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   BGH, 11.08.1999 - 2 ARs 161/99, 2 AR 64/99   

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https://dejure.org/1999,3659
BGH, 11.08.1999 - 2 ARs 161/99, 2 AR 64/99 (https://dejure.org/1999,3659)
BGH, Entscheidung vom 11.08.1999 - 2 ARs 161/99, 2 AR 64/99 (https://dejure.org/1999,3659)
BGH, Entscheidung vom 11. August 1999 - 2 ARs 161/99, 2 AR 64/99 (https://dejure.org/1999,3659)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rest einer Freiheitsstrafe - Vollstreckung - Bewährung - Strafaussetzung - Bewährungswiderruf - Untersuchungshaft - Strafrest - Zuständigkeit der Strafvollstreckungsbehörde - Bewährungsaufsicht - Nachtragsentscheidungen

  • Judicialis

    StPO § 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 462a
    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.08.1981 - 2 ARs 174/81

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf der Aussetzung des

    Auszug aus BGH, 11.08.1999 - 2 ARs 161/99
    Die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Frankfurt am Main für die Entscheidung über den Bewährungswiderruf, mit der sie schon vorher befaßt war, berührte dies nicht (BGHSt 30, 189).
  • BGH, 10.01.1996 - 2 ARs 437/95

    Zuständigkeit für die Entscheidung über die Aufhebung der Strafaussetzung zur

    Auszug aus BGH, 11.08.1999 - 2 ARs 161/99
    Die Zuständigkeit für die weitere Bewährungsaufsicht und die künftig zu treffenden Nachtragsentscheidungen ging daher mit Beginn der neuen Strafverbüßung des Verurteilten auf die Strafvollstreckungskammer desjenigen Landgerichts über, in dessen Bezirk die betreffende Strafanstalt lag (BGHR § 462 a Abs. 1 Befaßtsein 7 = BGH bei Kusch NStZ 1997, 74 Nr. 24; Fischer a.a.O. Rdn. 21).
  • BGH, 26.11.2003 - 2 ARs 382/03

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung (Zuständigkeitsbestimmung;

    Befasst im Sinne von § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO ist ein Gericht mit der Sache schon dann, wenn Tatsachen aktenkundig werden, die die Strafaussetzung rechtfertigen können (ständige Senatsrechtssprechung - BGHSt 26, 287, 188; 30, 189, 191; Beschluss vom 11.08.1999 - 2 ARs 161/99 -).
  • BGH, 14.10.2005 - 2 ARs 396/05

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer (Aufnahme in eine

    'Befasst' mit der Sache im Sinne dieser Vorschrift ist ein Gericht schon dann, wenn Tatsachen aktenkundig werden, die den Widerruf der Strafaussetzung rechtfertigen können (ständige Senatsrechtsprechung - BGHSt 26, 187, 188; 30, 189, 191; Beschlüsse vom 11.08.1999 - 2 ARs 161/99 und vom 26.11.2003 - 2 ARs 382/03).
  • BGH, 15.03.2000 - 2 ARs 41/00

    Zuständigkeitsbestimmung für Entscheidung über den Widerruf der Bewährung

    Befaßt im Sinne von § 462 a Abs. 1 Satz 1 StPO ist ein Gericht mit der Sache schon dann, wenn Tatsachen aktenkundig werden, die den Widerruf der Strafaussetzung rechtfertigen können (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BGHSt 26, 187, 188; 30, 189, 191; BGH 2 ARs 261/93, Beschluß vom 13.08.1993; BGH 2 ARs 334/99, Beschluß vom 04.08.1999; BGH 2 ARs 161/99, Beschluß vom 11.08.1999).
  • BGH, 21.02.2017 - 2 ARs 62/17

    Zuständigkeit für die Erledigterklärung einer Unterbringung in einer

    Für die örtliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer ist der tatsächliche Aufenthalt des Verurteilten in einer Vollzugsanstalt entscheidend (Senat, Beschluss vom 21. Juli 1989 - 2 ARs 381/89, BGHSt 36, 229), so dass auch eine Änderung der Zuständigkeit nur im Fall der Verlegung (Senat, Beschluss vom 13. Februar 1976 - 2 ARs 395/75, BGHSt 26, 278) oder der erneuten Aufnahme in eine andere Anstalt (Senat, Beschluss vom 11. August 1999 - 2 ARs 161/99, juris) eintreten kann.
  • BGH, 26.11.2003 - 2 AR 237/03

    Zuständigkeit eines Gerichts für die Entscheidung über den Widerruf einer

    Befasst im Sinne von § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO ist ein Gericht mit der Sache schon dann, wenn Tatsachen aktenkundig werden, die die Strafaussetzung rechtfertigen können (ständige Senatsrechtssprechung - BGHSt 26, 287, 188; 30, 189, 191; Beschluss vom 11.08.1999 - 2 ARs 161/99 -).
  • OLG Hamm, 21.11.2011 - 3 Ws 340/11

    Befasstsein der StVK

    Dies gilt auch dann, wenn sich der Verurteilte zum Zeitpunkt der Entscheidung der "bisherigen StVK" zur Bewährungszeitverlängerung nach vollständiger Strafverbüßung in der anderen Sache schon wieder auf freiem Fuß befand (Anschluss an BGH, Beschluss vom 11.08.1999 - 2 ARs 161/99 - ).

    - 2 ARs 161/99 -, Rdnr. 1 a.E. ).

  • BGH, 21.06.2000 - 2 ARs 156/00

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer

    Dabei ist es ohne Bedeutung, dass die Strafvollstreckungskammer in Berlin während der Zeit, in welcher der Verurteilte in ihrem Bezirk Freiheitsstrafe verbüßte, in der vorliegenden Sache weder über einen Antrag zu befinden noch von Amts wegen eine Entscheidung zu treffen oder vorzubereiten hatte (BGHSt aaO; BGH NStZ 1984, 380f.; BGH Beschluss vom 11. August 1999 - 2 ARs 161/99 -).
  • BGH, 14.10.2005 - 2 AR 195/05
    'Befasst' mit der Sache im Sinne dieser Vorschrift ist ein Gericht schon dann, wenn Tatsachen aktenkundig werden, die den Widerruf der Strafaussetzung rechtfertigen können (ständige Senatsrechtsprechung - BGHSt 26, 187, 188; 30, 189, 191; Beschlüsse vom 11.08.1999 - 2 ARs 161/99 und vom 26.11.2003 - 2 ARs 382/03).
  • BGH, 15.03.2000 - 2 AR 21/00

    Zuständigkeit - Gericht - Zuständigkeitsstreit - Widerruf - Bewährung -

    Befaßt im Sinne von § 462 a Abs. 1 Satz 1 StPO ist ein Gericht mit der Sache schon dann, wenn Tatsachen aktenkundig werden, die den Widerruf der Strafaussetzung rechtfertigen können (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BGHSt 26, 187, 188; 30, 189, 191; BGH 2 ARs 261/93, Beschluß vom 13.08.1993; BGH 2 ARs 334/99, Beschluß vom 04.08.1999; BGH 2 ARs 161/99, Beschluß vom 11.08.1999).
  • BGH, 08.09.1999 - 2 ARs 378/99

    Zuständigkeit für die Führungsaufsicht und die nachträglichen Entscheidungen bei

    in deren Bezirk der Verurteilte nunmehr in Strafhaft einsitzt (vgl. Fischer in KK 4. Aufl. § 462a Rdn. 21, 23);BGHR § 462a Abs. 1 Bewusstsein 7; BGH, Beschluß vom 11. August 1999, 2 ARs 161/99).
  • BGH, 21.06.2000 - 2 AR 92/00

    Zuständigkeit - Gericht - Strafvollstreckungskammer - Justizvollzugsanstalt -

  • BGH, 08.09.1999 - 2 AR 164/99

    Führungsaufsicht - Strafvollstreckungskammer - Fortwährung der Zuständigkeit -

  • BGH, 11.08.1999 - 2 AR 64/99

    Rest einer Freiheitsstrafe - Vollstreckung - Bewährung - Strafaussetzung -

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