Rechtsprechung
BGH, 22.11.2000 - 2 ARs 304/00, 2 AR 195/00 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,7346) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 462a Abs. 1 StPO
Zuständigkeit für Entscheidung über Aufhebung der Strafaussetzung zur Bewährung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Bewährung - Widerruf - Strafvollstreckungskammer - Bewährungshelfer - Zuständigkeit
- Judicialis
StPO § 14; ; StPO § 462 a Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 462 a Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 462 a Abs. 1 S. 1
"Befaßtsein" der Strafvollstreckungskammer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen - 33 StVK 720/00
- LG Kleve - 1 (II) StVK 21/95
- BGH, 22.11.2000 - 2 ARs 304/00, 2 AR 195/00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.07.1989 - 2 ARs 380/89
Bestimmung des für die Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung zur …
Auszug aus BGH, 22.11.2000 - 2 ARs 304/00
Ein vorheriger Freiheitsentzug in der Untersuchungshaft oder in der vorläufigen Unterbringung in einer Anstalt begründet keine Zuständigkeit nach § 462 a Abs. 1 Satz 1 StPO (vgl. BGHR StPO § 462 a Abs. 1 Zuständigkeitswechsel 1). - BGH, 15.03.2000 - 2 ARs 41/00
Zuständigkeitsbestimmung für Entscheidung über den Widerruf der Bewährung
Auszug aus BGH, 22.11.2000 - 2 ARs 304/00
Befaßt im Sinne des § 462 a Abs. 1 Satz 1 StPO ist ein Gericht mit der Widerrufsfrage schon dann, wenn Tatsachen aktenkundig werden, die den Widerruf der Straf- bzw. Unterbringungsaussetzung rechtfertigen können (st. Rspr. des Senats. Vgl. BGHSt 26; 187, 188; BGHSt 30; 189, 191, BGH, Beschl. v. 15. März 2000 - 2 ARs 41/00).
- BGH, 22.11.2000 - 2 AR 195/00
Bewährung - Widerruf - Strafvollstreckungskammer - Bewährungshelfer - …
2 ARs 304/00 2 AR 195/00 .