüfung der Maßregel unterblieben ist, obwohl die tatrichterlichen Feststellungen dazu gedrängt haben (st. Rspr.; BGHSt 37, 5; BGH, Beschl. vom 5. Februar 2002 - 1 StR 9/02; Beschl. vom 20. Februar 2008 - 2 StR 37/08; Beschl. vom 3. März 2008 - 3 StR 51/08; Beschl. vom 7. Oktober 2008 - 4 StR 257/08; Beschl. vom 13. November 2008 - 5 StR 507/08).