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BGH, 10.11.1999 - 2 ARs 447/99, 2 AR 175/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 14 StPO
Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Zuständigkeitsstreit - Wolters Kluwer
Bestimmung des zuständigen Gerichts - Auseinanderfallen der Zuständigkeiten - Wohnsitzgericht
- Judicialis
StPO § 14; ; StPO § 462 a Abs. 4; ; StPO § 462 a Abs. 3 Satz 2; ; StPO § 453; ; StPO § 462 a Abs. 2 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 14
Zuständigkeitsbestimmung durch BGH - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2000, 83
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.10.1993 - 2 ARs 343/93
Weitergeltung einer einmal begründeten Zuständigkeit für eine nachträgliche …
Auszug aus BGH, 10.11.1999 - 2 ARs 447/99
Aus diesem Grunde hat der Senat in ständiger Rechtsprechung dahin erkannt, daß nach Abgabe der nachträglichen Entscheidungen an das Wohnsitzgericht dieses kraft seiner nach Maßgabe des § 462 a Abs. 2 Satz 2 StPO abgeleiteten Zuständigkeit auch für die aufgrund anderer Urteile angefallene Bewährungsaufsicht zuständig ist, sofern in diesen Urteilen auf eine geringere Strafe erkannt ist (BGH NStZ 1994, 97 unter Hinweis auf BGHSt 27, 68; vgl. auch BGH, Beschl. v. 17. April 1996 - 2 ARs 80/96).". - BGH, 17.04.1996 - 2 ARs 80/96
Zuständigkeit für die Bewährungsaufsicht und die Entscheidung über eine …
Auszug aus BGH, 10.11.1999 - 2 ARs 447/99
Aus diesem Grunde hat der Senat in ständiger Rechtsprechung dahin erkannt, daß nach Abgabe der nachträglichen Entscheidungen an das Wohnsitzgericht dieses kraft seiner nach Maßgabe des § 462 a Abs. 2 Satz 2 StPO abgeleiteten Zuständigkeit auch für die aufgrund anderer Urteile angefallene Bewährungsaufsicht zuständig ist, sofern in diesen Urteilen auf eine geringere Strafe erkannt ist (BGH NStZ 1994, 97 unter Hinweis auf BGHSt 27, 68; vgl. auch BGH, Beschl. v. 17. April 1996 - 2 ARs 80/96).". - BGH, 19.11.1976 - 2 ARs 373/76
Anforderungen an die Strafaussetzung zur Bewährung - Voraussetzungen für die …
Auszug aus BGH, 10.11.1999 - 2 ARs 447/99
Aus diesem Grunde hat der Senat in ständiger Rechtsprechung dahin erkannt, daß nach Abgabe der nachträglichen Entscheidungen an das Wohnsitzgericht dieses kraft seiner nach Maßgabe des § 462 a Abs. 2 Satz 2 StPO abgeleiteten Zuständigkeit auch für die aufgrund anderer Urteile angefallene Bewährungsaufsicht zuständig ist, sofern in diesen Urteilen auf eine geringere Strafe erkannt ist (BGH NStZ 1994, 97 unter Hinweis auf BGHSt 27, 68; vgl. auch BGH, Beschl. v. 17. April 1996 - 2 ARs 80/96).". - BGH, 19.09.1986 - 2 ARs 206/86
Auszug aus BGH, 10.11.1999 - 2 ARs 447/99
Die Bestimmung muß unterbleiben, wenn sich die Zuständigkeit eines anderen, bisher am Streit nicht beteiligten Gerichts ergibt (vgl. BGHR StPO § 462 a Abs. 1, Befaßtsein 2 m.w.N.).
- BGH, 10.11.1999 - 2 AR 175/99
Bestimmung des zuständigen Gerichts - Auseinanderfallen der Zuständigkeiten - …
2 AR 175/99 2 ARs 447/99.