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   BGH, 06.08.2002 - 2 BJs 9/02 - 3 -   

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https://dejure.org/2002,9541
BGH, 06.08.2002 - 2 BJs 9/02 - 3 - (https://dejure.org/2002,9541)
BGH, Entscheidung vom 06.08.2002 - 2 BJs 9/02 - 3 - (https://dejure.org/2002,9541)
BGH, Entscheidung vom 06. August 2002 - 2 BJs 9/02 - 3 - (https://dejure.org/2002,9541)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 129a StGB; 112 StPO Abs. 1 und 3 StPO; § 152 Abs. 2 StPO
    Fortdauer der Untersuchungshaft; Haftprüfung; Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; terroristische Vereinigung; organisatorischer Zusammenschluss; Gruppenwille; Anfangsverdacht; dringender Tatverdacht

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde - Haftbefehl - Ermittlungsrichter - Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung - Untersuchungshaft - Al Tawhid - Dringender Tatverdacht

  • Judicialis

    StPO § 304 Abs. 5; ; StGB § 129 a; ; StGB § 129 a Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 129 a Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 129 a Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 129 a Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 112 Abs. 1
    Dringender Tatverdacht nur bei großer Verurteilungswahrscheinlichkeit

  • datenbank.nwb.de
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.01.1983 - 4 StR 578/82

    Wirtschaftsunternehmen zum Zwecke illegaler Arbeitsvermittlung als kriminelle

    Auszug aus BGH, 06.08.2002 - 2 BJs 9/02
    Dabei kann dahinstehen, ob die Gruppierung um den Mitbeschuldigten D. nach den bisherigen Erkenntnissen als Vereinigung im Sinne des § 129 a StGB angesehen werden kann, es sich also um einen auf gewisse Dauer angelegten organisatorischen Zusammenschluß von mindestens drei Personen handelte, die bei Unterordnung des Willens des einzelnen unter den Willen der Gesamtheit terroristische Anschläge auf israelische oder jüdische Einrichtungen planten und unter sich derart in Beziehung standen, daß sie sich - sei es auch nur als nachgeordnete Teilorganisation der international operierenden AI Tawhid - als einheitlicher Verband fühlten (vgl. BGHSt 31, 202, 204 f.; 45, 26, 35; BGH NStZ 1999, 503, 504).
  • BGH, 17.03.1999 - 3 ARs 2/99

    'Antiserbische Bewegung' - § 121 Abs. 2 StPO; § 270 StPO, keine Bindungswirkung

    Auszug aus BGH, 06.08.2002 - 2 BJs 9/02
    Dabei kann dahinstehen, ob die Gruppierung um den Mitbeschuldigten D. nach den bisherigen Erkenntnissen als Vereinigung im Sinne des § 129 a StGB angesehen werden kann, es sich also um einen auf gewisse Dauer angelegten organisatorischen Zusammenschluß von mindestens drei Personen handelte, die bei Unterordnung des Willens des einzelnen unter den Willen der Gesamtheit terroristische Anschläge auf israelische oder jüdische Einrichtungen planten und unter sich derart in Beziehung standen, daß sie sich - sei es auch nur als nachgeordnete Teilorganisation der international operierenden AI Tawhid - als einheitlicher Verband fühlten (vgl. BGHSt 31, 202, 204 f.; 45, 26, 35; BGH NStZ 1999, 503, 504).
  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79

    Zulässiges Verteidigerhandeln

    Auszug aus BGH, 06.08.2002 - 2 BJs 9/02
    Außerdem muß er in subjektiver Hinsicht zumindest damit rechnen und billigend in Kauf nehmen, daß der Zweck oder die Tätigkeit der Gruppierung auf die Begehung von Katalogtaten nach § 129 a Abs. 1 Nr. 1 - 3 StGB gerichtet sind (vgl. BGHSt 29, 99, 101 f.).
  • BGH, 30.06.1999 - 2 BJs 95/97

    Entscheidung gemäß § 304 Abs. 5 StPO; Tatverdacht der Bildung einer

    Auszug aus BGH, 06.08.2002 - 2 BJs 9/02
    Dabei kann dahinstehen, ob die Gruppierung um den Mitbeschuldigten D. nach den bisherigen Erkenntnissen als Vereinigung im Sinne des § 129 a StGB angesehen werden kann, es sich also um einen auf gewisse Dauer angelegten organisatorischen Zusammenschluß von mindestens drei Personen handelte, die bei Unterordnung des Willens des einzelnen unter den Willen der Gesamtheit terroristische Anschläge auf israelische oder jüdische Einrichtungen planten und unter sich derart in Beziehung standen, daß sie sich - sei es auch nur als nachgeordnete Teilorganisation der international operierenden AI Tawhid - als einheitlicher Verband fühlten (vgl. BGHSt 31, 202, 204 f.; 45, 26, 35; BGH NStZ 1999, 503, 504).
  • BGH, 05.05.1992 - StB 9/92

    Kein dringender Tatverdacht allein aufgrund Aktenlage der

    Auszug aus BGH, 06.08.2002 - 2 BJs 9/02
    Vielmehr müssen Beweise vorhanden sein, durch die der Beschuldigte mit großer Wahrscheinlichkeit überführt werden kann (BGH NJW 1992, 1975, 1976).
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