Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.04.2003

Rechtsprechung
   BGH, 23.04.2003 - 2 ARs 89/03, 2 AR 54/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2437
BGH, 23.04.2003 - 2 ARs 89/03, 2 AR 54/03 (https://dejure.org/2003,2437)
BGH, Entscheidung vom 23.04.2003 - 2 ARs 89/03, 2 AR 54/03 (https://dejure.org/2003,2437)
BGH, Entscheidung vom 23. April 2003 - 2 ARs 89/03, 2 AR 54/03 (https://dejure.org/2003,2437)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 36 BtMG; § 35 BtMG
    Zuständigkeit für die Strafrestaussetzung zur Bewährung nach BtMG (Nichtanrechnung der Therapiezeit auf die Strafe)

  • lexetius.com

    BtMG § 36 Abs. 5 Satz 1, Abs. 1 Satz 3

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit für die Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung nach § 36 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ; Gericht des ersten Rechtszugs; Anrechnung der Therapiezeit auf die Strafe ; Verbüßung von zwei Drittel der Strafe vor ...

  • Judicialis

    BtMG § 36 Abs. 5 Satz 1; ; BtMG § 36 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 36 Abs. 5 S. 1, Abs. 1 S. 3
    Zuständigkeit gemäß § 36 Abs. 5 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 3 BtMG für die Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 48, 275
  • NJW 2003, 2252
  • NStZ 2004, 400
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Offenburg, 19.10.1995 - 7 KLs 1/94
    Auszug aus BGH, 23.04.2003 - 2 ARs 89/03
    Auch wenn somit der Wortlaut des § 36 Abs. 1 Satz 3 BtMG den vorliegenden Fall nicht unmittelbar erfaßt, ist er nach Sinn und Zweck der Regelung jedenfalls entsprechend anwendbar (so zutreffend schon LG Offenburg StV 1996, 218).
  • BGH, 23.04.2003 - 2 AR 54/03

    Zuständigkeit für die Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung nach §

    2 ARs 89/03 2 AR 54/03.
  • OLG Stuttgart, 03.04.2009 - 4 Ws 49/09

    Zuständiges Gericht bei Aussetzung der Vollstreckung eines Strafrestes nach

    Dies gilt jedoch nicht im Fall des § 36 Abs. 1 Satz 3 BtMG, in dem im Anschluss an eine Therapie über die Aussetzung des Strafrestes zu befinden ist (OLG Hamm aaO; s. auch BGHSt 48, 275).
  • OLG Koblenz, 30.08.2010 - 2 Ws 390/10

    Betäubungsmittelstrafsache: Zuständiges Gericht für die Bewährungsaufsicht nach

    Dies gilt auch im vorliegenden Fall, in dem die Strafaussetzung zur Bewährung nach Verbüßung von mehr als 2/3 der Strafe (Bl. 2, 87 BewH) und anschließender Therapie erfolgte (vgl. BGH NStZ 2004, 400, 401).
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   BGH, 23.04.2003 - 2 AR 54/03   

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https://dejure.org/2003,16416
BGH, 23.04.2003 - 2 AR 54/03 (https://dejure.org/2003,16416)
BGH, Entscheidung vom 23.04.2003 - 2 AR 54/03 (https://dejure.org/2003,16416)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit für die Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung nach § 36 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ; Gericht des ersten Rechtszugs; Anrechnung der Therapiezeit auf die Strafe ; Verbüßung von zwei Drittel der Strafe vor ...

  • Judicialis

    BtMG § 36 Abs. 5 Satz 1; ; BtMG § 36 Abs. 1 Satz 3

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.04.2003 - 2 ARs 89/03

    Zuständigkeit für die Strafrestaussetzung zur Bewährung nach BtMG

    Auszug aus BGH, 23.04.2003 - 2 AR 54/03
    2 ARs 89/03 2 AR 54/03.
  • LG Offenburg, 19.10.1995 - 7 KLs 1/94
    Auszug aus BGH, 23.04.2003 - 2 AR 54/03
    Auch wenn somit der Wortlaut des § 36 Abs. 1 Satz 3 BtMG den vorliegenden Fall nicht unmittelbar erfaßt, ist er nach Sinn und Zweck der Regelung jedenfalls entsprechend anwendbar (so zutreffend schon LG Offenburg StV 1996, 218).
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