Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.08.2005 - 2 BJs 88/01   

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https://dejure.org/2005,78868
OLG Hamburg, 19.08.2005 - 2 BJs 88/01 (https://dejure.org/2005,78868)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.08.2005 - 2 BJs 88/01 (https://dejure.org/2005,78868)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. August 2005 - 2 BJs 88/01 (https://dejure.org/2005,78868)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    § 129a Abs. 1 Nr. 3 StGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anschläge auf das World Trade Center am 11. September 2001 durch die vermeintlichen Attentäter Mohamed Atta, Marwan Al Shehhi, Ziad Jarrah, Ramzi Binalshibh, Zakariya Essabar, Abdelghani Mzoudi; Gerichtliche Prüfung der Kenntnis des Angeklagten von den geplanten ...

  • legislationline.org

Kurzfassungen/Presse (2)

  • spiegel.de (Pressebericht, 19.08.2005)

    Terrorprozess: Motassadeq zu sieben Jahren Haft verurteilt

  • archive.org (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 25.07.2003)

    Anschläge vom 11. September 2001: MZOUDI-Prozessbeginn am 14. August 2003

In Nachschlagewerken (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.02.1983 - 3 StR 313/82

    Kriminelle Vereinigung - Hausbesetzer - Gemeinsame Kampfmaßnahme - Unrechtmäßiger

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2005 - 2 BJs 88/01
    Die Bewertung einer Personengruppe als terroristische Vereinigung im Sinne des § 129a StGB a. F. setzt voraus, dass es sich um einen im räumlichen Geltungsbereich des Grundgesetzes bestehenden und auf Dauer angelegten organisatorischen Zusammenschluss von mindestens drei Personen handelt, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsam terroristische Zwecke verfolgen, wie sie in § 129a StGB umschrieben sind oder gemeinsam solche Tätigkeiten entfalten und die unter sich derart in Beziehung stehen, dass sie sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen (vgl. für viele BGHSt 31, 239, 240; 26, 147 ff).

    Voraussetzung für die Annahme des organisatorischen Elements einer terroristischen Vereinigung ist dabei, dass sich die Durchsetzung der Ziele nach bestimmten Gruppenregeln vollzieht und die Straftaten und Aktionen aus einer fest organisierten Gruppierung heraus geplant beziehungsweise begangen werden, in einem mitgliedschaftlichen Zusammenwirken zu einem gemeinsamen Zweck, mit verteilten Rollen und einer abgestimmten Aufgabenverteilung sowie in dem Bewusstsein der Mitglieder, einem organisatorisch fest gefügten Verband anzugehören (vgl. BGHSt 31, 202, 206; 31, 239, 242; BGH NJW 1992, 1518; OLG Düsseldorf NJW 1994, 398, 399).

  • BGH, 12.10.1965 - 3 StR 15/65

    Bildung einer auf geheime und auf Begehung von Straftaten gerichteten Vereinigung

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2005 - 2 BJs 88/01
    Es reicht aus, dass das deutsche Strafrecht für die beabsichtigten Auslandstaten Geltung beansprucht (BGH NJW 1966, 310 ff).

    Dass die von der terroristischen Vereinigung geplanten Taten im Ausland durchgeführt werden sollten, hindert die Anwendung des § 129a StGB nicht (vgl. BGH NJW 1966, 310 ff).

  • BGH, 21.07.1998 - 5 StR 302/97

    Verwertbarkeit von selbstbelastenden Angaben gegenüber einer Privatperson in

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2005 - 2 BJs 88/01
    Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu einer in Ausnahmefällen gebotenen entsprechenden Anwendung des § 136a StPO bei unzulässiger Vernehmungsmethoden durch Private (vgl. für viele BGH NStZ 1999, S. 147 ff) greifen nach Auffassung des Senates auch dann ein, wenn Angehörige fremder Staaten sich solcher Vernehmungsmethoden bedienen.
  • BGH, 17.11.1981 - 3 StR 221/81

    Bildung einer kriminellen Vereinigung - Intensive Zusammenarbeit bei begangenen

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2005 - 2 BJs 88/01
    Ein bloßes Zusammenarbeiten mehrerer Personen Hand in Hand und in engem persönlichen Kontakt, jedoch ohne Führungsund Organisationsstrukturen und ohne verbindliche Gemeinschaftsregeln, erfüllt die wegen der Vorverlagerung der Strafbarkeit in den Bereich der Vorbereitung strafbarer Handlungen an die Annahme einer terroristischen Vereinigung zu stellenden Anforderungen nicht (BGH NStZ 1982, 68).
  • BGH, 21.04.1986 - 2 StR 661/85

    Anforderungen an Anstiftervorsatz

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2005 - 2 BJs 88/01
    An einer ausreichenden Bestimmtheit fehlt es jedenfalls dann, wenn die Tat nur nach der Gattung der in Betracht kommenden Tatobjekte umrissen ist (vgl. BGHSt 34, 63 ff).
  • OLG Düsseldorf, 18.10.1993 - 4 Ws 244/93

    Kriminelle Vereinigung; Rechtsextremistische Vereinigung; Plakatierungsaktionen;

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2005 - 2 BJs 88/01
    Voraussetzung für die Annahme des organisatorischen Elements einer terroristischen Vereinigung ist dabei, dass sich die Durchsetzung der Ziele nach bestimmten Gruppenregeln vollzieht und die Straftaten und Aktionen aus einer fest organisierten Gruppierung heraus geplant beziehungsweise begangen werden, in einem mitgliedschaftlichen Zusammenwirken zu einem gemeinsamen Zweck, mit verteilten Rollen und einer abgestimmten Aufgabenverteilung sowie in dem Bewusstsein der Mitglieder, einem organisatorisch fest gefügten Verband anzugehören (vgl. BGHSt 31, 202, 206; 31, 239, 242; BGH NJW 1992, 1518; OLG Düsseldorf NJW 1994, 398, 399).
  • BGH, 01.10.1991 - 5 StR 390/91

    Bildung krimineller Vereinigungen - Gruppenwillen - Organisiertes Glücksspiel -

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2005 - 2 BJs 88/01
    Voraussetzung für die Annahme des organisatorischen Elements einer terroristischen Vereinigung ist dabei, dass sich die Durchsetzung der Ziele nach bestimmten Gruppenregeln vollzieht und die Straftaten und Aktionen aus einer fest organisierten Gruppierung heraus geplant beziehungsweise begangen werden, in einem mitgliedschaftlichen Zusammenwirken zu einem gemeinsamen Zweck, mit verteilten Rollen und einer abgestimmten Aufgabenverteilung sowie in dem Bewusstsein der Mitglieder, einem organisatorisch fest gefügten Verband anzugehören (vgl. BGHSt 31, 202, 206; 31, 239, 242; BGH NJW 1992, 1518; OLG Düsseldorf NJW 1994, 398, 399).
  • BGH, 13.01.1983 - 4 StR 578/82

    Wirtschaftsunternehmen zum Zwecke illegaler Arbeitsvermittlung als kriminelle

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2005 - 2 BJs 88/01
    Voraussetzung für die Annahme des organisatorischen Elements einer terroristischen Vereinigung ist dabei, dass sich die Durchsetzung der Ziele nach bestimmten Gruppenregeln vollzieht und die Straftaten und Aktionen aus einer fest organisierten Gruppierung heraus geplant beziehungsweise begangen werden, in einem mitgliedschaftlichen Zusammenwirken zu einem gemeinsamen Zweck, mit verteilten Rollen und einer abgestimmten Aufgabenverteilung sowie in dem Bewusstsein der Mitglieder, einem organisatorisch fest gefügten Verband anzugehören (vgl. BGHSt 31, 202, 206; 31, 239, 242; BGH NJW 1992, 1518; OLG Düsseldorf NJW 1994, 398, 399).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.02.2003 - 2 BJs 88/01-5 2 StE 4/02 - 5   

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https://dejure.org/2003,25889
OLG Hamburg, 19.02.2003 - 2 BJs 88/01-5 2 StE 4/02 - 5 (https://dejure.org/2003,25889)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.02.2003 - 2 BJs 88/01-5 2 StE 4/02 - 5 (https://dejure.org/2003,25889)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. Februar 2003 - 2 BJs 88/01-5 2 StE 4/02 - 5 (https://dejure.org/2003,25889)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 27.12.2002)

    Terror: In der Schusslinie

Besprechungen u.ä.

  • archive.org PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    The Hamburg Terror Trials - American Political Poker and German Legal Procedure: An Unlikely Combination to Fight International Terrorism (Loammi Blaauw-Wolf; German Law Journal 2004, 791-828)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, Ermittlungsrichter, 27.11.2001 - 2 BGs 597/01

    Festnahme wegen Unterstützung der World Trade Center-Terroristen

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.02.2003 - 2 BJs 88/01
    Aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes vom 27.11.01, 2 BGs 597/01, wurde der Angeklagte am 28.11.01 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
  • VG Hamburg, 13.06.2005 - 19 K 2452/04

    Klage gegen Exmatrikulation und Begehren der Durchführung der Diplom-Hauptprüfung

    Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (im Folgenden kurz: OLG Hamburg) verurteilte den Kläger deshalb zunächst wegen Beihilfe zum Mord in 3.066 Fällen sowie zum versuchten Mord und zur gefährlichen Körperverletzung in fünf Fällen in Tateinheit mit Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von fünfzehn Jahren (siehe Urt. v. 19.2.2003 - 2 BJs 88/01 - 5 -;- 2 StE 4/02 - 5 -).

    Zur Begründung heißt es in dem Widerspruchsbescheid u.a., bereits der unstreitige Aufenthalt des Klägers in einem "afghanischen Ausbildungslager des Netzwerkes gewaltbereiter Islamisten von Ende Mai bis Ende Juli 2000" (unter Hinweis auf OLG Hamburg, Beschl. v. 7.4.2004 - 2 BJs 88/01 - 5 - - 2 StE 4/02 - 5 -, S. 7) mache es ihr unmöglich, ihn erneut bei sich aufzunehmen.

    Die Äußerung des Klägers über den Tanz auf den Gräbern der Juden soll nach der Beweiswürdigung des OLG Hamburg unter Mitbewohnern der damaligen Wohngemeinschaft des Klägers in der ...straße gefallen sein (siehe Urt. v. 19.2.2003 - 2 BJs 88/01 - 5 -;- 2 StE 4/02 - 5 -, S. 47) und weist daher ebenfalls keinen Hochschulbezug auf.

  • VG Hamburg, 22.06.2005 - 5 E 1467/05

    Mounir al-Motassadeq

    Mit Urteil des Hanseatischen Oberla ndesgerichts vom 19. Februar 2003 wurde der Antragsteller wegen Beihilfe zum Mord in 3.066 Fällen sowie zum versuchten Mord und zur gefährlichen Körperverletzung in fünf Fällen in Tateinheit mit Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt (2 BJs 88/01 - 5; 2 StE 4/02 - 5).

    Der ursprüngliche Haftbefehl wurde dahingehend abgeändert, dass dringender Tatverdacht nur noch hi nsichtlich des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129a Abs. 1 StGB bestehe (2 BJs 88/01 ­ 5; 2 StE 4/02 ­ 5).

  • BVerwG, 10.02.2003 - 6 VR 2.03

    Anträge auf Übergabe von Akten des Bundesnachrichtendienstes an das

    4 a) Der Antragsteller ist Angeklagter in dem Strafverfahren 2 BJs 88/01 - 5 2 StE 4/02-5, in welchem gegenwärtig vor dem Oberlandesgericht H. die Hauptverhandlung durchgeführt wird.
  • BVerwG, 10.02.2003 - 6 VR 3.03

    Anträge auf Übergabe von Akten des Bundesnachrichtendienstes an das

    3 a) Der Antragsteller ist Angeklagter in dem Strafverfahren 2 BJs 88/01 - 5 2 StE 4/02-5, in welchem gegenwärtig vor dem Oberlandesgericht H. die Hauptverhandlung durchgeführt wird.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 07.04.2004 - 2 BJs 88/01 5   

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https://dejure.org/2004,20508
OLG Hamburg, 07.04.2004 - 2 BJs 88/01 5 (https://dejure.org/2004,20508)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.04.2004 - 2 BJs 88/01 5 (https://dejure.org/2004,20508)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. April 2004 - 2 BJs 88/01 5 (https://dejure.org/2004,20508)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Motassadeq von der Untersuchungshaft verschont

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Motassadeq von der Untersuchungshaft verschont

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.12.1977 - 3 StR 427/77

    Gründung einer kriminellen Vereinigung auf der Grundlage

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2004 - 2 BJs 88/01
    Die Gruppenmitglieder wussten, dass es bei diesen Attentaten, zu denen sie wenn auch noch ohne konkrete Planung fest entschlossen waren, zu im Einzelnen noch nicht konkretisierten Straftaten im Sinne des § 129a Abs. 1 StGB kommen würde und dies wollten sie auch (vgl. BGHSt 27, 325 (328); BGH NStZ 1999, 503 f).
  • BGH, 30.06.1999 - 2 BJs 95/97

    Entscheidung gemäß § 304 Abs. 5 StPO; Tatverdacht der Bildung einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2004 - 2 BJs 88/01
    Die Gruppenmitglieder wussten, dass es bei diesen Attentaten, zu denen sie wenn auch noch ohne konkrete Planung fest entschlossen waren, zu im Einzelnen noch nicht konkretisierten Straftaten im Sinne des § 129a Abs. 1 StGB kommen würde und dies wollten sie auch (vgl. BGHSt 27, 325 (328); BGH NStZ 1999, 503 f).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 16.11.2006 - 2 BJs 88/01   

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https://dejure.org/2006,38876
OLG Hamburg, 16.11.2006 - 2 BJs 88/01 (https://dejure.org/2006,38876)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.11.2006 - 2 BJs 88/01 (https://dejure.org/2006,38876)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. November 2006 - 2 BJs 88/01 (https://dejure.org/2006,38876)
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Kurzfassungen/Presse

  • Justiz Hamburg (Auszüge und Pressemitteilung)

    OLG hilft Beschwerde der Generalbundesanwältin nicht ab

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   OLG Hamburg, 15.12.2003 - 2 BJs 88/01   

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https://dejure.org/2003,30048
OLG Hamburg, 15.12.2003 - 2 BJs 88/01 (https://dejure.org/2003,30048)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.12.2003 - 2 BJs 88/01 (https://dejure.org/2003,30048)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. Dezember 2003 - 2 BJs 88/01 (https://dejure.org/2003,30048)
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Kurzfassungen/Presse

  • Justiz Hamburg (Auszüge und Pressemitteilung)

    Motassadeq bleibt in Untersuchungshaft

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   OLG Hamburg, 26.08.2005 - 2 BJs 88/01   

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https://dejure.org/2005,33900
OLG Hamburg, 26.08.2005 - 2 BJs 88/01 (https://dejure.org/2005,33900)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.08.2005 - 2 BJs 88/01 (https://dejure.org/2005,33900)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. August 2005 - 2 BJs 88/01 (https://dejure.org/2005,33900)
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 01.02.2006 - 2 BvR 2056/05

    Freiheit der Person; Widerruf der Aussetzung eines Haftbefehls (neue Umstände;

    Die Beschlüsse des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 19. August 2005 - IV-1/04 -, 26. August 2005 - 2 BJs 88/01-5 - und 28. September 2005 - 2 BJs 85/01 - sowie des Bundesgerichtshofs vom 28. Oktober 2005 - 2 StE 4/02-5 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 104 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.
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   OLG Hamburg, 08.02.2006 - 2 BJs 88/01   

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https://dejure.org/2006,38761
OLG Hamburg, 08.02.2006 - 2 BJs 88/01 (https://dejure.org/2006,38761)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.02.2006 - 2 BJs 88/01 (https://dejure.org/2006,38761)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. Februar 2006 - 2 BJs 88/01 (https://dejure.org/2006,38761)
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   BGH, 26.06.2002 - 2 BJs 88/01 - 5   

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https://dejure.org/2002,9467
BGH, 26.06.2002 - 2 BJs 88/01 - 5 (https://dejure.org/2002,9467)
BGH, Entscheidung vom 26.06.2002 - 2 BJs 88/01 - 5 (https://dejure.org/2002,9467)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 2002 - 2 BJs 88/01 - 5 (https://dejure.org/2002,9467)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 129a StGB; § 6 Abs. 3 StGB; § 112 Abs. 2 Nr. 1 StPO; § 121 StPO
    Hinreichende Anhaltspunkte für die Annahme einer terroristischen Vereinigung; Dauerhaftigkeit des Zusammenschlusses; Terroristische Vereinigung bei ausschließlich im Ausland begangenen Taten; Fluchtgefahr; besondere Gründe für Fortdauer der Untersuchungshaft

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde - Haftbefehl - Ermittlungsrichter - Unterstützung einer terroristischen Vereinigung - Untersuchungshaft - Fortdauer - Dringender Tatverdacht

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.10.1965 - 3 StR 15/65

    Bildung einer auf geheime und auf Begehung von Straftaten gerichteten Vereinigung

    Auszug aus BGH, 26.06.2002 - 2 BJs 88/01
    Damit unterfällt die Vereinigung auch dem § 129 a StGB (vgl. BGH NJW 1966, 310, 312).
  • BGH, 02.02.1983 - 3 StR 313/82

    Kriminelle Vereinigung - Hausbesetzer - Gemeinsame Kampfmaßnahme - Unrechtmäßiger

    Auszug aus BGH, 26.06.2002 - 2 BJs 88/01
    Die Erfüllung des Merkmals der organisierten Willensbildung (vgl. BGHSt 31, 239, 243 aE) liegt bei Berücksichtigung des erheblichen Aufwands, der zur logistischen Vorbereitung der Anschläge und zur internen Abstimmung der Vorgehensweise sowohl innerhalb der Hamburger Gruppe, als auch zwischen dieser und anderen an der Planung und Vorbereitung der Terrorakte beteiligten Gruppierungen oder Einzelpersonen auf internationaler Ebene erforderlich war, auf der Hand.
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