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   BGH, 05.02.2002 - 1 StR 9/02   

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https://dejure.org/2002,5375
BGH, 05.02.2002 - 1 StR 9/02 (https://dejure.org/2002,5375)
BGH, Entscheidung vom 05.02.2002 - 1 StR 9/02 (https://dejure.org/2002,5375)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 2002 - 1 StR 9/02 (https://dejure.org/2002,5375)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 21 StGB
    Fehlerhaft unterbliebene Prüfung einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Hang (Betäubungsmittelabhängigkeit; verminderte Schuldfähigkeit; seelische Störung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Jugendstrafrecht - Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Betäubungsmittelabhängigkeit - Beschaffungskriminalität - Entzug der Fahrerlaubnis

  • Judicialis

    StGB § 64; ; StGB § 20; ; StGB § 21

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64
    Suchtbedingte Abhängigkeit und hangbedingte Gefährlichkeit

  • datenbank.nwb.de
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BGH, 05.02.2002 - 1 StR 9/02
    Da sich das Verfahren nur noch gegen einen Erwachsenen richtet, verweist der Senat die Sache an eine allgemeine Strafkammer zurück (BGHSt 35, 267).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 05.02.2002 - 1 StR 9/02
    Revision und Generalbundesanwalt machen jedoch zutreffend geltend, daß die Jugendkammer eine Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) nicht geprüft hat (§ 349 Abs. 4 StPO, vgl. BGHSt 37, 5).
  • BGH, 23.10.1996 - 4 StR 473/96

    Ablehnung einer Unterbringung wegen mangelnder Aussicht eines Behandlungserfolges

    Auszug aus BGH, 05.02.2002 - 1 StR 9/02
    Dies steht der erforderlichen hinreichend konkreten Aussicht auf einen Behandlungserfolg (BVerfGE 91, 1 ff.) jedoch nicht notwendig entgegen (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 131 f.).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 05.02.2002 - 1 StR 9/02
    Dies steht der erforderlichen hinreichend konkreten Aussicht auf einen Behandlungserfolg (BVerfGE 91, 1 ff.) jedoch nicht notwendig entgegen (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 131 f.).
  • BGH, 07.01.2009 - 3 StR 458/08

    Entscheidung des Revisionsgerichts (Beschwer des Angeklagten); Unterbringung in

    Dies hindert das Revisionsgericht indes nicht, auf eine zulässig erhobene - und die Nichtanwendung des § 64 StGB nicht ausdrücklich vom Angriff ausnehmende (vgl. BGHSt 38, 362 f.) - Revision des Angeklagten das Urteil aufzuheben, wenn eine Prüfung der Maßregel unterblieben ist, obwohl die tatrichterlichen Feststellungen dazu gedrängt haben (st. Rspr.; BGHSt 37, 5; BGH, Beschl. vom 5. Februar 2002 - 1 StR 9/02; Beschl. vom 20. Februar 2008 - 2 StR 37/08; Beschl. vom 3. März 2008 - 3 StR 51/08; Beschl. vom 7. Oktober 2008 - 4 StR 257/08; Beschl. vom 13. November 2008 - 5 StR 507/08).
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